Das vollständig überarbeitete Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2008 liegt nun als Broschüre vor. Das neue Gesetz steht in der Kontinuität der Hochschulpolitik des Landes, die Qualität und Hochschulautonomie in den Mittelpunkt stellt. Dabei spielen professionelle Managementstrukturen für die Leitungsfunktionen, akademische Selbstverwaltung in Forschung und Lehre sowie die leistungsbezogene Mittelvergabe eine zentrale Rolle.
„Vor allem die akademische Selbstverwaltung wird durch das neue Gesetz wesentlich gestärkt“, hob Wissenschaftsministerin Professor Dr. Johanna Wanka hervor. „Den Mitgliedergruppen wird ein Höchstmaß an Organisationsautonomie für ihre Hochschule eingeräumt. Sie haben künftig die Möglichkeit, jenseits hergebrachter Organstrukturen ihrer Hochschule eine Verfassung zu geben, die das individuelle Profil und die speziellen Bedarfe der Einrichtung widerspiegelt“, betonte Ministerin Wanka.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
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