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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wohngeldnovelle – Pauschalierte Einmalzahlung für erhöhte Energiekosten

19:32 Uhr | 21. Oktober 2008
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Die Wohngeldnovelle mit ihren Leistungsverbesserungen tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Dieser Termin wird nicht auf den 01.10.2008 vorgezogen, wie es in einigen Informationen der Medien zu lesen war. Es ist beabsichtigt, dieses „Vorziehen“ in Form einer pauschalierten Einmalzahlung für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009 zu gestalten. Vorgesehen ist eine solche Einmalzahlungen für jeden Haushalt, der in mindestens einem Monat im Zeitraum Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhält. Diese Auszahlung soll rückwirkend im Monat April 2009 erfolgen.
Konkrete Angaben können erst nach der Entscheidung des Bundesrates im Dezember 2008 erfolgen.
Im Zusammenhang mit der neuen Wohngeldnovelle werden zukünftig auch neue Antragsformulare benötigt. Diese werden voraussichtlich erst Ende November von den Verlagen zur Verfügung gestellt.
Alle Wohngeldempfänger, deren Bescheid bis in das Jahr 2009 gültig ist, müssen wegen der gesetzlichen Änderung nicht zum Jahreswechsel im Servicebereich Wohngeld vorsprechen. Sie erhalten ca. vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Informationsschreiben.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Wohngeldnovelle mit ihren Leistungsverbesserungen tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Dieser Termin wird nicht auf den 01.10.2008 vorgezogen, wie es in einigen Informationen der Medien zu lesen war. Es ist beabsichtigt, dieses „Vorziehen“ in Form einer pauschalierten Einmalzahlung für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009 zu gestalten. Vorgesehen ist eine solche Einmalzahlungen für jeden Haushalt, der in mindestens einem Monat im Zeitraum Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhält. Diese Auszahlung soll rückwirkend im Monat April 2009 erfolgen.
Konkrete Angaben können erst nach der Entscheidung des Bundesrates im Dezember 2008 erfolgen.
Im Zusammenhang mit der neuen Wohngeldnovelle werden zukünftig auch neue Antragsformulare benötigt. Diese werden voraussichtlich erst Ende November von den Verlagen zur Verfügung gestellt.
Alle Wohngeldempfänger, deren Bescheid bis in das Jahr 2009 gültig ist, müssen wegen der gesetzlichen Änderung nicht zum Jahreswechsel im Servicebereich Wohngeld vorsprechen. Sie erhalten ca. vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Informationsschreiben.
Quelle: Stadt Cottbus

Die Wohngeldnovelle mit ihren Leistungsverbesserungen tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Dieser Termin wird nicht auf den 01.10.2008 vorgezogen, wie es in einigen Informationen der Medien zu lesen war. Es ist beabsichtigt, dieses „Vorziehen“ in Form einer pauschalierten Einmalzahlung für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009 zu gestalten. Vorgesehen ist eine solche Einmalzahlungen für jeden Haushalt, der in mindestens einem Monat im Zeitraum Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhält. Diese Auszahlung soll rückwirkend im Monat April 2009 erfolgen.
Konkrete Angaben können erst nach der Entscheidung des Bundesrates im Dezember 2008 erfolgen.
Im Zusammenhang mit der neuen Wohngeldnovelle werden zukünftig auch neue Antragsformulare benötigt. Diese werden voraussichtlich erst Ende November von den Verlagen zur Verfügung gestellt.
Alle Wohngeldempfänger, deren Bescheid bis in das Jahr 2009 gültig ist, müssen wegen der gesetzlichen Änderung nicht zum Jahreswechsel im Servicebereich Wohngeld vorsprechen. Sie erhalten ca. vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Informationsschreiben.
Quelle: Stadt Cottbus

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Dieser Termin wird nicht auf den 01.10.2008 vorgezogen, wie es in einigen Informationen der Medien zu lesen war. Es ist beabsichtigt, dieses „Vorziehen“ in Form einer pauschalierten Einmalzahlung für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009 zu gestalten. Vorgesehen ist eine solche Einmalzahlungen für jeden Haushalt, der in mindestens einem Monat im Zeitraum Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhält. Diese Auszahlung soll rückwirkend im Monat April 2009 erfolgen.
Konkrete Angaben können erst nach der Entscheidung des Bundesrates im Dezember 2008 erfolgen.
Im Zusammenhang mit der neuen Wohngeldnovelle werden zukünftig auch neue Antragsformulare benötigt. Diese werden voraussichtlich erst Ende November von den Verlagen zur Verfügung gestellt.
Alle Wohngeldempfänger, deren Bescheid bis in das Jahr 2009 gültig ist, müssen wegen der gesetzlichen Änderung nicht zum Jahreswechsel im Servicebereich Wohngeld vorsprechen. Sie erhalten ca. vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Informationsschreiben.
Quelle: Stadt Cottbus

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Konkrete Angaben können erst nach der Entscheidung des Bundesrates im Dezember 2008 erfolgen.
Im Zusammenhang mit der neuen Wohngeldnovelle werden zukünftig auch neue Antragsformulare benötigt. Diese werden voraussichtlich erst Ende November von den Verlagen zur Verfügung gestellt.
Alle Wohngeldempfänger, deren Bescheid bis in das Jahr 2009 gültig ist, müssen wegen der gesetzlichen Änderung nicht zum Jahreswechsel im Servicebereich Wohngeld vorsprechen. Sie erhalten ca. vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Informationsschreiben.
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Alle Wohngeldempfänger, deren Bescheid bis in das Jahr 2009 gültig ist, müssen wegen der gesetzlichen Änderung nicht zum Jahreswechsel im Servicebereich Wohngeld vorsprechen. Sie erhalten ca. vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Informationsschreiben.
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