Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze, MdL BVB / FREIE WÄHLER
Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woitke, hat auf einem Kongress zur Verwaltungsstrukturreform am 16.1.2016 in Cottbus die Notwendigkeit der von der Landesregierung seit Beginn der 6. Wahlperiode formulierten Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform unterstrichen. Zitat: „Die Verwaltungsstrukturreform ist das bedeutendste Reformvorhaben dieses Jahrzehnts in unserem Land. Der Neuzuschnitt der Landkreise zu größeren und angeblich leistungsfähigeren Gebietskörperschaften ist dabei wichtig für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.“
In diesem Zusammenhang wurde in der Presse durch Vertreter der Koalitionsfraktionen postuliert, dass dafür 400 Mio. Euro im Landeshaushalt eingestellt worden sind oder eingestellt werden sollen. Des Weiteren wurde postuliert, dass ca. 200 Mio. Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen genommen werden sollen. (siehe MAZ vom 28.1.2016.)
In diesem Zusammenhang bleibt also festzustellen, dass die Landregierung Willens und bereit ist, 600 Mio. Euro für die Durchsetzung ihres Reformvorhabens als finanzielle Anreize einzusetzen. Die Frage, die sich für den Landtag als Haushaltsgesetzgeber stellt, ist, wo ist dieses Geld im Landeshaushalt etatisiert, aus welchen Quellen soll es kommen?
Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung:
- Wo in der mittelfristigen Finanzplanung sind diese 400 Mio. Euro etaisiert?
- Gibt es bereits einen Haushaltstitel für diese Finanzmittel, wenn ja, in welchem Haushalt ist der Titel etatisiert und mit welcher Summe untersetzt oder gibt es dort einen entsprechenden Haushaltsvermerk?
- Wenn es einen Titel im Haushaltsplan noch nicht gibt, wann gedenkt die Landesregierung einen Haushaltstitel in den Haushalt oder einen Nachtragshaushalt einzubringen, in welchem Haushaltsplan, unter welcher Haushaltkennziffer, in welcher Höhe konkret?
- Aus welchen Finanzmitteln soll dieser Haushaltstitel gespeist werden?
- Wie hoch war das Steueraufkommen des Landes Brandenburg im Jahr 2014/2015? Wie viel Finanzzuweisungen hat das Land Brandenburg vom Bund im Jahr 2014/2015 im Rahmen von Bundeszuweisungen, Solidarpakt, Gemeinschaftsaufgabe etc. bekommen?
- Wie viel Mittel sind dem Land Brandenburg im Jahr 2014/2015 aus EU-Fördermitteln zugeflossen?
- Wie hoch war der Haushalt des Landes Brandenburg 2014/2015 unter Beachtung Landeseinnahmen, Bundeszuweisung, EU-Mittel insgesamt?
- Das Land Brandenburg verfügt ja über Steuereinnahmen, die entsprechend der Regelung mit den Kommunen geteilt werden müssen. Wie hoch sind diese und wie hoch ist der Anteil in Prozent, den das Land Brandenburg im Rahmen der Kommunalfinanzierung aus den gemeinsamen Steuern an die Kommunen im Rahmen des FAG abgeben muss für das Jahr 2014/2015?
- Wie hoch war der Gesamtbetrag der Kommunalfinanzierung 2014/2015?
- Trifft es zu, dass die Landesregierung gedenkt, 200 Mio. Euro für die Finanzierung der Kreisgebietsreform aus der gemeinsamen Verbundmasse der Kommunalfinanzierung zu entnehmen? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Entnahme aus den den Kommunen zustehenden Mitteln für landeseigene Zwecke und Vorhaben?
Quelle & Foto: Büro Christoph Schulze, MdL