Die Landesärztekammer Brandenburg fordert die Bundesregierung auf, den von der Koalition vorgelegten Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz dringend zu überarbeiten.
„Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der in sich nicht schlüssig ist und mit einigen seiner Bestandteile langfristig Unfrieden zwischen Arzt und Patient stiften würde“ so Dr. Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg.
So sieht der Gesetzentwurf unter anderem den Zwangsaufkauf von Praxissitzen vor, die rein rechnerisch in überversorgten Gebieten liegen. In Brandenburg sind derzeit 417 Praxen betroffen, 364 davon sind Facharztpraxen. Betrachtet man den demografischen Wandel in unserem Bundesland, so ist eine Entwicklung hin zu einer immer älter werdenden Bevölkerung erkennbar und damit ein steigender Bedarf an medizinischer Versorgung nötig.
„Unterversorgung und Ärztemangel kann nicht mit dem Aufkauf von Praxen entgegengewirkt werden“ so Dr. Wolter.
Widersprüchlich ist zudem ein weiterer Punkt des vorgelegten Entwurfs. Dieser sieht die Einrichtung von Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und damit einhergehend die Terminvergabe an Patienten innerhalb von vier Wochen vor. „Patienten, die einen dringenden Termin beim Facharzt brauchen, bekommen ihn auch. Ich kenne keinen Arzt, der nicht zum Telefon greift und sich persönlich um einen Termin bei einem Fachkollegen kümmert, wenn Dringlichkeit besteht“ so Dr. Wolter.
Nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist sollen Patienten an Krankenhäuser vermittelt werden. „Die Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken sind vordergründig auf die stationäre Behandlung eingestellt. Zudem sind die Kapazitäten der Kliniken schon jetzt so gut wie ausgeschöpft.“ sagt Dr. Wolter. „Zwangsaufkauf von Praxissitzen auf der einen und die Einrichtung von Terminservicestellen auf der anderen Seite schließen sich gegeneinander aus.“
Kritik übt die Landesärztekammer Brandenburg außerdem an der geplanten gesetzlichen Regelung zur Einholung von Zweitmeinungen. Zweitmeinungen werden von der Ärzteschaft begrüßt. Sie sind schon immer ein wichtiges Kriterium der Qualitätssicherung gewesen und werden nicht erst jetzt mit dem Gesetz geschaffen. Als Mittel zur Kostendämpfung lehnt die Landesärztekammer Brandenburg die Zweitmeinung jedoch ab. „Hier geht es letztlich nur um die Einschränkung von Indikationen, die von den Patienten häufig in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Kniearthroskopien.“ erklärt Dr. Wolter dazu.
Die Landesärztekammer Brandenburg und ihre Delegierten fordern die Bundesregierung und den Bundesgesundheitsminister auf, den vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt zu überarbeiten. Der Zwangsaufkauf von Praxen, eine Vier-Wochen-Terminvergabe sowie eine gesetzliche Regelung zur Einholung einer Zweitmeinung müssen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Quelle: Landesärztekammer Brandenburg