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NIEDERLAUSITZ aktuell

Genehmigung für Wasserflugzeug auf dem Schwielowsee verlängert

14:30 Uhr | 23. Februar 2009
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Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)

Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)

Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)

Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)

Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)

Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)

Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)

Die Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LuBB) hat die bereits 2008 befristet erteilte Genehmigung für Flüge mit einem Wasserflugzeug zum Schwielowsee auch für das Jahr 2009 erteilt. Noch nicht entschiedene Widersprüche gegen die Genehmigung von 2008 werden auf Antrag als Widersprüche gegen die neue Genehmigung übernommen und sollen voraussichtlich im Mai entschieden werden.
Nach Auffassung der LuBB ist die Genehmigung erneut befristet für das Jahr 2009 zu erteilen, da im Jahr 2008 kein Flugbetrieb stattgefunden und sich damit die Sach- und Rechtslage im Vergleich zu 2008 nicht geändert hat. Sinn der Befristung der ursprünglichen und sehr eng gefassten Genehmigung war aber, Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bzw. zu den Auswirkungen von Fluglärm zu sammeln und dann erneut zu entscheiden.
Die noch nicht entschiedenen Widersprüche gegen die Genehmigung 2008 werden eins zu eins als Widersprüche gegen die Genehmigung 2009 übernommen, wenn die Widerspruchsführer dies beantragen. Bis zur abschließenden Entscheidung über die Widersprüche und möglicher Klagen der Widerspruchsführer oder des Vorhabensträgers darf nicht geflogen werden. Die Aufnahme des Flugbetriebs wird daher bis auf Weiteres nicht möglich sein.
Der Flugbetrieb wird auf die Zeit zwischen 10. Mai und 30. September beschränkt. Pro Woche ist Flugbetrieb an 5 Werktagen zulässig, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dieser ausgeschlossen. Tägliche Betriebszeiten sind montags bis samstags von 11:00 Uhr – 12:15 Uhr und 13:45 Uhr – 15:00 Uhr (jeweils Ortszeit). Wöchentlich sind maximal 15 Flüge (je 15 Starts und Landungen), täglich maximal 3 Flüge (je 3 Starts und Landungen) zulässig.
Im Vorfeld der ursprünglichen Entscheidung hatten sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes als auch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises dem Vorhaben zugestimmt. Auch das Wirtschaftsministerium des Landes erwartet von dem Projekt positive Effekte für die lokale Tourismuswirtschaft.
Das Flugzeug soll auf einer 1500 mal 200 Meter großen Fläche am nördlichen Teil des Sees zwischen Wasserstraßenkilometer 0,5 und 2,0 außerhalb der Fahrrinne und ca. 200 Meter vom Ufer entfernt starten und landen (Bereich zwischen Schloss Petzow und dem Schwielowsee-Resort).
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto 1: Schwielowsee, Blick auf Schloss Petzow, © Botaurus stellaris (wikipedia.org)
Foto 2: Wasserflugzeug im Langeanflug, © KMJ (wikipedia.org)

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65-Jährige stürzt bei Radtour in Neuburxdorf und verletzt sich schwer

30. Mai 2025

In Neuburxdorf kam es gestern Nachmittag nahe des Bahnübergangs der Hauptstraße zu einem Fahrradunfall. Wie die Polizei mitteilte, war eine...

Einschleusungen von 41 Personen in Cottbus & Spree-Neiße aufgedeckt

Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

30. Mai 2025

Am Herrentag musste die Polizei in Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße zu zahlreichen Einsätzen ausrücken. Neben fünf Verkehrsunfällen mit alkoholisierten...

Auto und Rad zusammengeprallt. 16-jähriger Junge verletzt

Radfahrer in Eichwalde bei Sturz schwer verletzt

30. Mai 2025

Gestern Nachmittag kam es in der Schmöckwitzer Straße in Eichwalde zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 39-jähriger Radfahrer schwer verletzt...

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Newsticker

Zwei Männer bei Auseinandersetzung in Annahütte schwer verletzt

14:52 Uhr | 30. Mai 2025 | 0 Leser

65-Jährige stürzt bei Radtour in Neuburxdorf und verletzt sich schwer

14:45 Uhr | 30. Mai 2025 | 52 Leser

Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

13:46 Uhr | 30. Mai 2025 | 457 Leser

Radfahrer in Eichwalde bei Sturz schwer verletzt

13:31 Uhr | 30. Mai 2025 | 177 Leser

Hoffnung und Hürden: IHK-Bilanz zur Wirtschaftslage in Südbrandenburg

13:00 Uhr | 30. Mai 2025 | 61 Leser

Digitale Hilfe für Familien. Elina-App startet zum Kindertag in OSL

12:35 Uhr | 30. Mai 2025 | 10 Leser

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Bombenfund in Cottbus: Sperrkreis, Entschärfung & Bahnstopp am Dienstag

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Leblose Person bei Dachstuhlbrand in Dissen-Striesow gefunden

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Cottbus & Umgebung: Verstöße bei Kontrollen in Barbershops festgestellt

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Ein Tag fürs Herz: Jugendweihe feierte ihr Comeback in Finsterwalde

26.Mai 2025 | 6.4k Leser

NL-Eventtipps für Himmelfahrt & Wochenende in der Lausitz

28.Mai 2025 | 277.1k Leser

Neuer Lausitz Park mit Marktkauf in Cottbus offiziell eröffnet

22.Mai 2025 | 13.3k Leser

VideoNews

Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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