Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 20 erhöht. Das hat der Landkreis heute mitgeteilt. Das Gesundheitsamt gibt einen tagesaktuellen Überblick zur Ausbreitung der Atemwegserkrankung: Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Dahme-Spreewald bei 61,5. Derzeit sind insgesamt 124 Personen tatsächlich infiziert, wovon sich 14 Personen in stationärer Behandlung befinden. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 569 Corona-Infektionen (kumuliert). Nach wie vor sind acht Todesfälle zu beklagen. 437 Corona-Patienten gelten als wieder genesen.
Landesregierung aktualisiert Corona-Umgangsverordnung
Brandenburgs Landesregierung hat angekündigt, am morgigen Freitagnachmittag die Corona-Umgangsverordnung in einer Sondersitzung zu aktualisieren. Damit sollen die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts in Landesrecht umgesetzt werden. Die neue Verordnung soll − wie auch in den anderen 15 Bundesländern − ab Montag, 02. November, und bis Ende des Monats gelten. Der Landkreis Dahme-Spreewald bittet um Verständnis dafür, dass am täglich von 8 bis 16 Uhr erreichbaren Corona-Bürgertelefon (Tel. 03375 26-2146) gegenwärtig noch keine weiterführenden Fragen zu den damit verbundenen Neuregelungen beantwortet werden können. Dies ist erst nach Veröffentlichung der neuen Umgangsverordnung möglich, mit der frühestens am morgigen Freitagabend gerechnet wird.
Die Landesregierung hat bislang verkündet, mit der Umsetzung eines 16 Punkte umfassenden Konferenzbeschlusses ab kommenden Montag insbesondere die Zulässigkeit sozialer Kontakte nochmals deutlich zu verringern. Kitas und Schulen sollen jedoch geöffnet bleiben. Auch das normale Wirtschaftsleben kann − abgesehen von zum Beispiel gastronomischen Einrichtungen und touristischer Beherbergung − unter Einhaltung klarer Hygienebedingungen bestehen bleiben, heißt es aus der Staatskanzlei. Das gelte auch für den gesamten Groß- und Einzelhandel. Dabei sei jedoch sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Auch für das Demonstrationsrecht oder die Ausübung von Gottesdiensten gäbe es keine neuen Einschränkungen. Folgende konkrete Maßnahmen sind nach gegenwärtigem Stand geplant:
- Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, müssen ab 2. November geschlossen bleiben. Dazu gehören Kultureinrichtungen wie Kino und Theater, Freizeitparks, Spielhallen oder Wettannahmestellen.
- Dies gilt auch für Schwimmbäder, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
- Veranstaltungen mit Zuschauern, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
- Der Freizeit- und Amateursport wird untersagt. Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands bleibt jedoch möglich.
- Gastronomische Betriebe sowie Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen werden. Die Gastronomie kann jedoch Speisen zur Mitnahme oder Lieferung für den Verzehr zu Hause anbieten. Von der Schließung ausgenommen sind Kantinen.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios werden untersagt.
- Medizinisch notwendige Behandlungen, z.B. Physiotherapien, podologische oder logopädische Behandlungen, bleiben möglich. Unter den bestehenden Hygieneauflagen können Friseursalons geöffnet bleiben.
Erweitere Maskenpflicht im Landkreis verfügt
Nach der in der Vorwoche erfolgten Überschreitung der Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage war der Landkreis nach der geltenden Corona-Umgangsverordnung verpflichtet, eine erweitere Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen anzuordnen, auf denen Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen (§ 14 Abs. 2 SARS-CoV-2-UmgV). Der Landrat hat daher mit Wirkung zum heutigen Donnerstag eine „Allgemeinverfügung über die erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald“ erlassen. Diese gilt mindestens für die nächsten zehn Tage.
Ergänzend zu der ohnehin nach der Umgangsverordnung geltenden Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt diese mit der Verfügung nun für Personen ab sechs Jahren auch für festgelegte öffentliche Wege, Straßen und Plätze von bestimmten Kommunen im Landkreis. Die Kommunen selbst waren im Vorfeld aufgefordert, dem Landkreis dafür ihre stärker frequentierten Örtlichkeiten zu melden. Die lokalen Gebiete sind dem im Amtsblatt Nr. 33 (28. Oktober 2020) mit veröffentlichen Kartenmaterial zu entnehmen. Die Festlegungen gelten für gekennzeichnete Bereiche im Amt Lieberose, der Gemeinden Eichwalde, Zeuthen und Schönefeld sowie die Städte Königs Wusterhausen und Lübben.
Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht für folgende Bereiche im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald:
- auf der gesamten Fläche von Märkten einschließlich der Wege und Flächen zwischen den einzelnen Marktständen (z.B. Wochenmarkt, Trödelmarkt, Flohmarkt, Herbst-und Weihnachtsmärkte, etc.).
- im Umfeld von 30 Metern um Bildungseinrichtungen
- an Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
- in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bahnhofsgebäuden sowie auf Bahnhofsvorplätzen und Bahnsteigen
- in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von Einkaufszentren außerhalb der einzelnen Verkaufsstellen
- in den Treppenhäusern öffentlicher Parkhäuser und Tiefgaragen
Aktuelles Fallgeschehen im Kreis
Bei den jüngst gemeldeten Infektionsfällen im Landkreis handelt es sich um Ansteckungen in den verschiedenen Gemeinden Schönefeld (+2), Heideblick (+1), Märkische Heide (+3) Schulzendorf (+3), Zeuthen (+1), Eichwalde (+1), in den Ämtern Lieberose/Oberspreewald (+1) und Schenkenländchen (+1) sowie den Städten Mittenwalde (+2), Luckau (+1) und Lübben (+4).
Damit ergibt sich folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen seit Februar 2020: Königs Wusterhausen 136 (114/6), Schönefeld 142 (114/0), Zeuthen 45 (43/0), Wildau 44 (29/0), Lübben 32 (23/0), Mittenwalde 25 (19/0), Gemeinde Schulzendorf 21 (14/0), Märkische Heide 19 (7/1), Amt Schenkenländchen 18 (11/0), Amt Unterspreewald 17 (14/0), Amt Lieberose/Oberspreewald 17 (14/0), Gemeinde Heidesee 14 (11/0), Eichwalde 13 (9/0), Gemeinde Bestensee 12 (8/0), Stadt Luckau 9 (6/1) und Gemeinde Heideblick 5 (1/0).
Red. / Presseinfo