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Hilfsprogramme für flutgeschädigte Unternehmen, Haushalte und Landwirte in Kraft getreten

15:11 Uhr | 28. Juni 2013
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Die vom Hochwasser geschädigten Unternehmen, Privathaushalte und Landwirte in Brandenburg können beim Wiederaufbau fest mit staatlicher Hilfe rechnen. Entsprechende Richtlinien des Wirtschafts- und des Finanzministeriums für zwei Soforthilfeprogramme sind in Kraft getreten. Eine dritte Richtlinie des Agrarministeriums ist in Vorbereitung. Die drei Ministerien der Landesregierung unterzeichneten zudem Verwaltungsvereinbarungen mit den jeweiligen Bundesministerien, nach denen bei allen drei Hilfsprogrammen das Land Brandenburg und der Bund jeweils die Hälfte der Kosten tragen.
Die durch Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers erlassene Richtlinie über das Soforthilfeprogramm für Unternehmen, die durch das Hochwasser geschädigt worden sind, trat gestern in Kraft. Damit können betroffene Unternehmen ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Unterstützung beantragen.
„Ich bin froh, dass es uns in kurzer Zeit gelungen ist, in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein Programm aufzulegen, mit dem Unternehmen geholfen werden kann, deren Betriebstätten durch die Flut Schaden genommen haben. Nun stehen uns zunächst zwei Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir Freiberufler und Gewerbetreibende aller Branchen unterstützen können. Ziel muss es sein, alles dafür zu tun, dass die Betriebe ihre Betriebstätigkeit rasch fortsetzen können“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Aus dem Programm „Soforthilfe Unternehmen“ werden bis zu 50 Prozent der nicht versicherten und unmittelbar durch das Hochwasser verursachten Schäden ersetzt. Maximal wird jedoch pro Schadensfall ein Zuschuss von 100.000 Euro gezahlt. Gefördert werden Ausgaben für Reparaturen an Wirtschaftsgütern, die Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Zeitwertes des verloren gegangenen Wirtschaftsgutes sowie die Wiederbeschaffung von Vorräten und Lagerbeständen für Material, Halb- und Fertigprodukten bis zur Höhe des Zeitwertes. Mittelbare Schäden wie Verdienstausfall oder entgangene Aufträge werden nicht übernommen.
Die erste Richtlinie für Soforthilfen für vom Hochwasser geschädigte private Haushalte, Unternehmen und Unternehmen hatte Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov bereits am 12. Juni unterschrieben. Damit war unmittelbar nach dem Auftreten der Schäden der Weg frei, um kurzfristig und unbürokratisch den Geschädigten in der Notsituation zu helfen. Nun hat Brandenburgs Finanzminister mit dem Bundesministerium des Innern eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, nach der der Bund zunächst bis zu einer Million Euro für diese erste Soforthilfe gibt, wenn Brandenburg sich mindestens in gleicher Höhe beteiligt. Bis zum heutigen Tage haben die betroffenen Landkreise und die Stadt Cottbus bereits mehr als eine halbe Million Euro aus dieser Richtlinie abgefordert.
„Brandenburg war mit der ersten Soforthilfe in Vorleistung gegangen, um die erste Not bei den Betroffenen zu lindern. Wir haben den betroffenen Landkreisen die Mittel unmittelbar zur Verfügung gestellt, damit das Geld schnell bei den Geschädigten vor Ort ankommt. Mit der nun getroffenen Verwaltungsvereinbarung ist gesichert, dass das Land nicht allein die Kosten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu tragen hat“, erläuterte Finanzminister Helmuth Markov.
Als erste Soforthilfe sind einmalig pro erwachsene Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind ausgezahlt worden. Empfänger sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde gemeldet sind und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist. Unternehmen und Landwirte erhalten bis zu 5.000 Euro Soforthilfe, wenn Schäden an betriebsnotwendigen Einrichtungen oder dem Betriebsvermögen entstanden sind. Bei Unternehmen und Landwirten wird diese erste Soforthilfe mit den im Rahmen der beiden anderen Hilfsprogramme nun fließenden Mittel verrechnet werden.
Eine Richtlinie des dritten Hilfsprogramms für von Hochwasserschäden 2013 betroffene land- und forstwirtschaftliche Betriebe befindet sich im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Vorbereitung. Agrarminister Jörg Vogelsänger hat zudem bereits ebenfalls eine entsprechende weitere Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesagrarministerium unterzeichnet.
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Erlösausfälle in der Landwirtschaft machen in Brandenburg einen beachtlichen Teil der durch Hochwasser bedingten Schäden aus. Wenn in der Öffentlichkeit längst wieder andere Themen die Schlagzeilen bestimmen, haben die Agrarbetriebe immer noch mit den Folgen der Flut zu kämpfen. Denn auf den überschwemmten Flächen wird in diesem Jahr keine Ernte mehr möglich sein. Ich bin froh, dass es mit Unterstützung des Bundes gelungen ist, für die betroffenen Landwirte Klarheit über die Bereitstellung von Hilfen zu schaffen.“
Mit dem Hilfsprogramm sollen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bis zu 50 Prozent der errechneten Schäden (Naturalschaden) ausgeglichen werden. In Härtefällen wie bei Unternehmen, die auf Polderflächen wirtschaften, kann der Schadensausgleich bis zu 90 Prozent betragen. Unter Schäden fallen unter anderem Aufwuchsschäden auf landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Nutzflächen. Berücksichtigt werden weiterhin durch hochwasserbedingte Überschwemmungen verursachte außergewöhnliche Aufwendungen wie zum Beispiel Grobfutterzukäufe oder Evakuierungskosten für die Tierhaltung. Als Unternehmen der Landwirtschaft gelten auch Imkereien sowie Wanderschäfereien. Anträge auf Schadensausgleich sollen bis zum 30. November dieses Jahres gestellt werden können. Die letzten Auszahlungen sollen bis zum 31. März 2014 erfolgen.
Gabriela Pantring, Mitglied des Vorstandes der Brandenburger Förderbank ILB: „Ich freue mich über die schnelle Einigung der Landes und des Bundes über die Hochwasserhilfen in Brandenburg. Damit können wir die Betroffenen unbürokratisch unterstützen. Wir werden alles daran setzen, die bei uns beantragten Mittel zügig auszuzahlen. Die Berater des ILB-Kundencenters bieten Sonderberatungen in den betroffenen Regionen an. Kompetente Beratung und Orientierung erhalten Betroffene über die ILB-Hochwasser Hotlines.“
Die drei Hilfsprogramme für die von der Flut in Brandenburg Geschädigten sollen mit dem Fluthilfefonds verrechnet werden, der am 5. Juli Thema im Bundesrat sein wird. Von diesem acht Milliarden schweren Fonds trägt der Bund 4,75 Millionen, die Länder 3,25 Milliarden Euro. Dabei finanziert der Bund den Fonds vor, die Länder müssen über 20 Jahre ihren Anteil tilgen. Nach ersten Berechnungen hat das Land Brandenburg einen Kostenanteil von rund sechs Millionen Euro pro Jahr zu finanzieren. Auf der anderen Seite wird Brandenburg als von dem Hochwasser betroffenes Bundesland Gelder aus dem Fonds erhalten. Diese werden mit Sicherheit deutlich über dem zu finanzierenden Anteil Brandenburgs liegen, mit positiven Effekten beispielsweise für die heimische Bauwirtschaft.
Wohin können sich von der Flut Geschädigte wenden?
Erste Soforthilfe für private Haushalte, Unternehmen und Landwirte:
Antragsformulare können auf der Internetseite des Finanzministeriums www.mdf.brandenburg,de heruntergeladen werden. Außerdem ist eine Hochwasser-Hotline im Ministerium der Finanzen geschaltet, die über Telefon unter 0331-866 6868 und per Mail unter: [email protected] zu erreichen ist.
Hilfsprogramm für Unternehmen:
Antragsformulare können von der Internetseite der ILB unter www.ilb.de heruntergeladen werden. Die Hochwasser Hotline der ILB ist zu erreichen unter den Nummern 0331 660-1597 (Brandenburg-Südost) und 0331 660-1627 (Brandenburg-Nordwest).
Hilfsprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe:
Antragsformulare können nach Inkraftsetzung der Richtlinie von der Internetseite der ILB unter www.ilb.de heruntergeladen werden. Die Anträge werden von den Ämtern für Landwirtschaft zur Einreichung bei der ILB entgegen genommen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

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