Bußgeldbescheide seit April müssen überprüft werden
Die StVO-Novelle war im Februar gegen die Stimme Brandenburgs mehrheitlich im Bundesrat beschlossen worden und zum 28. April in Kraft getreten. Brandenburgs Innenministerium hat nun alle Bußgeldstellen des Landes angewiesen, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Sämtliche Bußgeldbescheide, die nach dem geänderten Katalog erteilt wurden und noch nicht rechtskräftig sind, müssen korrigiert werden. Wie mit bereits rechtskräftigen Bescheiden zu verfahren ist, wird derzeit vom Bundesverkehrsministerium geprüft. Ein Ergebnis der Prüfung soll bis Mitte Juli vorliegen