Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Jan Redmann: „Wir sind erleichtert. Welch fatales Signal wäre es gewesen, wenn die AfD die Behandlung des Themas Rechtsterrorismus im Landtag hätte verhindern können. Wir stehen als wehrhafte Demokraten in der Pflicht, jene, die durch Rechtsterrorismus tagtäglich bedroht sind, zu schützen. Vizepräsident Andreas Galau hat in dieser Frage die notwendige Neutralität eines Vizepräsidenten vermissen lassen und sein Amt beschädigt. Wir werden zur Auswertung der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums beantragen, in der Vizepräsident Galau einiges zu erklären hat. Über die im Raum stehende Frage der Abwahl sollten wir im Anschluss entscheiden.“
SPD-Fraktionsvorsitzender Erik Stohn: „Ich bin froh über die Entscheidung der Verfassungsrichter. Der Landtag kann sich nun anlässlich des Anschlags in Hanau mit dem Rechtsterrorismus und Konsequenzen daraus befassen, wie es sein Recht und seine Aufgabe ist. Das sind wir auch den Opfern der rassistisch motivierten Morde und ihren Angehörigen schuldig. Es kann nicht angehen, dass sich die AfD anmaßt, über die Themen aktueller Debatten im Landesparlament zu befinden. Vizepräsident Andreas Galau hat in dieser Sache allein parteipolitisch entschieden. Wir haben viele Fragen an ihn, auf die wir in einer Sondersitzung des Landtagspräsidiums im März Antworten erwarten. Wir verlangen von einem Vizepräsidenten, auch wenn ihn die SPD-Fraktion nicht ins Amt gewählt hat, dass er seine Aufgaben wie vorgeschrieben parteipolitisch neutral erfüllt. Das Verhalten Herrn Galaus in Parlamentsangelegenheiten ebenso wie seine Kontakte zu polnischen Rechtsextremisten und seine Nähe zum völkischen Flügel der AfD und zu Pegida lassen daran ernste Zweifel und dringende Fragen aufkommen. Weitere Schritte behalten wir uns nach den Beratungen im Präsidium vor.“
Foto: Manuel Dahmann