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NIEDERLAUSITZ aktuell

Google Street View: Bürgerinnen und Bürger können widersprechen

15:21 Uhr | 9. September 2010
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Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden.
Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.
Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.
Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen.
Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.
Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (www.google.de/streetview) nutzen.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © El bes (wikipedia.org)

Anmerkung der Redaktion:
Seit Kurzem überschlagen sich Meldungen von Politikern, die auf einmal eine Bedrohung in Google Streetview sehen.
Lenkt es doch so wunderbar vor den eigentlich existierenden Überwachungsmechanismen ab.
Es werden immer mehr Überwachungskameras aufgebaut und Systeme mit staatlichem Segen eingeführt, die den Bürger mehr und mehr zu einem gläsernen Bürger machen.
Da gibt es “Echelon”, das weltumspannende Abhörsystem der amerikanischen Sicherheitsbehörden – das hierzulande von Pullach aus emails, Telefonate oder Mobilgespräche auf bestimmte Begriffe hin screent.
Ebenso bleibt es wohl ein Geheimnis, was mit den vielen Fotos und Videoaufzeichnungen staatlicher Behörden bei Demos und Protesten geschieht.
Biometrische Pässe, elektronische Fingerabdrücke und andere Techniken sind zum Wohle der nationalen Sicherheit eingeführt. Jede Überweisung ist auch amerikanischen Sicherheitsbehörden zugänglich.
Bei Google Street View kann man sich dagegen wehren. Im staatlich sanktionierten Bereich gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit für den Bürger und kaum eine nachvollziehbare Kontrolle.
Bei Google wird die gewünschte Verpixelung des Hauses vermutlich schnell und zuverlässig funktionieren. Wie die Suchmaschine des Unternehmens.
Trotz des existierenden Gesetzes über das Urheberecht akzeptiert Google den Wunsch nach Privatspähre.
Daran hält Google sich, alle Aufnahmen werden vom öffenlichen Raum aus gemacht.
Habe da im Frühjahr ein Google Streetview Fahrzeug durch Mulknitz fahren sehen.
Überquerte die Bundestraße und fuhr zügig weiter in Richtung Neu Sacro.
Wer sich aber z.B. gegen “Echolon” schützen möchte, hat keine Chance.

Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden.
Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.
Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.
Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen.
Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.
Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (www.google.de/streetview) nutzen.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © El bes (wikipedia.org)

Anmerkung der Redaktion:
Seit Kurzem überschlagen sich Meldungen von Politikern, die auf einmal eine Bedrohung in Google Streetview sehen.
Lenkt es doch so wunderbar vor den eigentlich existierenden Überwachungsmechanismen ab.
Es werden immer mehr Überwachungskameras aufgebaut und Systeme mit staatlichem Segen eingeführt, die den Bürger mehr und mehr zu einem gläsernen Bürger machen.
Da gibt es “Echelon”, das weltumspannende Abhörsystem der amerikanischen Sicherheitsbehörden – das hierzulande von Pullach aus emails, Telefonate oder Mobilgespräche auf bestimmte Begriffe hin screent.
Ebenso bleibt es wohl ein Geheimnis, was mit den vielen Fotos und Videoaufzeichnungen staatlicher Behörden bei Demos und Protesten geschieht.
Biometrische Pässe, elektronische Fingerabdrücke und andere Techniken sind zum Wohle der nationalen Sicherheit eingeführt. Jede Überweisung ist auch amerikanischen Sicherheitsbehörden zugänglich.
Bei Google Street View kann man sich dagegen wehren. Im staatlich sanktionierten Bereich gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit für den Bürger und kaum eine nachvollziehbare Kontrolle.
Bei Google wird die gewünschte Verpixelung des Hauses vermutlich schnell und zuverlässig funktionieren. Wie die Suchmaschine des Unternehmens.
Trotz des existierenden Gesetzes über das Urheberecht akzeptiert Google den Wunsch nach Privatspähre.
Daran hält Google sich, alle Aufnahmen werden vom öffenlichen Raum aus gemacht.
Habe da im Frühjahr ein Google Streetview Fahrzeug durch Mulknitz fahren sehen.
Überquerte die Bundestraße und fuhr zügig weiter in Richtung Neu Sacro.
Wer sich aber z.B. gegen “Echolon” schützen möchte, hat keine Chance.

Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden.
Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.
Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.
Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen.
Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.
Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (www.google.de/streetview) nutzen.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © El bes (wikipedia.org)

Anmerkung der Redaktion:
Seit Kurzem überschlagen sich Meldungen von Politikern, die auf einmal eine Bedrohung in Google Streetview sehen.
Lenkt es doch so wunderbar vor den eigentlich existierenden Überwachungsmechanismen ab.
Es werden immer mehr Überwachungskameras aufgebaut und Systeme mit staatlichem Segen eingeführt, die den Bürger mehr und mehr zu einem gläsernen Bürger machen.
Da gibt es “Echelon”, das weltumspannende Abhörsystem der amerikanischen Sicherheitsbehörden – das hierzulande von Pullach aus emails, Telefonate oder Mobilgespräche auf bestimmte Begriffe hin screent.
Ebenso bleibt es wohl ein Geheimnis, was mit den vielen Fotos und Videoaufzeichnungen staatlicher Behörden bei Demos und Protesten geschieht.
Biometrische Pässe, elektronische Fingerabdrücke und andere Techniken sind zum Wohle der nationalen Sicherheit eingeführt. Jede Überweisung ist auch amerikanischen Sicherheitsbehörden zugänglich.
Bei Google Street View kann man sich dagegen wehren. Im staatlich sanktionierten Bereich gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit für den Bürger und kaum eine nachvollziehbare Kontrolle.
Bei Google wird die gewünschte Verpixelung des Hauses vermutlich schnell und zuverlässig funktionieren. Wie die Suchmaschine des Unternehmens.
Trotz des existierenden Gesetzes über das Urheberecht akzeptiert Google den Wunsch nach Privatspähre.
Daran hält Google sich, alle Aufnahmen werden vom öffenlichen Raum aus gemacht.
Habe da im Frühjahr ein Google Streetview Fahrzeug durch Mulknitz fahren sehen.
Überquerte die Bundestraße und fuhr zügig weiter in Richtung Neu Sacro.
Wer sich aber z.B. gegen “Echolon” schützen möchte, hat keine Chance.

Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden.
Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.
Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.
Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen.
Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.
Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (www.google.de/streetview) nutzen.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © El bes (wikipedia.org)

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Seit Kurzem überschlagen sich Meldungen von Politikern, die auf einmal eine Bedrohung in Google Streetview sehen.
Lenkt es doch so wunderbar vor den eigentlich existierenden Überwachungsmechanismen ab.
Es werden immer mehr Überwachungskameras aufgebaut und Systeme mit staatlichem Segen eingeführt, die den Bürger mehr und mehr zu einem gläsernen Bürger machen.
Da gibt es “Echelon”, das weltumspannende Abhörsystem der amerikanischen Sicherheitsbehörden – das hierzulande von Pullach aus emails, Telefonate oder Mobilgespräche auf bestimmte Begriffe hin screent.
Ebenso bleibt es wohl ein Geheimnis, was mit den vielen Fotos und Videoaufzeichnungen staatlicher Behörden bei Demos und Protesten geschieht.
Biometrische Pässe, elektronische Fingerabdrücke und andere Techniken sind zum Wohle der nationalen Sicherheit eingeführt. Jede Überweisung ist auch amerikanischen Sicherheitsbehörden zugänglich.
Bei Google Street View kann man sich dagegen wehren. Im staatlich sanktionierten Bereich gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit für den Bürger und kaum eine nachvollziehbare Kontrolle.
Bei Google wird die gewünschte Verpixelung des Hauses vermutlich schnell und zuverlässig funktionieren. Wie die Suchmaschine des Unternehmens.
Trotz des existierenden Gesetzes über das Urheberecht akzeptiert Google den Wunsch nach Privatspähre.
Daran hält Google sich, alle Aufnahmen werden vom öffenlichen Raum aus gemacht.
Habe da im Frühjahr ein Google Streetview Fahrzeug durch Mulknitz fahren sehen.
Überquerte die Bundestraße und fuhr zügig weiter in Richtung Neu Sacro.
Wer sich aber z.B. gegen “Echolon” schützen möchte, hat keine Chance.

Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden.
Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.
Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.
Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen.
Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.
Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (www.google.de/streetview) nutzen.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © El bes (wikipedia.org)

Anmerkung der Redaktion:
Seit Kurzem überschlagen sich Meldungen von Politikern, die auf einmal eine Bedrohung in Google Streetview sehen.
Lenkt es doch so wunderbar vor den eigentlich existierenden Überwachungsmechanismen ab.
Es werden immer mehr Überwachungskameras aufgebaut und Systeme mit staatlichem Segen eingeführt, die den Bürger mehr und mehr zu einem gläsernen Bürger machen.
Da gibt es “Echelon”, das weltumspannende Abhörsystem der amerikanischen Sicherheitsbehörden – das hierzulande von Pullach aus emails, Telefonate oder Mobilgespräche auf bestimmte Begriffe hin screent.
Ebenso bleibt es wohl ein Geheimnis, was mit den vielen Fotos und Videoaufzeichnungen staatlicher Behörden bei Demos und Protesten geschieht.
Biometrische Pässe, elektronische Fingerabdrücke und andere Techniken sind zum Wohle der nationalen Sicherheit eingeführt. Jede Überweisung ist auch amerikanischen Sicherheitsbehörden zugänglich.
Bei Google Street View kann man sich dagegen wehren. Im staatlich sanktionierten Bereich gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit für den Bürger und kaum eine nachvollziehbare Kontrolle.
Bei Google wird die gewünschte Verpixelung des Hauses vermutlich schnell und zuverlässig funktionieren. Wie die Suchmaschine des Unternehmens.
Trotz des existierenden Gesetzes über das Urheberecht akzeptiert Google den Wunsch nach Privatspähre.
Daran hält Google sich, alle Aufnahmen werden vom öffenlichen Raum aus gemacht.
Habe da im Frühjahr ein Google Streetview Fahrzeug durch Mulknitz fahren sehen.
Überquerte die Bundestraße und fuhr zügig weiter in Richtung Neu Sacro.
Wer sich aber z.B. gegen “Echolon” schützen möchte, hat keine Chance.

Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden.
Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.
Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.
Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen.
Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.
Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (www.google.de/streetview) nutzen.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © El bes (wikipedia.org)

Anmerkung der Redaktion:
Seit Kurzem überschlagen sich Meldungen von Politikern, die auf einmal eine Bedrohung in Google Streetview sehen.
Lenkt es doch so wunderbar vor den eigentlich existierenden Überwachungsmechanismen ab.
Es werden immer mehr Überwachungskameras aufgebaut und Systeme mit staatlichem Segen eingeführt, die den Bürger mehr und mehr zu einem gläsernen Bürger machen.
Da gibt es “Echelon”, das weltumspannende Abhörsystem der amerikanischen Sicherheitsbehörden – das hierzulande von Pullach aus emails, Telefonate oder Mobilgespräche auf bestimmte Begriffe hin screent.
Ebenso bleibt es wohl ein Geheimnis, was mit den vielen Fotos und Videoaufzeichnungen staatlicher Behörden bei Demos und Protesten geschieht.
Biometrische Pässe, elektronische Fingerabdrücke und andere Techniken sind zum Wohle der nationalen Sicherheit eingeführt. Jede Überweisung ist auch amerikanischen Sicherheitsbehörden zugänglich.
Bei Google Street View kann man sich dagegen wehren. Im staatlich sanktionierten Bereich gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit für den Bürger und kaum eine nachvollziehbare Kontrolle.
Bei Google wird die gewünschte Verpixelung des Hauses vermutlich schnell und zuverlässig funktionieren. Wie die Suchmaschine des Unternehmens.
Trotz des existierenden Gesetzes über das Urheberecht akzeptiert Google den Wunsch nach Privatspähre.
Daran hält Google sich, alle Aufnahmen werden vom öffenlichen Raum aus gemacht.
Habe da im Frühjahr ein Google Streetview Fahrzeug durch Mulknitz fahren sehen.
Überquerte die Bundestraße und fuhr zügig weiter in Richtung Neu Sacro.
Wer sich aber z.B. gegen “Echolon” schützen möchte, hat keine Chance.

Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden.
Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.
Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.
Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen.
Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.
Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (www.google.de/streetview) nutzen.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © El bes (wikipedia.org)

Anmerkung der Redaktion:
Seit Kurzem überschlagen sich Meldungen von Politikern, die auf einmal eine Bedrohung in Google Streetview sehen.
Lenkt es doch so wunderbar vor den eigentlich existierenden Überwachungsmechanismen ab.
Es werden immer mehr Überwachungskameras aufgebaut und Systeme mit staatlichem Segen eingeführt, die den Bürger mehr und mehr zu einem gläsernen Bürger machen.
Da gibt es “Echelon”, das weltumspannende Abhörsystem der amerikanischen Sicherheitsbehörden – das hierzulande von Pullach aus emails, Telefonate oder Mobilgespräche auf bestimmte Begriffe hin screent.
Ebenso bleibt es wohl ein Geheimnis, was mit den vielen Fotos und Videoaufzeichnungen staatlicher Behörden bei Demos und Protesten geschieht.
Biometrische Pässe, elektronische Fingerabdrücke und andere Techniken sind zum Wohle der nationalen Sicherheit eingeführt. Jede Überweisung ist auch amerikanischen Sicherheitsbehörden zugänglich.
Bei Google Street View kann man sich dagegen wehren. Im staatlich sanktionierten Bereich gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit für den Bürger und kaum eine nachvollziehbare Kontrolle.
Bei Google wird die gewünschte Verpixelung des Hauses vermutlich schnell und zuverlässig funktionieren. Wie die Suchmaschine des Unternehmens.
Trotz des existierenden Gesetzes über das Urheberecht akzeptiert Google den Wunsch nach Privatspähre.
Daran hält Google sich, alle Aufnahmen werden vom öffenlichen Raum aus gemacht.
Habe da im Frühjahr ein Google Streetview Fahrzeug durch Mulknitz fahren sehen.
Überquerte die Bundestraße und fuhr zügig weiter in Richtung Neu Sacro.
Wer sich aber z.B. gegen “Echolon” schützen möchte, hat keine Chance.

Seit 2008 sind Fahrzeuge des Internet-Konzerns Google auch auf Deutschlands Straßen unterwegs und nehmen mit ihren Spezialkameras Straßenpanoramen auf. Nahezu flächendeckend sollen so vom ganzen Land, und damit auch von den öffentlichen Bereichen aller brandenburgischen Städte und Gemeinden, Ansichten angefertigt werden.
Schon bald können die 360-Grad-Bilder dann im Internet von jedem Interessierten aufgerufen und betrachtet werden; für Unkenntlichkeit sorgt Google Street View nur bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen.
Die hohe Bildauflösung liefert sehr detaillierte Außenaufnahmen. Das Unternehmen Google räumt Betroffenen deshalb die Möglichkeit ein, bereits vor Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen und auf diese Weise das Unkenntlichmachen der Bilder zu erreichen – sowohl bei der Ansicht im Internet als auch im Originaldatenbestand, also in den Rohdaten. Doch auch nach Start des Dienstes ist eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Gebäudeansichten, Personen und Fahrzeugen möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen oder andere Gründe haben, können beim Internetdienst Google Street View gegen die Darstellung von Gebäuden oder Grundstücken, die ihnen gehören oder die sie bewohnen, Widerspruch einlegen. Nicht möglich ist dies allerdings bei Amtsgebäuden und Firmensitzen, beispielsweise von Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen. Betroffene Eigentümer oder Pächter von Gewerbebetrieben müssen, wenn sie der Veröffentlichung von Bildern ihres Betriebes widersprechen möchten, das Unternehmen ausdrücklich benennen, da Gewerbetriebe sonst nicht unkenntlich gemacht werden.
Google Street View wird zunächst für folgende Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Der Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Gebäuden oder Grundstücken in diesen Städten vor Start des Dienstes ist nur bis zum 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, möglich. Für alle anderen Gebiete in Deutschland, also auch für Cottbus, bleibt diese Möglichkeit bis auf Weiteres bestehen.
Google wird über den Ablauf der Widerspruchsfrist für die anderen Städte vier Wochen vorher öffentlich informieren.
Bürgerinnen und Bürger können Ihren Vorab-Widerspruch per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg senden oder im Internet das von Google zur Verfügung gestellte Online-Tool (www.google.de/streetview) nutzen.
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Bei Google Street View kann man sich dagegen wehren. Im staatlich sanktionierten Bereich gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit für den Bürger und kaum eine nachvollziehbare Kontrolle.
Bei Google wird die gewünschte Verpixelung des Hauses vermutlich schnell und zuverlässig funktionieren. Wie die Suchmaschine des Unternehmens.
Trotz des existierenden Gesetzes über das Urheberecht akzeptiert Google den Wunsch nach Privatspähre.
Daran hält Google sich, alle Aufnahmen werden vom öffenlichen Raum aus gemacht.
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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