Worauf Verbraucher bei Bestellungen in Polen achten sollten / VIZ bietet Hilfe
Viele Brandenburger geben in Polen Dienstleistungen in Auftrag oder kaufen dort Waren ein. Worauf sollten Verbraucher bei einem Vertragsabschluss im Nachbarland achten? Welche Besonderheiten gilt es zu beachten? Wer Fragen zu grenzüberschreitendem Verbraucherrecht hat, kann sich an die Juristinnen des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.
Ein typischer Fall: Eine Verbraucherin aus Brandenburg wollte im grenznahen Szczecin ein Kleid maßschneidern lassen. Dafür leistete sie einen Vorschuss in Höhe von 300 Euro. Nur wenige Stunden später wollte sie den Vertrag kündigen. Die Ladeninhaberin war zunächst nicht bereit, den angezahlten Betrag zurückzugeben, da es sich ihrer Ansicht nach nicht um eine Anzahlung, sondern um ein in Polen übliches sogenanntes „Draufgeld“ handelte. Die Juristinnen des Verbraucherinformationszentrums in Frankfurt vermittelten und die Inhaberin zahlte das Geld zurück. Doch nicht immer gehen Probleme zwischen den Vertragspartnern in Deutschland und Polen so glimpflich aus, weiß Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt. Sie gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Abschluss von Verträgen in Polen:
Was ist grundsätzlich bei Abschluss eines Vertrages in Polen zu beachten?
Trietz: „Prinzipiell ist es ähnlich wie im deutschen Recht: Je komplexer der Sachverhalt, desto umfangreicher und genauer sollte auch der Vertrag sein. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sollte ein Vertrag stets in schriftlicher Form die wichtigsten Punkte festhalten. Beim Kauf einer Küche ist es beispielsweise ratsam, Regelungen über die Maße und das Material der einzelnen Küchenteile zu treffen. Zugleich sollte festgehalten werden, wer den Einbau der Küche vorzunehmen hat. Auch der Tag der Lieferung und der Tag der Montage sollten hier vereinbart werden.“
Gibt es bei Verträgen mit polnischen Dienstleistern Besonderheiten zu beachten?
Trietz: „Verbraucher sollten in jedem Fall auf die Höhe einer eventuellen Anzahlung achten – und genau schauen, ob es sich wirklich um eine solche handelt. Hier ist deshalb Vorsicht geboten, da in Polen bei Vertragsschluss oftmals ein „Draufgeld“ vereinbart wird, das eigentlich nichts mit einer Anzahlung zu tun hat. Das Draufgeld ist vielmehr eine Art Vertragsstrafe und bedeutet, dass der Verbraucher das Geld verliert, wenn er den Vertrag kündigen will. Umgekehrt müsste der Empfänger des Draufgeldes das Doppelte des Betrages zurückgewähren, wenn er schuldhaft seiner Leistungspflicht nicht nachkommt.
Bei „normalen“ Anzahlungen gilt: Verbraucher sollten nie mehr als 20 Prozent des vereinten Kaufpreises vor Leistungserbringung anzahlen.“
Was tun, wenn sich ein Verbraucher mit einem Vertragspartner nicht einig wird?
„Verbraucher haben die Möglichkeit bei Problemen das Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt zu kontaktieren. Wir helfen, wenn beim Kauf von Waren aus Polen Probleme auftreten und sind zudem bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen behilflich. Auch, wenn es bereits zu Unstimmigkeiten zwischen Verbraucher und Händler gekommen ist, können wir häufig erfolgreich die Verbraucherinteressen vertreten.“
Individuellen Rat zu Verbraucherverträgen erhalten Verbraucher in deutscher und polnischer Sprache
- im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum (VIZ), Karl-Marx-Str.7, 15230 Frankfurt (Oder).
- Beratungszeiten: Di & Do 10-13 u. 14-16 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Termine können auch telefonisch unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) vereinbart werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.