Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes hat den FC Energie Cottbus in sechs Fällen die finalen Urteile zugestellt. Am 19. Juli 2019 reisten Verantwortliche des FC Energie nach Frankfurt am Main zum DFB-Sportgericht und nahmen im Rahmen einer offiziellen Anhörung in sechs zur Anklage gebrachten Fällen Stellung. Inhaltlich ging es hierbei um Vorkommnisse bei den Heimspielen gegen Freiburg und Münster, sowie den Auswärtspartien in Jena und Braunschweig. Nach den Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen seitens des FCE wurden laut Verein die veranlagten Strafen noch deutlich reduziert, am Ende muss dennoch eine Summe von 31.325 Euro für Fanverfehlungen in sechs Fällen bei vier Spielen bezahlt werden. Den endgültigen Urteilen hat der Verein zugestimmt. “Das ist eine exorbitant hohe Strafe, die den Verein in der ohnehin wirtschaftlich schwierigen Situation schwer belastet und vor kaum lösbare Probleme stellt. Inklusive anwaltlicher Aufwendungen und Verfahrenskosten erreichen die Strafzahlungen für die zurückliegende Drittligasaison eine hohe fünfstellige Summe. Das ist eine Katastrophe!” schreibt der Verein auf seiner Homepage.
„An dieser Stelle appelliere ich an alle Energiefans, an alle Unterstützer und Freunde unseres Clubs. Verhaltet Euch vor und im Stadion so, dass es bei aller Emotionalität zu keinen Ausschreitungen und damit zu keinen Strafen für unseren Verein kommt. Ein jeder muss spätestens jetzt begreifen, dass diese fortwährenden Strafen den Verein so schwer belasten, dass das Geld am Ende an dringend notwendigen Stellen fehlt. Wir alle hoffen auf Euer aktives Mittun und bedanken uns bereits an dieser Stelle für eure Unterstützung“, sagt Präsident Werner Fahle zur Situation.
In den Ausführung des Deutschen Fußballbundes heißt es: „Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittliga-Absteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei vier Spielen der vergangenen Spielzeit mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 31.325 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, davon einen Betrag in Höhe von bis zu 3.500 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden und einen Betrag in Höhe von bis zu 5000 Euro für – über die Auflagen hinausgehende – präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu verwenden. Die Nachweise hierüber sind jeweils dem DFB gegenüber zu erbringen. Darüber hinaus hat der Verein verschiedene Auflagen zu erfüllen, unter anderem die Schaffung und Besetzung einer hauptamtlichen Stelle eines Beauftragten beziehungsweise einer Beauftragten für Vielfalt und Toleranz für die Dauer von mindestens zwei Jahren.”
Vorfälle:
– Anlässlich des Drittligaspiels zwischen Energie Cottbus und Preußen Münster am 9. März 2019 wurde von Cottbuser Anhängern im Innenraum des Stadions hinter dem Tor ein unsportliches Banner ( Anm. der Redaktion:Trauerbanner mit der Aufschrift “Ruhe in Frieden Thommy” vor der Nordwand) gezeigt. Hier gehts zum Artikel
– Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 6. April 2019 zündeten Cottbuser Zuschauer mindestens zehn Nebeltöpfe. Nach dem Spiel kam es im Cottbuser Zuschauerbereich zu unsportlichen, diskriminierenden Rufen.
– Im Laufe beziehungsweise nach dem Drittligaspiel bei Eintracht Braunschweig am 18. Mai 2019 warfen Cottbuser Zuschauer unter anderem Sitzschalen in den Innenraum. Zudem zündeten Cottbuser Zuschauer zahlreiche pyrotechnische Gegenstände und warfen beziehungsweise schossen diese zum Teil auf Ordner und Polizeibeamte.
– Während des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 20. August 2018 trug ein Zuschauer ein Trikot mit einem unsportlichen Aufdruck.“ Hier trug ein FCE-Anhänger den Aufdruck “Siegheilson” auf einem Trikot. Er wurde von der Polizei ermittelt.
Weiterhin hat der FC Energie Cottbus die Auflage erhalten aus unterschiedlichen Bereichen des Vereins, unter Einbeziehung der Geschäftsführung sowie der Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg oder einer vergleichbaren externen Beratungsorganisation ein Team aus mindestens vier Personen zusammenzustellen, welches einen Aktionsplan (inklusive strategischer Ziele) formuliert, wie künftig rassistischen und rechtsextremistischen Bestrebungen entschieden und nachhaltig entgegengetreten werden kann. Zur Umsetzung dieses Aktionsplans sind konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Foto: Christiane Weiland