Das Landesverfassungsgericht hat der einstweiligen Anordnung der CDU-Fraktion gegen den Brandenburger AfD-Landtagsvizepräsidenten Andreas Galau zugestimmt. Der Vizepräsident hatte eine Änderung der aktuellen Stunde auf das Thema „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ mit der Begründung abgelehnt, da er in dieser Thematik keinen landespolitischen Bezug sowie eine politische Instrumentalisierung sieht. Daraufhin konnte die aktuelle Stunde nicht angepasst werden, da Einvernehmen zwischen Vizepräsident und Landtagspräsidentin hergestellt werden muss. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Präsidentin und der Vizepräsident lediglich die formalen Voraussetzungen prüfen dürfen, nicht ob ein Thema wichtig sei oder nicht. Demnach ist es das Recht der CDU-Fraktion, festzulegen, welche landespolitischen Themen sie zur aktuellen Stunde anmelde.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Jan Redmann: „Wir sind erleichtert. Welch fatales Signal wäre es gewesen, wenn die AfD die Behandlung des Themas Rechtsterrorismus im Landtag hätte verhindern können. Wir stehen als wehrhafte Demokraten in der Pflicht, jene, die durch Rechtsterrorismus tagtäglich bedroht sind, zu schützen. Vizepräsident Andreas Galau hat in dieser Frage die notwendige Neutralität eines Vizepräsidenten vermissen lassen und sein Amt beschädigt. Wir werden zur Auswertung der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums beantragen, in der Vizepräsident Galau einiges zu erklären hat. Über die im Raum stehende Frage der Abwahl sollten wir im Anschluss entscheiden.“
SPD-Fraktionsvorsitzender Erik Stohn: „Ich bin froh über die Entscheidung der Verfassungsrichter. Der Landtag kann sich nun anlässlich des Anschlags in Hanau mit dem Rechtsterrorismus und Konsequenzen daraus befassen, wie es sein Recht und seine Aufgabe ist. Das sind wir auch den Opfern der rassistisch motivierten Morde und ihren Angehörigen schuldig. Es kann nicht angehen, dass sich die AfD anmaßt, über die Themen aktueller Debatten im Landesparlament zu befinden. Vizepräsident Andreas Galau hat in dieser Sache allein parteipolitisch entschieden. Wir haben viele Fragen an ihn, auf die wir in einer Sondersitzung des Landtagspräsidiums im März Antworten erwarten. Wir verlangen von einem Vizepräsidenten, auch wenn ihn die SPD-Fraktion nicht ins Amt gewählt hat, dass er seine Aufgaben wie vorgeschrieben parteipolitisch neutral erfüllt. Das Verhalten Herrn Galaus in Parlamentsangelegenheiten ebenso wie seine Kontakte zu polnischen Rechtsextremisten und seine Nähe zum völkischen Flügel der AfD und zu Pegida lassen daran ernste Zweifel und dringende Fragen aufkommen. Weitere Schritte behalten wir uns nach den Beratungen im Präsidium vor.“
Foto: Manuel Dahmann