Beibehaltung der Grundzentren, Beteiligungsverfahren und Verantwortlichkeit des Landtags gefordert
Ende März war der Landesentwicklungsplan der Landesregierung gekippt worden. Das Oberverwaltungsgericht Belin-Brandenburg hatte den Plan, der die Grundzentren komplett beseitigen sollte wegen formalen Fehlern beanstandet. Wir meinen, dass die inhaltlichen Fehler viel schwerer wiegen. Immerhin ist Brandenburg ein Flächenland, und ohne Grundzentren entsteht selbst bei der einfachsten Grundversorgung riesige “Weißen Flecken” ohne Versorgung. Den betroffenen Gemeinden wurden erhebliche Mittel entzogen und selbst im “Speckgürtel” durften Gemeinden nach dem Wegfall des Status als Grundzetrum plötzlich keine Wohn- oder Einkaufsgebeite mehr ausweisen.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte daraufhin eine Einbeziehung des Landtags in die Landesentwicklungsplanung gefordert. Iris Schülzke erstellte nun gemeinsam mit Jens Graf, dem Referatsleiter für Kommunalrecht, Stadtentwicklung und Baurecht vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg einen Antrag für einen Neustart der Landesentwicklungsplanung. Dieser soll dafür sorgen, dass der Ländliche Raum diesmal bei der Planung nicht übergangen wird und eine ausreichende flächendeckende Versorgung sichergestellt wird.
Daneben stellt der Antrag noch weitere Forderung an die Landesentwicklungsplanung:
– Die Gemeinden und andere betroffene Akteure sind durch ein Beteiligungsverfahren an der Planung zu beteiligen.
– Ziel soll eine Landesplanung im Konsens sein, keine Landesplanung gegen die Gemeinden.
– Das klassische und bundesweit verbreitete Konzept von Grund-, Mittel und Oberzentren ist fortzuführen.
– Der Landtag soll zukünftig Mitverantwortung für den Plandesentwicklungsplan übernehmen. Nur mit seiner Zustimmung darf dieser in Kraft treten.
Der Antrag wurde eingereicht und steht in der nächsten Sitzung Landtags zur Abstimmung.
Quelle: BVB / FREIE WÄHLER