Das polnische Gesundheitsministerium hat am 24.03.2020 beschlossen, weitere Beschränkungen im Grenzverkehr zu erlassen. Polen führt ab dem 27.03.2020 um 0 Uhr an allen Grenzen weitere Beschränkungen ein, die jetzt auch Grenzpendler betreffen. “Sie gelten für Personen, die in Polen oder in einem Nachbarland leben und in dem jeweils anderen Land arbeiten. Bisher konnten diese Personen auf dem Weg zur und von der Arbeit Grenzen überschreiten und waren nicht von einer 14-tägigen Quarantäne betroffen”, so der polnische Gesundheitsminister Łukasz Szumowski. Grundlage für den Pendelverkehr waren Dokumente, die die Beschäftigung auf der anderen Seite der Grenze bestätigten. Ab heute gilt in Polen zudem ein Verbot von Gruppentreffen, die Anordnung zu Hause zu bleiben und ähnliche Regelungen, die in Deutschland seit Montag gelten. Ab Freitag dürfen nur noch polnische Staatsbürger nach Polen einreisen.
Quarantäne auch für Pendler
Ab dem 27. März 2020 (Freitag um 00:00 Uhr) gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht auch für Personen, die die Grenze überschreiten und täglich in einem Nachbarland arbeiten. Die Beschränkungen gelten für die gesamte polnische Grenze. Die Einhaltung wird staatlich überwacht und ein Verstoß mit 30.000 PLN (ca. 6.900€) geahndet. Besonders betroffen davon sind nicht nur grenznahe Pflege- und Altenheime, Krankenhäuser und sonstige häusliche Pflegeunternehmen. In Deutschland arbeiten besonders viele polnische Reinigungskräfte, Pflegekräfte und Ärzte, in Grenznähe wohnen sie in Polen und pendeln jeden Tag nach Deutschland zur Arbeit.
Simone Taubenek, Bürgermeisterin von Forst (Lausitz) in einem ersten Statement: “Diese Entscheidung ist existenziell für Pflegedienste und unser Krankenhaus. Ich berate mich mit unserem Verwaltungsstab und den Unternehmen, wie es weitergehen kann. Der Landkreis hatte schon einmal angeboten, den Arbeitskräften anzubieten, vorübergehend im Wohnheim zu wohnen. Allerdings haben viele von ihnen Familien in Polen. Allein bei der Volkssolidarität in Forst betriftt es laut Bürgermeisterin ca. 40 Arbeitnehmer/innen.
Fred Mahro, Bürgermeister von Guben: “Der Pendlerbetrieb ist so nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Gubener Unternehmen stehen vor großen Problemen. Es gibt derzeit keine Ausnahmeregelung für Arbeitskräfte in Pflegeberufen. Wir müssen mit der Landesregierung sprechen und ein Signal nach Polen senden, das stellt beide Länder vor Probleme. Es wäre eine eingeschränkte Freizügigkeit für bestimmte Berufsgruppen wünschenswert, aber ich habe Bedenken, dass das durchsetzbar ist. Die tschechische Regierung handelt ähnlich restriktiv. In Sachsen wird heute beschlossen, 40 Euro pro Arbeitnehmer an Unternehmen zu zahlen, wenn die Angestellten in Deutschland übernachten, um so die Arbeitskraft sicherzustellen. In Brandenburg ist mir etwas Ähnliches bisher nicht bekannt.” Fred Mahro berichtet, dass allein der Gubener Grenzübergang von etwa 1.000 Polinnen und Polen täglich passiert wird, um hier in der Region arbeiten. Das betrifft nicht nur grenznahe Städte sondern geht laut Mahro bis Berlin, “Der Gubener Bahnhof wird zum Beispiel von polnischen Reinigungskräften auf dem Weg nach Berlin genutzt, um dort in Hotels zu arbeiten.”
Das polnische Gesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet. Diese Info steht auf Polnisch und Englisch zur Verfügung: 800 190 590
Warenverkehr nicht betroffen
Ausgenommen von der neuen Regel ist weiterhin der Warenverkehr und damit auch LKW-Fahrer.
Große Grenzstaus nach Schließung der Grenze
Nach der Schließung der Grenzen von polnischer Seite zu Deutschland kam es in den ersten Tagen zu kilometerlangen LKW-Grenzstaus. Betroffen waren die A4, A12 und A15, da die einzigen Übergänge über die Autobahnen möglich waren. Die Abfertigung dauerte bis zu 20 Stunden. Polen lockerte daraufhin die Kontrollen und verteilte die Verkehre auf weitere Grenzübergänge. Die Grenze ist bis 13.04.2020 geschloßen. Eine Verlängerung ist nicht auszuschließen.
Aktuell:
- der GÜ BAB 12 kann ohne Ausnahme nur durch den Güterverkehr passiert werden
- eine Überfahrt für PKW ist NICHT möglich
- PKW werden ASS Briesen (Stand 14:00 Uhr) ausnahmslos abgeleitet
Eine Grenzüberquerung für den gewerblichen Güterverkehr ist ausschließlich an folgenden Grenzübergang (GÜ) möglich:
- BAB 12 – GÜ Swiecko
- BAB 11 – GÜ Pomellen
- BAB 15 – GÜ Bademeusel/Olzyna (hier auch Busse)
Grenzübertritte ausschließlich für PKW, Kleinbusse und Busse sind an den GÜ:
- Guben (lediglich Fahrzeuge bis 3,1 Tonnen) alle Fahrzeuge mit höherem zulässigem Gesamtgewicht werden abgewiesen
- Frankfurt (Oder) – Stadt
- Küstrin-Kiez
- Schwedt/Oder
möglich.
Ausschließlich für Fahrzeuge mit lebenden Tieren steht die GÜ Gubinek zur Verfügung. Alle anderen Fahrzeuge werden hier konsequent abgewiesen.
Ein Abweichen auf GÜ, die nicht für den Güterverkehr freigegeben sind, ist völlig zwecklos. Die LKW-Fahrer werden vor Ort abgewiesen, da auf polnischer Seite keine Abfertigung dieser Fahrzeuge erfolgt. Ein Wenden ist oftmals nur unter erschwerten Bedingungen möglich, was die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer immens steigert!