„Im Oktober vergangenen Jahres hatten wir in unserer Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zum Ausdruck gebracht, dass es dem Land Brandenburg aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, auf die Förderung von Erdöl in Kietz Abgaben zu erheben. Im Einigungsvertrag wurde festgelegt, dass das Bergrecht der DDR in Kietz zur Anwendung kommt, Abgaben sind darin nicht vorgesehen. Nun aber beginnt das Unternehmen CEP aller Voraussicht nach 2017 mit der Förderung von Erdöl, auf Basis einer entsprechenden Verordnung wird dann auch eine Abgabe festgesetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Marktwert des geförderten Öls. Da außer in Kietz weder Erdöl noch Erdgas in Brandenburg gefördert werden, halte ich es für nachvollziehbar, dass derzeit keine Abgaben nach geltendem Bergrecht erhoben werden, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers heute.
Hintergrund:
Um die nach der politischen Wende zum Erliegen gekommene Erkundung der Industrie auf neue Erdöl- und Erdgasvorkommen im Land zu unterstützen, wurde nach 2004 durch das Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Bergverwaltung vereinbart, die nach § 31 BBergG mögliche Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas befristet für jeweils 5 Jahre nicht zu erheben. Derzeit wird durch die 2. Änderungsverordnung zur Brandenburgischen Förderabgabeverordnung vom 16. Juni 2010 eine Befreiung von der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas bis zum 31.12.2015 erteilt. Eine über das Jahr 2015 hinausgehende Befreiung ist nicht beabsichtigt.
Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die beabsichtigen, ab dem Jahr 2016 Erdöl oder Erdgas im Land Brandenburg zu fördern, mit der Erhebung einer Förderabgabe auf der Grundlage des BBergG rechnen müssen. Über deren konkrete Ausgestaltung wird das Wirtschaftsministerium rechtzeitig und in einem transparenten Prozess informieren.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
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