“Die Landesregierung muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 zum Anlass nehmen, endlich einen Schlussstrich unter die sog. Altanschließerproblematik zu ziehen. Es sollte durch eine Verjährungshöchstfrist sichergestellt werden, dass zehn Jahre nach dem erstmaligen Anschluss an die Trinkwasser- bzw. Abwasseranlagen die Forderungen verjähren. Die Einführung einer Verjährungshöchstfrist hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung ausdrücklich vorgeschlagen”, erklärt Wolfgang Neskovic, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur anhaltenden Diskussion um die Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 für die sog. Altanschließerproblematik im Land Brandenburg.
Neskoviæ weiter: “Der für Ende April angekündigte Gesetzentwurf der Landesregierung muss endlich Rechtssicherheit für die Eigentümer altangeschlossener Grundstücke und Rechtsfrieden im Land Brandenburg bringen. Rechtsfrieden kann allerdings nur erreicht werden, wenn die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf sicherstellt, dass von Altanschließern wegen Verjährung keine Herstellungsbeiträge mehr erhoben werden können. Dieses Ziel ist am besten mit der Einführung einer angemessenen Verjährungshöchstfrist zu erreichen.
Es liegt dabei auf der Hand, dass sich diese Verjährungshöchstfrist nicht vollständig von der gewöhnlichen Verjährungsfrist von vier Jahren entfernen darf. In den Altanschließerfällen geht es jedoch regelmäßig um Grundstücke, die bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten an die Trinkwasserver- bzw. Abwasserentsorgungsanlagen angeschlossen sind und die allein deswegen noch zur Zahlung herangezogen werden sollen, weil erlassene Beitragssatzungen der Gemeinden und Gemeindeverbände immer wieder durch die Gerichte als rechtswidrig eingestuft werden mussten. Vor diesem Hintergrund ist eine Verjährungshöchstfrist von zehn Jahren angemessen.
Das bisherige Verhalten und die bisherigen Stellungnahmen insbesondere des Innenministeriums legen jedoch nahe, dass die Landesregierung an einer solchen rechtssicheren Lösung kein Interesse hat und es verfassungsrechtlich stattdessen “darauf ankommen lassen” will. Damit sind weitere langjährige Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Die in diesem Bereich bislang entstandenen Gesetzgebungs- Verwaltungs- und Gerichtskosten dürften jedoch bereits jetzt in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu den von den Altanschließern zu erzielenden Herstellungsbeiträgen stehen. Auch unter diesen Gesichtspunkt drängt es sich daher auf, endlich einen Schlussstrich unter die Altanschließerproblematik zu ziehen.
In diesem Zusammenhang ist es außerdem unumgänglich, den Erlass weiterer Bescheide auszusetzen, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten ist. Hier agiert das Innenministerium geradezu unanständig, indem es die Gemeinden und Zweckverbände auffordert, weiterhin “zügig die Beiträge festzusetzen”. Diese Aufforderung zielt erkennbar darauf ab, vor dem Erlass einer gesetzlichen Neuregelung – wie auch immer diese aussehen mag – möglichst viele Bescheide bestandskräftig werden zu lassen. Es ist jedoch zu bezweifeln, ob diese “Taktik” am Ende aufgehen wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die in der Regel sehr gut informierten betroffenen Altanschließer auf jeden Fall Widerspruch gegen die entsprechenden Bescheide erheben werden. Auf diesem Wege werden daher lediglich weitere unnütze Verwaltungskosten produziert.”
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