Auf den Internetseiten www.slimsticks.de und www.slimsticks-gratis.de kam es in diesem Jahr vermehrt zu unbewusst kostenpflichtigen Bestellungen von Nahrungsergänzungsmitteln. Das haben die Verbraucherzentralen über das bundesweite Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt festgestellt. Auch im Land Brandenburg gehen Verbraucherbeschwerden ein.
Im Rahmen des Marktwächterprojekts haben die Verbraucherzentralen die Internetseiten www.slimsticks.de und www.slimsticks-gratis.de überprüft. Auf www.slimsticks.de werden Verbraucher aufgefordert Namen und Zustelladresse für die Bestellung des Nahrungsergänzungsmittels Slimsticks einzugeben. Nach Klick auf den Button „Weiter“ wird sofort eine Bestellung ausgelöst. Informationen über den Gesamtpreis erfolgen im Bestellprozess nicht. Diese müssen dem Verbraucher aber rechtmäßig vor dem Kauf zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss der „Weiter“-Button durch eine eindeutige Formulierung wie beispielsweise „kostenpflichtig bestellen“ ersetzt werden.
Angebliches Gratis-Geschenk gibt es nur im Abo
Über Werbung auf Facebook gelangten zudem viele Verbraucher auf die Webseite www.slimsticks-gratis.de. Sowohl in der Facebook-Anzeige als auch auf der Webseite wurde Verbrauchern bei Bestellung eines Testpakets ein Bluetooth Fitnessband gratis versprochen. Auf der Webseite hieß es: „Für jeden SlimSticks Tester: Das FitBand Bluetooth im Wert von 79,90 Euro“. Erst bei genauerem Hinschauen wurde allerdings klar, dass das Fitnessarmband nur dann ausgeliefert wird, wenn sich der Besteller auf das 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergänzungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt. Darüber wurde der Verbraucher auf der Webseite jedoch nicht eindeutig informiert. Inzwischen leitet die Webseite www.slimsticks-gratis.de auf eine neue URL um: slimsticks-abo.de. Das angebliche Gratis-Armband wird auch dort in gleicher Weise angeboten.
„Die Slimstick-Seiten kommen nicht hinreichend ihren gesetzlichen Informationspflichten nach. Unter solchen Umständen kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande. Für betroffene Verbraucher besteht dann keine Zahlungspflicht“, erläutert Kirsti Dautzenberg, Teamleitung Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie rät Betroffenen dazu, nach Zahlungsaufforderung zunächst nicht zu zahlen und sich von der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten zu lassen, um die Rechtslage im Einzelfall zu klären.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über den Marktwächter Digitale Welt
Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. Mit dem Marktwächter Digitale Welt können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter Digitale Welt setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zusammen, die jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen: Bayern – Digitale Dienstleistungen, Brandenburg – Digitaler Wareneinkauf, Nordrhein-Westfalen – Nutzergenerierte Inhalte, Rheinland Pfalz – Digitale Güter und Schleswig Holstein – Telekommunikationsdienstleistungen. Der Marktwächter Digitale Welt wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). http://www.marktwaechter.de/digitalewelt
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.