Infrastrukturministerin Kathrin Schneider hat am 10.04. das 100-Millionen-Sanierungsprogramm für Landesstraßen vorgestellt. Im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition war vereinbart worden, bis zum Ende der Legislaturperiode 2019, 100 Millionen Euro zusätzlich vor allem für Ortsdurchfahrten einzusetzen.
„Mit diesem Geld können wir Straßen erneuern und ausbauen, für die wir sonst keine Mittel gehabt hätten. In diesem und im nächsten Jahr werden wir Projekte umsetzen, bei denen alle notwendigen planerischen Vorarbeiten beendet oder weit fortgeschritten sind. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei den Ortsdurchfahrten im Grundnetz, deshalb haben wir hier einen Schwerpunkt gesetzt. Auf der Liste stehen aber auch einige Brücken, die erneuert werden müssen und die Beseitigung von Bahnübergängen. Mit den Sanierungsmaßnahmen verbessern sich die Verkehrsverhältnisse und gleichzeitig steigen Attraktivität und Lebensqualität in den Städten und Dörfern“, sagte Ministerin Schneider heute.
Grundlage für die Zusammenstellung der Liste von Erneuerungsmaßnahmen waren fachliche und verkehrspolitische Kriterien. „Dabei haben wir nach dem Grad der Straßenschäden, dem Verkehrsaufkommen und dem jeweiligen Planungsstand entschieden. Die Liste enthält Projekte in allen Landesteilen, in einigen Bereichen mehr, in anderen weniger. Das liegt an der Netzzuordnung der dortigen Landesstraßen. Im Nordwesten und Nordosten gibt es ein vergleichsweise dichtes Netz aus Bundesstraßen und Autobahnen und daher weniger Landesstraßen im Grundnetz“, erläuterte Ministerin Schneider. Die Liste der Projekte ist zu finden unter www.ls.brandenburg.de .
Für 2015 sind zunächst Ausgaben in Höhe von fast 7,5 Mio. EUR geplant, bis 2019 sind pro Jahr zwischen 20 Mio. EUR und 25 Mio. EUR für dieses Sanierungsprogramm vorgesehen.
Für alle Projekte, die künftig im Straßenbau umgesetzt werden, hat das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) am 01.Januar 2015 die Genehmigung von Straßenbauvorhaben vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung übernommen. Damit sind Anhörung und Planfeststellung für Autobahnen, Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen im Land Brandenburg nun in einer Behörde konzentriert. Dem Vorhaben hatte der Landtag im Juni 2014 zugestimmt.
„Die Änderung im Straßengesetz hat die Landesregierung ermächtigt, die Planfeststellung komplett im Landesamt für Bauen und Verkehr zu konzentrieren. Mit der Bündelung von Anhörung und Planfeststellung können Straßenbauvorhaben schneller und effizienter genehmigt werden. Die zuständige Abteilung im LBV wird um zwei zusätzliche Personalstellen erweitert“, sagte Ministerin Schneider.
Mehr Personal gibt es auch für den Landesbetrieb Straßenwesen. In diesem Jahr werden 30 Stellen ausgeschrieben, für die kommenden beiden Jahre sind je 15 Ausschreibungen geplant, 2018 sollen fünf weitere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gesucht werden. Überwiegend benötigt der Landesbetrieb Verstärkung durch Ingenieure.
Hintergrund
Kriterien
Die Auswahl der Maßnahmen für das 100 Mio.-Programm ist nach folgenden Kriterien getroffen worden:
- Nach dem Stand der Planung
- Nach dem Verkehrsaufkommen
- Nach dem Zustand der Straßen
- Fahrbahnschäden
- Lärm und Erschütterungen bei Ortsdurchfahrten in Pflasterbauweise
- Zustand der Entwässerungsanlagen
- Zustand der Brücken
Berücksichtigt wurden auch geplante Bauvorhaben in Zusammenarbeit mit Kommunen oder der Deutschen Bahn. Entscheidend für die Aufnahme in das Programm waren auch die Entschärfung von Unfallhäufungsstellen durch den Umbau von Knotenpunkten oder die Einrichtung von Kreisverkehren.
Straßennetz in Brandenburg
Ausgangslage
- 800 km Bundesautobahnen (BAB) (mit 1010 (Teil-)Bauwerken, z.B. Brücken),
- 2850 km Bundesstraßen (mit 745 (Teil-)Bauwerken),davon 700 km Leistungsnetz
- 5.800 km Landesstraßen (mit 740 (Teil-)Bauwerken), davon ca. 2800 km Grundnetz
3-stufiges funktionales Netzsystem :
Leistungsnetz
- alle Autobahnen und wichtige Bundesstraßen, die das BAB-Netz in autobahnfernen Regionen ergänzen
- Rückgrat des brandenburgischen Straßeninfrastruktursystems
- bündelt Verkehre aus den Regionen, die über das Grundnetz herangeführt werden
- sichert die Anbindung des Landes in nationalem und internationalem Maßstab
- dient der schnellen Überwindung größerer Distanzen
- dient im Wesentlichen dem Verkehr zwischen Oberzentren
Grundnetz
- Alle Bundesstraßen, die nicht zum Leistungsnetz gehören, und wichtige Landesstraßen (ca.50%), die das Bundesstraßennetz in der Fläche ergänzen
- bündelt Verkehre aus den Teilräumen der Regionen und führt zum Leistungsnetz
- sichert Verbindungen zu Mittelzentren und gewährleistet leistungsfähige Verbindungen über mittlere Distanzen
Grünes Netz
- stellt die erforderlichen Querverbindungen zwischen den Elementen des Leistungs- und Grundnetzes her
- gewährleistet Nahverkehrsverbindungen und zum Teil lokale Erschließungsaufgaben
Straßenzustand
Das klassifizierte Straßennetz im Land Brandenburg umfasst neben den Bundesautobahnen und Bundesstraßen auch ca. 5.700 km Landesstraßen, von denen etwa 22% durch Orte verlaufen (sogenannte Ortsdurchfahrten). Der gegenwärtige Straßenzustand ist teilweise unbefriedigend. So befinden sich 39% des Grundnetzes in einem schlechten Zustand. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei den Ortsdurchfahrten, die sich zu etwa 60% in einem schlechten Zustand befinden.
Etwa alle 4 Jahre wird der Zustand der Straßen überprüft und nach einem Wertesystem eingestuft. Dabei gilt: Alle Straßen mit einem Wert weniger als 3,5 sind als mindestens zufriedenstellend bzw. gut oder sehr gut zu bezeichnen, mit einem Wert ab 3,5 befindet sich die Straße in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg