Brandenburg: VDGN fordert Einladung von Vertretern der Altanschließer zur Anhörung im Landtag am 30. Juni
Am 30. Juni soll im Innenausschuß des Brandenburger Landtages eine Anhörung stattfinden, bei der Prof. Dr. Christoph Brüning vom Lorenz-vom-Stein-Institut der Kieler Universität sein Rechtsgutachten zu den Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts bei den Altanschließerbeiträgen in Brandenburg vorstellt. Dazu hat sich der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) an den Vorsitzenden des Innenausschusses, Sören Kosanke (SPD), mit der Forderung gewandt, zu der Anhörung auch Vertreter der betroffenen Altanschließer wie den VDGN einzuladen, damit auch diese Fragen der Abgeordneten zum Thema beantworten können. Peter Ohm: „Das ist nötig, um den Abgeordneten einen umfassenden Überblick zu den Ausmaßen und Problemen der Beitragserhebung zu ermöglichen.“
Der VDGN verweist in seinem Schreiben auf die öffentliche Selbstdarstellung des Landtags, zum Sinn und Zweck von Anhörungen. Dort ist zu lesen: „Eine Anhörung ist ein Verfahren der (Fach-)Ausschüsse zur Vertiefung der Problemkenntnis und Unterstützung der Entscheidungsfindung der Abgeordneten. Hierzu werden etwa Sachverständige, Praktiker und Vertreter betroffener Interessen eingeladen, Fragen der Abgeordneten zu beantworten und gegebenenfalls eine vertiefende schriftliche Stellungnahme abzugeben. Anhörungen sind ein wichtiges Instrument der Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen und Interessen an der demokratischen Entscheidungsfindung (§ 81 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).“
Quelle: Verband Deutscher Grundstücksnutzer