Schröter: Kriminalität kann nur von beiden Seiten der Grenze bekämpft werden
Berlin/Potsdam – Das neue deutsch-polnische Polizeiabkommen wird in einem beschleunigten Verfahren ratifiziert. Der Bund habe die Dringlichkeit der Ratifizierung erkannt, und auch die Länder wirkten mit der gebotenen Zügigkeit mit, sagte Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter heute in Berlin im Bundesrat.
Die Länderkammer habe sich aufgrund des verkürzten Verfahrens noch in diesem Jahr erstmals mit dem Gesetz zum Polizeiabkommen befassen können, betonte Schröter. Werde der Prozess so fortgesetzt, könne das Polizeiabkommen noch im Sommer 2015 in Kraft treten. Auch die polnische Seite arbeite zügig an der Ratifizierung. Das Abkommen werde die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden beider Länder grundlegend neu regeln. Das sei angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Kriminalität auch zwingend nötig.
Der Minister unterstrich: „Wir nehmen die Probleme in der Grenzregion sehr ernst. Die grenzüberschreitende Kriminalität kann nur von beiden Seiten der Grenze aus wirksam bekämpft werden. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit von Polizei-, Zoll- und Grenzbehörden dies- und jenseits von Oder und Neiße nötig. Das neue Abkommen wird diese Zusammenarbeit erheblich erleichtern.“
Das bisher gültige Abkommen stammt aus dem Jahr 2002. Mit dem neuen Abkommen wird unter anderem das Anwendungsgebiet erheblich ausgeweitet. Als Grenzgebiet gilt künftig das ganze Land Brandenburg (sowie Sachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern). Bislang trafen die Regelungen nur für die Hälfte des Landes zu – nämlich für das Gebiet des ehemaligen Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder). Das neue Abkommen sieht zudem die Einrichtung gemeinsamer deutsch-polnischer Streifen mit hoheitlichen Befugnissen vor.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg