Weitere Polizeimeldungen aus Elbe-Elster
Finsterwalde: In den späten Vormittagsstunden des Samstag befuhr der 37-jährige Fahrer eines Pkw Ford die L602 aus Richtung Eichholz/Lugau kommend in Fahrtrichtung der L60 (Finsterwalde / Hennersdorf). An der L60 beabsichtigte er nach rechts in Richtung Finsterwalde abzubiegen. Obwohl vor dem Einmündungsbereich mittels Verkehrszeichen vor querenden Fahrradfahrern gewarnt wird, übersah der Fordfahrer den auf dem Radweg fahrenden, aus Richtung Finsterwalde kommenden, bevorrechtigen 32-jährigen Fahrradfahrer. Es kam zur Kollision zwischen beiden Fahrzeugen, wodurch der Fahrradfahrer zu Fall kam. Er trug leichte Verletzungen an der Schulter und einem Bein davon. Durch Rettungskräfte wurde der Verletzte ins Krankenhaus Finsterwalde gebracht und dort nach ambulanter Behandlung wieder entlassen. An beiden Fahrzeugen entstand leichter Sachschaden – die Gesamtschadenshöhe liegt bei ca. 1.000€.
Doberlug-Kirchhain, Kirchhain: In den Abendstunden des Freitags wurde der 33-jährige Fahrer eines Pkw Audi einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei selbiger konnte der Fahrzeugführer keinen gültigen Führerschein vorlegen und gab selbst an, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Gesamteindruck des Fahrers ließ die kontrollierenden Beamten annehmen, das selbiger vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert hatte. Ein durchgeführter Drogenvortest erhärtete diesen Verdacht und reagierte positiv auf die Stoffgruppen Cannabis und Amphetamine/Methamphetamine. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und er durfte die Beamten zur Durchführung einer Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten. Den Fahrer erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, dem Besitz von Betäubungsmitteln und des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Massen (Niederlausitz): Am Samstagmorgen führten die Beamten eine verdachtsunabhängige Kontrolle beim 57-jährigen Fahrer eines Pkw Nissan durch. Dabei wurde Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers wahrgenommen und ein Atemalkoholtest durchgeführt. Das Ergebnis bestätigte den Anfangsverdacht durch einen Wert von 0,64‰. In der Polizeiinspektion wurde anschließend ein beweissicherer Atemalkoholtest durchgeführt, welcher den Wert des Vortestes bestätigte. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt; ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet, welches perspektivisch zu einem Fahrverbot, Punkten und einer Geldbuße führen wird.
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pm/red