CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher: “Wir teilen den Wunsch nach Parität und Chancengleichheit. Dieser Wunsch dürfe jedoch nicht dazu führen, ein mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidriges Gesetz zu beschließen.”
Andrea Johlige, Landtagsabgeordnete der Linken: “Es ist notwendig, dass Frauen in Parlamenten gleichberechtigt teilnehmen können. Gerade die Debatte um den Paragrafen 219a im Bundestag zeigt, dass es ein Problem ist, wenn 70% Männer im Parlament über 50% Frauen in der Bevölkerung entscheiden. Das hat dazu geführt, dass Frauen in bestimmten Lebensbereichen noch immer nicht als gleichwertige Lebewesen angesehen werden. Wir haben in Brandenburg nun einen historischen Schritt gemacht.”
Birgit Bessin (AfD): “Nach dem Genderwahnsinn folgt in Brandenburg der Quotenwahnsinn. Das Gesetz ist klar verfassungswidrig.”
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey (SPD): “Eine bemerkenswerte Entscheidung wurde heute im Brandenburger Landtag getroffen: die Geschlechtergerechte Aufstellung von Listen aller Parteien für die Kandidatur bei den Landtagswahlen. Brandenburg ist damit Vorreiter, was das Eintreten für Parität – die gleichberechtigte Beteiligung von Männern und Frauen in den Parlamenten betrifft. Meine Position zu dieser Frage ist klar: wenn die Hälfte der Bevölkerung aus Männern und Frauen besteht, sollte das in den Volksvertretungen – in den Parlamenten auch so sein. Es ist keine gute Entwicklung, dass der Frauenanteil im Bundestag von 38 auf 31 Prozent gesunken ist – und dies hundert Jahre nachdem das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Und in vielen Landtagen ist der Frauenanteil noch geringer. Von alleine wird sich das nicht ändern. Alles, was es bis heute an Frauenrechten gibt, ist erkämpft worden und nicht vom Himmel gefallen. Deshalb geht es heute darum, Frauen verstärkt anzusprechen und für politische Beteiligung zu gewinnen. Und wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern. Das Wahlrecht kann dabei ein wichtiger Hebel sein. Man muss doch zum Beispiel nur nach Frankreich, Spanien oder Argentinien schauen – dort gibt es schon Regelungen, die sicherstellen oder befördern, dass Frauen und Männer paritätisch in allen Parlamenten vertreten sind. Wahllisten, die Männer und Frauen abwechselnd vorsehen, wie es sie jetzt in Brandenburg geben soll, können dafür ein Weg sein.”
Matti Karstedt, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen: “Das heute beschlossene Gesetz greift massiv in grundrechtlich geschützte Prinzipien ein. Die Wählerinnen und Wähler müssen aus unserer Sicht selbst entscheiden können, wer sie repräsentiert. Der Staat darf die Kandidierenden nicht aufgrund von äußeren Merkmalen und geschlechtlichen Eigenschaften vorsortieren. Ein solches Vorgehen wäre nicht nur ein Eingriff in das Demokratieprinzip, sondern auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Wenn in unserer repräsentativen Demokratie eine ostdeutsche Bundeskanzlerin auch für die Belange von westdeutschen Männern sprechen kann, dann muss selbiges auch für jede und jeden anderen Abgeordneten gelten. Ein Paritätsgesetz stellt zudem einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Programm-, Organisations- und Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien und Wählergruppen dar. Wir halten unsere Bedenken aus diesen Gründen aufrecht und werden gegen das Gesetz verfassungsrechtlich vorgehen. Die Parteien müssen zu der Erkenntnis kommen, dass sich Gleichberechtigung nicht gesetzlich verordnen lässt, sondern eine Frage der Kultur ist. Wenn sich der Ortsverband der Partei spätabends zum Stammtisch in der Gaststätte „Zum rostigen Eber“ trifft, dann ist das eben kein attraktives Format für Frauen – ganz egal ob mit Quote oder ohne. Wir müssen in der Politik zudem weg von der Präsenzkultur kommen und Möglichkeiten der digitalen und dezentralen Beteiligung fördern.”
Foto: Manuel Dahmann