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NIEDERLAUSITZ aktuell

Gegen Lohndumping – Entwurf zum Vergabegesetz vorgelegt

12:20 Uhr | 1. September 2010
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Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
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Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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