Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ist ein Angeklagter aus Herzberg zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. So hat das Landgericht Cottbus gestern entschieden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige im Juli 2020 zwei Personen mit einem Teleskopschlagstock angegriffen hatte, eines der Opfer mit einem Messer verletzte und beide töten wollte. Für einen Teil der Haftzeit soll der Verurteilte in eine Entzugsanstalt eingewiesen werden.
Das Landgericht Cottbus teilte dazu mit:
Der Angeklagte ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Ferner ist die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden.
Hintergründe zur Straftat
Der 25-jährige Angeklagte soll am 29.07.2020 zunächst einen der Geschädigten plötzlich und überraschend mit einem Teleskopschlagstock gegen die Schläfe geschlagen haben, so dass dieser zu Boden fiel. Anschließend soll er dem Geschädigten mit einem Messer mit einer Klingenlänge von ca. 18 cm durch den Hals geschnitten haben, um ihn zu töten. Der Geschädigte soll durch die Tat u.a. eine 25 cm lange, stark blutende tiefe Schnittverletzung am Hals und eine Jochbeinprellung erlitten haben. Sodann soll sich der Angeklagte zu dem auf dem Grundstück befindlichen weiteren Geschädigten begeben haben, um ihn zu töten. Dem Geschädigten soll es gelungen sein, nachdem er ebenfalls vom Angeklagten mit dem Schlagstock am Kopf getroffen worden und zu Boden gegangen war, dem Angeklagten den Schlagstock aus der Hand und den Angeklagten in den „Schwitzkasten“ zu nehmen. Im nachfolgenden Gerangel soll der Angeklagte mehrfach geäußert haben, den Geschädigten töten zu wollen. Nachdem sich der Angeklagte aus dem Schwitzkasten befreit haben soll, soll er mit einem Küchenmesser in Richtung Kopf und Hals des Geschädigten gestoßen haben. Dem Geschädigten soll es gelungen sein, den Angeklagten von sich weg zu stoßen. Durch die Tat soll er Verletzungen am Ohr, Hautabschürfungen und eine Schnittwunde am Finger erlitten haben.
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Red.