Stadt Falkenberg und Amt Schlieben bieten Service ab 1. Juli an/Elsterwerda folgt
Vom 1. Juli 2015 an können die Städte Falkenberg/Elster und das Amt Schlieben Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren eigenständig vornehmen. Grundsätzlich ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, bei einem Umzug seine Fahrzeugpapiere ändern zu lassen. Dies war bisher nur in der Zulassungsstelle in Bad Liebenwerda oder der Nebenstelle in Finsterwalde möglich. Um diesen Weg zu verkürzen, soll es dem Bürger ermöglicht werden, seine Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I bereits in der örtlichen Meldebehörde ändern zu lassen. Es besteht nicht mehr die Pflicht, die Zulassungsbehörde des Landkreises aufzusuchen. Bei der Vorsprache in der örtlichen Meldebehörde wird der Bürger darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, seine Adresse gleich an Ort und Stelle in den Fahrzeugpapieren ändern zu lassen. Wenn er damit einverstanden ist, ändert die Meldebehörde die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I und trägt dies gleichzeitig in das entsprechende Fachverfahren ein. Eine Nachbearbeitung durch den Landkreis ist nicht nötig. Der Bürger kann jedoch, wenn er es wünscht, weiterhin seine Anschrift in der Zulassungsbehörde des Landkreises ändern lassen.
Zunächst nehmen die Städte Falkenberg/Elster und Elsterwerda sowie das Amt Schlieben am zweijährigen Versuch teil. In Elsterwerda startet die praktische Umsetzung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. Es ist beabsichtigt, diese Dienstleistung nach erfolgreichem Verlauf auch in weiteren Gemeinden des Landkreises anzubieten.
Die Städte und das Amt werden durch den Landkreis mit der entsprechenden Fachsoftware ausgestattet. Die Erstinstallation hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes, Stelle für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung, mit über 2.000 Euro gefördert.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster