Am Montag, 03. November 2014, startet die vierte und letzte Periode der Verkehrszählungen bei Cottbusverkehr.
Diese finden statt, um den Anteil der schwerbehinderten Fahrgäste zu ermitteln. Zuvor erfolgten die Erhebungswellen bereits im März, im Mai und im Juni.
Die Zählung erfolgt in insgesamt vier Perioden:
Periode 1 (Winter): 10.03.2014 – 30.03.2014
Periode 2 (Frühjahr): 05.05.2014 – 25.05.2014
Periode 3 (Sommer): 21.07.2014 – 10.08.2014
Periode 4 (Herbst): 03.11.2014 – 23.11.2014
Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines externen Dienstleisters durchgeführt. Alle Erheber sind durch einen personengebundenen Erheberausweis erkennbar. Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) notwendig.
Quelle: Cottbusverkehr GmbH




