Ob bei Kontrollen in Bezug auf Mund-und Nasenschutz im Einzelhandel oder entsprechende Corona-Maßnahmen in der Gastronomie. Bisher brauchte die Stadt noch keine Bußgelder verhängen, für zwei gastronomische Einrichtungen könnte sich das jetzt ändern. Wie die Stadt mitteilte, droht zwei Restaurants jeweils ein Bußgeld wegen wiederholter Verstöße gegen die Hygieneanordnungen im Zuge der Corona-Pandemie. Außerdem hat die Stadt angekündigt, die Kontrollen im ÖPNV zu unterstützen
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In Cottbus/Chóśebuz droht zwei Restaurants erstmals ein Bußgeld wegen wiederholter Verstöße gegen die Hygieneanordnungen im Zuge der Corona-Pandemie. Das kündigte Ordnungsdezernent Thomas Bergner am Dienstag an. Kontrolliert worden sind in den zurückliegende Wochen ca. 550 gastronomische Einrichtungen. Thomas Bergner: „Meistens läuft es sehr gut, und es reichen Hinweise und Ermahnungen. Doch diese zwei Restaurants reagierten auch nach der dritten Kontrolle nicht auf die Hinweise, zum Beispiel zur Dokumentationspflicht der Gäste. Wir werden jetzt Bußgeldverfahren einleiten, und das wird wehtun.“ Die Spanne liegt zwischen 250 und 10.000 Euro, „und es werden nicht die 250 Euro sein“.
Keine Bußgelder im Einzelhandel
Zudem hat das Ordnungsamt auch ca. 200 Einzelhandels-Unternehmen überprüft auf Einhaltung der Maskenpflicht. Hier zeigten Gespräche und Hinwiese die gewünschte Wirkung. Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, hat dennoch meistens eine dabei, und wer sie falsch trägt, korrigiert nach den Hinweisen entsprechend. Das Ordnungsamt wird künftig zudem stichprobenartige Kontrollen in Bussen und Bahnen von Cottbusverkehr durchführen.
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Red. / Presseinfo