Nach einer gefährlichen Körperverletzung in Cottbus sucht die Polizei jetzt Zeugen. Am Montagmorgen kam es in der Hufelandstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem 33-jährigen Syrer und einem 35-jährigen Landsmann. Der 33-Jährige erlitt dabei eine Stichverletzung im Bein, der Täter flüchtete mit einem Auto.
Die Polizei teilte dazu mit:
Die Tat ereignete sich gegen 07:20 Uhr im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Hufelandstraße/Thiemstraße. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Tathergang und zu weiteren handelnden Personen geben können. Wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0355 49371227 an die Polizeiinspektion Cottbus/Spree-Neiße oder nutzen Sie das Internet unter www.polizei.brandenburg.de/onlineservice/hinweis-geben.
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus
Cottbus: Polizeibeamte mussten am Montagabend im Bereich der Stadtmitte zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz feststellen. Zwei 16-jährige Cottbuser und ein 22 Jahre alter Syrer wurden in der Karl-Liebknecht-Straße mit betäubungsmittelverdächtigen Substanzen angetroffen. Die Jugendlichen wurden nach den polizeilichen Maßnahmen ihren Eltern übergeben. Bei einer weiteren Kontrolle wurden die Beamten bei drei 26, 28 und 33 Jahre alten Männern fündig. In allen Fällen wurden die Drogen sichergestellt, die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.
Cottbus: In Gallinchen kam ein 80 Jahre alter Autofahrer am Montagnachmittag mit einem PKW MERCEDES von der Fahrbahn ab. Das Auto prallte gegen einen Baum. Der Mann wurde nicht verletzt, sein Fahrzeug war mit einem Schaden in Höhe von rund 5.000 Euro nicht mehr fahrtüchtig.
Cottbus: In der Hufelandstraße kamen sich ein PKW SEAT und ein TOYOTA am Montagnachmittag beim Vorbeifahren zu nahe, so dass durch die Kollision ein Schaden von rund 2.000 Euro entstand.
Am Dienstagmorgen gegen 07:15 Uhr geschah dies auch mit einem Linienbus und einem VW in der Adolph-Kolping-Straße. Schaden hier – rund 3.000 Euro. Die Fahrzeuge blieben bei diesen Verkehrsunfällen fahrbereit, die Insassen unverletzt.
Cottbus: Mit einem Schaden von rund 6.000 Euro wurde ein Fehler beim Einparken am Dienstagmorgen in der Thiemstraße recht teuer. Dort waren gegen 07:00 Uhr ein PKW OPEL und ein FORD zusammengestoßen. Die Autos blieben fahrbereit, die Insassen unverletzt.
Cottbus: Ein offensichtlich unter Alkoholeinfluss stehender 44-Jähriger hielt sich trotz eines bestehenden Hausverbotes am Dienstagmorgen gegen 06:00 Uhr in einer gewerblichen Einrichtung in der Berliner Straße auf. Einem Platzverweis durch die alarmierten Polizeibeamten kam er nicht nach, so dass er in Gewahrsam genommen wurde. Der Mann versuchte erfolglos, die Beamten zu schlagen. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Hausfriedensbruches und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
Neuhausen, Cottbus: Ein Betrüger versprach am Montagnachmittag per Telefon einer 57 Jahre alten Frau in der Gemeinde Neuhausen einen Gewinn von 49.000 Euro. Als Gegenleistung sollte die Frau nur 1.000 Euro überweisen. Sie machte das natürlich nicht, sondern informierte umgehend die Polizei.
In Cottbus hätte ein ähnlicher Betrugsversuch am Dienstagvormittag fast geklappt. Eine 76-jährige Rentnerin sollte auch hier unverhofft zu einem Gewinn von 49.000 Euro kommen. Sie war bereits in einem Supermarkt und hatte dort Gutscheinkarten im Wert von 900 Euro für die Betrüger gekauft. Die hatten ihr am Telefon erzählt, dass sie nach der Aktivierung der Codes mit einem Koffer voller Geld kommen und vor ihrer Tür stehen würden. Schönes Märchen!
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor zwielichtigen Anrufen mit dubiosen Gewinnversprechen. Warum sollen Sie plötzlich irrwitzig hohe Gewinne geschenkt bekommen, ohne dass Sie zuvor an Lotterien oder Auslosungen teilgenommen haben? Wer hat etwas zu verschenken? Lassen Sie sich nicht durch Gerede beeindrucken oder verwirren. Prüfen Sie genau, auf welche Personen und Angebote Sie sich einlassen. Überweisen Sie nie als Voraussetzung für einen Gewinn im Vorfeld Geld auf ausländische Konten, übermitteln Sie nie Gutscheincodes oder
-nummern an Fremde. Im Zweifelsfall informieren sie die Polizei.