Mit einer groß angelegten Überprüfungsaktion haben Wirtschafts-, Innen- und Arbeitsministerium gemeinsam mit Gewerbebehörden und Polizei Spielhallen und Gaststätten im Land unter die Lupe genommen. Dabei wurden 99 illegale Spielgeräte stillgelegt oder beschlagnahmt. *Bei einem Großteil dieser Geräte handelte es sich um so genannte Fun Games – Geräte, die als unerlaubte Geldspielgeräte betrieben wurden und nach der Spielverordnung nicht mehr aufgestellt werden dürfen, da sie verstärkt pathologisches Spielverhalten fördern*, teilten Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns und Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam zu der Aktion mit.
Insgesamt wurden 89 Spielhallen in 40 Kommunen kontrolliert sowie 24 Gaststätten, Internet- und Billard-Cafés sowie zwei Wettbüros. In 14 Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aufgenommen. In zahlreichen Spielhallen war die Anzahl der zulässigen Geldspielgeräte überschritten. Es wurden auch Messeneuheiten von Geldspielgeräten aus 2009 festgestellt, die mit falschen Zulassungszeichen älterer Geräte versehen waren, da die neuen Geräte von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt bislang noch gar keine Zulassung haben.
Spielgeräte in Gaststätten und Spielhallen unterliegen strengen Regeln.
Um die Spielsucht zu bekämpfen, ist die Anzahl der Geldspielgeräte pro Spielstätte begrenzt, die Art ihrer Aufstellung geregelt, vor allem aber sind die Verlust- und Gewinnmöglichkeiten durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Mit diesen Be-schränkungen unterscheiden sich die Spielhallen vom Glücksspielangebot in öffentlichen Spielbanken. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Bußgelder, die Schließung der Spielhalle oder sogar ein Strafverfahren.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft – Ministerium des Innern
Mit einer groß angelegten Überprüfungsaktion haben Wirtschafts-, Innen- und Arbeitsministerium gemeinsam mit Gewerbebehörden und Polizei Spielhallen und Gaststätten im Land unter die Lupe genommen. Dabei wurden 99 illegale Spielgeräte stillgelegt oder beschlagnahmt. *Bei einem Großteil dieser Geräte handelte es sich um so genannte Fun Games – Geräte, die als unerlaubte Geldspielgeräte betrieben wurden und nach der Spielverordnung nicht mehr aufgestellt werden dürfen, da sie verstärkt pathologisches Spielverhalten fördern*, teilten Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns und Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam zu der Aktion mit.
Insgesamt wurden 89 Spielhallen in 40 Kommunen kontrolliert sowie 24 Gaststätten, Internet- und Billard-Cafés sowie zwei Wettbüros. In 14 Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aufgenommen. In zahlreichen Spielhallen war die Anzahl der zulässigen Geldspielgeräte überschritten. Es wurden auch Messeneuheiten von Geldspielgeräten aus 2009 festgestellt, die mit falschen Zulassungszeichen älterer Geräte versehen waren, da die neuen Geräte von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt bislang noch gar keine Zulassung haben.
Spielgeräte in Gaststätten und Spielhallen unterliegen strengen Regeln.
Um die Spielsucht zu bekämpfen, ist die Anzahl der Geldspielgeräte pro Spielstätte begrenzt, die Art ihrer Aufstellung geregelt, vor allem aber sind die Verlust- und Gewinnmöglichkeiten durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Mit diesen Be-schränkungen unterscheiden sich die Spielhallen vom Glücksspielangebot in öffentlichen Spielbanken. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Bußgelder, die Schließung der Spielhalle oder sogar ein Strafverfahren.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft – Ministerium des Innern
Mit einer groß angelegten Überprüfungsaktion haben Wirtschafts-, Innen- und Arbeitsministerium gemeinsam mit Gewerbebehörden und Polizei Spielhallen und Gaststätten im Land unter die Lupe genommen. Dabei wurden 99 illegale Spielgeräte stillgelegt oder beschlagnahmt. *Bei einem Großteil dieser Geräte handelte es sich um so genannte Fun Games – Geräte, die als unerlaubte Geldspielgeräte betrieben wurden und nach der Spielverordnung nicht mehr aufgestellt werden dürfen, da sie verstärkt pathologisches Spielverhalten fördern*, teilten Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns und Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam zu der Aktion mit.
Insgesamt wurden 89 Spielhallen in 40 Kommunen kontrolliert sowie 24 Gaststätten, Internet- und Billard-Cafés sowie zwei Wettbüros. In 14 Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aufgenommen. In zahlreichen Spielhallen war die Anzahl der zulässigen Geldspielgeräte überschritten. Es wurden auch Messeneuheiten von Geldspielgeräten aus 2009 festgestellt, die mit falschen Zulassungszeichen älterer Geräte versehen waren, da die neuen Geräte von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt bislang noch gar keine Zulassung haben.
Spielgeräte in Gaststätten und Spielhallen unterliegen strengen Regeln.
Um die Spielsucht zu bekämpfen, ist die Anzahl der Geldspielgeräte pro Spielstätte begrenzt, die Art ihrer Aufstellung geregelt, vor allem aber sind die Verlust- und Gewinnmöglichkeiten durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Mit diesen Be-schränkungen unterscheiden sich die Spielhallen vom Glücksspielangebot in öffentlichen Spielbanken. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Bußgelder, die Schließung der Spielhalle oder sogar ein Strafverfahren.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft – Ministerium des Innern
Mit einer groß angelegten Überprüfungsaktion haben Wirtschafts-, Innen- und Arbeitsministerium gemeinsam mit Gewerbebehörden und Polizei Spielhallen und Gaststätten im Land unter die Lupe genommen. Dabei wurden 99 illegale Spielgeräte stillgelegt oder beschlagnahmt. *Bei einem Großteil dieser Geräte handelte es sich um so genannte Fun Games – Geräte, die als unerlaubte Geldspielgeräte betrieben wurden und nach der Spielverordnung nicht mehr aufgestellt werden dürfen, da sie verstärkt pathologisches Spielverhalten fördern*, teilten Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns und Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam zu der Aktion mit.
Insgesamt wurden 89 Spielhallen in 40 Kommunen kontrolliert sowie 24 Gaststätten, Internet- und Billard-Cafés sowie zwei Wettbüros. In 14 Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aufgenommen. In zahlreichen Spielhallen war die Anzahl der zulässigen Geldspielgeräte überschritten. Es wurden auch Messeneuheiten von Geldspielgeräten aus 2009 festgestellt, die mit falschen Zulassungszeichen älterer Geräte versehen waren, da die neuen Geräte von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt bislang noch gar keine Zulassung haben.
Spielgeräte in Gaststätten und Spielhallen unterliegen strengen Regeln.
Um die Spielsucht zu bekämpfen, ist die Anzahl der Geldspielgeräte pro Spielstätte begrenzt, die Art ihrer Aufstellung geregelt, vor allem aber sind die Verlust- und Gewinnmöglichkeiten durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Mit diesen Be-schränkungen unterscheiden sich die Spielhallen vom Glücksspielangebot in öffentlichen Spielbanken. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Bußgelder, die Schließung der Spielhalle oder sogar ein Strafverfahren.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft – Ministerium des Innern