Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat heute das neue Fördervorhaben ihres Hauses – den “Bildungsscheck”- vorgestellt. Er ermöglicht bis Dezember 2010 die Teilnahme von Brandenburger Beschäftigten an Maßnahmen zur individuellen, das heißt arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung und zur persönlichen Karriereentwicklung. Rund 2,9 Millionen Euro stehen dafür aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes zur Verfügung.
Der “Bildungsscheck” wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II vom Arbeitsministerium entwickelt und wird seit dem 15. August 2009 umgesetzt. Er richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, die sich weiterbilden wollen. “Ich freue mich, ein so praxisnahes Instrument auf den Weg bringen zu können”, betonte Ziegler. “Wir wollen in der Krise die individuelle Eigenverantwortung stärken. Jede Frau, jeder Mann kann am besten einschätzen, welche Qualifikationen ihr oder ihm auf dem Arbeitsmarkt weiterhelfen könnten. Mit dem Bildungsscheck wollen wir dabei helfen, dass genau diese Qualifikationen – individuell und unabhängig vom aktuellen Arbeitgeber – erworben werden können.”
Ein Bildungsscheck sei bares Geld wert, erläuterte die Ministerin: “Er bedeutet einen Zuschuss von maximal 500 € zu den Kursgebühren für eine Weiterbildungsmaßnahme und kann von jedem zuwendungsberechtigten Beschäftigten bis zu zweimal im Jahr beantragt werden. Wichtig ist bei dieser Förderung: Jeder, der sich weiterbilden will, soll die Möglichkeit dazu bekommen. Gut qualifizierte Arbeitskräfte sind ein wichtiger Standortfaktor für Brandenburg.”
Um niemanden durch einen zu hohen Eigenbeteiligungsanteil von vornherein auszuschließen, wurde ein zweistufiges System geschaffen: Beschäftigte in Elternzeit, Beschäftigte des Bundesprogramms “Kommunalkombi” sowie solche, die ergänzende Leistungen nach SGB II erhalten, haben sich mit 10 Prozent an den Kursgebühren zu beteiligen. In diesem Fall übernimmt das Land die restliche erforderliche Kofinanzierung. Alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erbringen eine Eigenbeteiligung von 30 Prozent.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
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