In einer Anfrage befragte ich die Ministerin Frau Prof. Dr. Kunst zu Reaktionen seitens des Wissenschaftsministeriums in Bezug auf eine Kündigung eines Mitarbeiters der Hochschule Lausitz. Dieser Mitarbeiter setzte sich für die Belange von Studenten mit Behinderung ein. Offenkundig tat er dies zum Leidwesen des Präsidenten öffentlich, nachdem interne Hinweise nicht fruchteten.
Der Mitarbeiter monierte, dass Studierende mit Behinderung für einen Nachteilsausgleich eine Bestätigung des Amtsarztes benötigen.
Er kritisierte weiterhin, dass die Stelle des Behindertenbeauftragten unbesetzt war und das ein Studiendekan einen Immatrikulationsstopp für sehbehinderte Menschen im Studiengang Physiotherapie ankündigte. All die in Rede stehenden Unzulänglichkeiten und Verstöße gegen die UN Menschenrechtskonvention, Verstöße gegen geltende deutsche Gesetze, wurden rückgängig gemacht bzw. geändert.
Der Mitarbeiter an sich aber erhielt inzwischen seine vierte (!!) Kündigung. Dies alles ficht das zuständige Ministerium nicht an. Gespräche zur Beilegung der Streitigkeiten gibt es nicht. Hier wird ein Exempel statuiert und zwar an allen Studenten der Hochschule Lausitz und an den Mitarbeitern. Wenn ihr aufmuckt werdet ihr gekündigt. Das ist die eigentliche Botschaft. Hier geht es nicht alleine um den gekündigten Mitarbeiter, hier geht es um Grundrechte für alle Mitarbeiter und Studenten an der Hochschule Lausitz.
Das Verhalten der Hochschulleitung ist in meinen Augen unerträglich und wider geltenden Rechtes. Besonders schlimm ist in meinen Augen, dass der Präsident der Hochschule Lausitz diesbezüglich gedeckt wird von der zuständigen Ministerin und sie dem ungerechtfertigten und maßlos übertriebenen Handeln des Präsidenten der Hochschule auch noch Vorschub leistet und dieses Verhalten deckt. Dies zeigt die Beantwortung meiner Anfrage sehr deutlich. Selten habe ich ein arroganteres und für sich selbst sprechende Schreiben erhalten.
Inzwischen gibt es sehr viele Solidaritätsbekundungen für den gekündigten Mitarbeiter. Die wehrhafte Demokratie lässt sich kein Maulkorb verordnen. Ich bitte nun, da alles andere offenkundig scheitert, dass hier der Ministerpräsident regulierend eingreift und zumindest ein Gespräch zwischen den Beteiligten herbei führt.
Der Mann hat sich zu Recht für Menschen mit Behinderung eingesetzt und Mängel angeprangert. Er verdient Lob und nicht vier Kündigungen.
Hier noch einmal die Fragen die der Landtagsabgeordnete Jürgen Maresch an Frau Ministerin Kunst stellte und die jeweiligen Antworten dazu:
Einleitend ist festzustellen, dass der zitierte Facebook-Eintrag* (Anm. der Redaktion: siehe unter dem Text) der Hochschule Lausitz (FH) vom 08.11.2012 sich nicht auf die ausgesprochene Kündigung bezieht. Die Prüfungen des MWFK bezogen sich auf die Vorwürfe gegen die Hochschule Lausitz (FH) im Umgang mit Studierenden mit Behinderung. Hier wurden keine Rechtsverstöße der Hochschule Lausitz (FH) festgestellt.
Frage1:
Welche Stellung bezieht das zuständige Ministerium zum Eintrag der Hochschule Lausitz auf der Facebookseite der Hochschule Lausitz?
Antwort zu Frage1:
Die Öffentlichkeitsarbeit von Hochschulen unterliegt im Rahmen der Gesetze ihrer eigenen Zuständigkeit und Verantwortung.
Frage2:
Entspricht es den Tatsachen, dass das MWFK von der Absicht der Kündigung des Mitarbeiters wusste und von Anfang an mit einbezogen war?
Antwort zu Frage2:
Das MWFK hat erst nach Ausspruch der Kündigung durch eine PResseanfrage von der Kündigung Kenntnis erhalten.
Frage3:
Welche Prüfungen seitens des MWFK erfolgten mit welchem Ergebnis im Vorfeld der ausgesprochenen Kündigung?
Antwort zu Frage3:
Im Vorfeld der ausgesprochenen Kündigung erfolgte diesbezüglich keine Prüfung durch das MWFK.
Frage4:
Worauf beruht die Annahme der Bestätigung der Rechtsmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung durch das MWFK, wenn der Fall an sich derzeit im juristischen Verfahren beim zuständigen Arbeitsgericht in Cottbus zur Prüfung vorliegt?
Antwort zu Frage4:
Auf die einleitende Erläuterung wird Bezug genommen. Die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung hat da MWFK nicht bestätigt.
Frage5:
Ist das MWFK der Meinung, dass die Information der Öffentlichkeit über die Benachteiligung von Studenten mit Behinderungen an einer Hochschule, die damit wirbt gerade für die Betroffenen da zu sein, dikriminierend ist?
Antwort zu Frage5:
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine solche Information der Öffentlichkeit für eine Hochschule diskriminierend ist, wenn sie unzutreffend ist.
*Am 8. November 2012 veröffentlichte Hochschue Lausitz auf ihrer Facebookseite folgenden Vermerk zum Fall der außerordentlichen Kündigung des Mitarbeiters: “Seine, die Hochschule diskriminierende Information der Öffentlichkeit, wurde bereits im Vorfeld durch das MWFK geprüft. Die Vorgehensweise der Hochschule Lausitz bestätgit das MWFK als rechtmäßig.
In einer Anfrage befragte ich die Ministerin Frau Prof. Dr. Kunst zu Reaktionen seitens des Wissenschaftsministeriums in Bezug auf eine Kündigung eines Mitarbeiters der Hochschule Lausitz. Dieser Mitarbeiter setzte sich für die Belange von Studenten mit Behinderung ein. Offenkundig tat er dies zum Leidwesen des Präsidenten öffentlich, nachdem interne Hinweise nicht fruchteten.
Der Mitarbeiter monierte, dass Studierende mit Behinderung für einen Nachteilsausgleich eine Bestätigung des Amtsarztes benötigen.
Er kritisierte weiterhin, dass die Stelle des Behindertenbeauftragten unbesetzt war und das ein Studiendekan einen Immatrikulationsstopp für sehbehinderte Menschen im Studiengang Physiotherapie ankündigte. All die in Rede stehenden Unzulänglichkeiten und Verstöße gegen die UN Menschenrechtskonvention, Verstöße gegen geltende deutsche Gesetze, wurden rückgängig gemacht bzw. geändert.
Der Mitarbeiter an sich aber erhielt inzwischen seine vierte (!!) Kündigung. Dies alles ficht das zuständige Ministerium nicht an. Gespräche zur Beilegung der Streitigkeiten gibt es nicht. Hier wird ein Exempel statuiert und zwar an allen Studenten der Hochschule Lausitz und an den Mitarbeitern. Wenn ihr aufmuckt werdet ihr gekündigt. Das ist die eigentliche Botschaft. Hier geht es nicht alleine um den gekündigten Mitarbeiter, hier geht es um Grundrechte für alle Mitarbeiter und Studenten an der Hochschule Lausitz.
Das Verhalten der Hochschulleitung ist in meinen Augen unerträglich und wider geltenden Rechtes. Besonders schlimm ist in meinen Augen, dass der Präsident der Hochschule Lausitz diesbezüglich gedeckt wird von der zuständigen Ministerin und sie dem ungerechtfertigten und maßlos übertriebenen Handeln des Präsidenten der Hochschule auch noch Vorschub leistet und dieses Verhalten deckt. Dies zeigt die Beantwortung meiner Anfrage sehr deutlich. Selten habe ich ein arroganteres und für sich selbst sprechende Schreiben erhalten.
Inzwischen gibt es sehr viele Solidaritätsbekundungen für den gekündigten Mitarbeiter. Die wehrhafte Demokratie lässt sich kein Maulkorb verordnen. Ich bitte nun, da alles andere offenkundig scheitert, dass hier der Ministerpräsident regulierend eingreift und zumindest ein Gespräch zwischen den Beteiligten herbei führt.
Der Mann hat sich zu Recht für Menschen mit Behinderung eingesetzt und Mängel angeprangert. Er verdient Lob und nicht vier Kündigungen.
Hier noch einmal die Fragen die der Landtagsabgeordnete Jürgen Maresch an Frau Ministerin Kunst stellte und die jeweiligen Antworten dazu:
Einleitend ist festzustellen, dass der zitierte Facebook-Eintrag* (Anm. der Redaktion: siehe unter dem Text) der Hochschule Lausitz (FH) vom 08.11.2012 sich nicht auf die ausgesprochene Kündigung bezieht. Die Prüfungen des MWFK bezogen sich auf die Vorwürfe gegen die Hochschule Lausitz (FH) im Umgang mit Studierenden mit Behinderung. Hier wurden keine Rechtsverstöße der Hochschule Lausitz (FH) festgestellt.
Frage1:
Welche Stellung bezieht das zuständige Ministerium zum Eintrag der Hochschule Lausitz auf der Facebookseite der Hochschule Lausitz?
Antwort zu Frage1:
Die Öffentlichkeitsarbeit von Hochschulen unterliegt im Rahmen der Gesetze ihrer eigenen Zuständigkeit und Verantwortung.
Frage2:
Entspricht es den Tatsachen, dass das MWFK von der Absicht der Kündigung des Mitarbeiters wusste und von Anfang an mit einbezogen war?
Antwort zu Frage2:
Das MWFK hat erst nach Ausspruch der Kündigung durch eine PResseanfrage von der Kündigung Kenntnis erhalten.
Frage3:
Welche Prüfungen seitens des MWFK erfolgten mit welchem Ergebnis im Vorfeld der ausgesprochenen Kündigung?
Antwort zu Frage3:
Im Vorfeld der ausgesprochenen Kündigung erfolgte diesbezüglich keine Prüfung durch das MWFK.
Frage4:
Worauf beruht die Annahme der Bestätigung der Rechtsmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung durch das MWFK, wenn der Fall an sich derzeit im juristischen Verfahren beim zuständigen Arbeitsgericht in Cottbus zur Prüfung vorliegt?
Antwort zu Frage4:
Auf die einleitende Erläuterung wird Bezug genommen. Die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung hat da MWFK nicht bestätigt.
Frage5:
Ist das MWFK der Meinung, dass die Information der Öffentlichkeit über die Benachteiligung von Studenten mit Behinderungen an einer Hochschule, die damit wirbt gerade für die Betroffenen da zu sein, dikriminierend ist?
Antwort zu Frage5:
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine solche Information der Öffentlichkeit für eine Hochschule diskriminierend ist, wenn sie unzutreffend ist.
*Am 8. November 2012 veröffentlichte Hochschue Lausitz auf ihrer Facebookseite folgenden Vermerk zum Fall der außerordentlichen Kündigung des Mitarbeiters: “Seine, die Hochschule diskriminierende Information der Öffentlichkeit, wurde bereits im Vorfeld durch das MWFK geprüft. Die Vorgehensweise der Hochschule Lausitz bestätgit das MWFK als rechtmäßig.