Sozialministerin Dagmar Ziegler bekräftigt anlässlich des jüngsten Berichts der Heimaufsicht ihr Ziel, die nötige Nachfolgeregelung zum Heimgesetz des Bundes möglichst rasch vorzulegen. Das neue Gesetz solle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, kündigte Ziegler am Montag in Potsdam an. Die Ministerin strebt an, durch ein schlankes und modernes Heimrecht eine wirksame staatliche Aufsicht über die Pflege- und Behindertenheime in Brandenburg zu gewährleisten.
Ziel sei, die Pflege “aus der Skandalecke heraus in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen”, unterstrich die Ministerin. Selbst bestimmt zu leben sei kein Privileg für junge und gesunde Menschen. Heime müssten zu Orten werden, in denen hilfebedürftige Menschen erleben können, dass sie dazugehören. Es sei Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass Menschen, die auf intensive Hilfe im Heim angewiesen sind, darauf vertrauen können, gut versorgt zu werden. Die Heimaufsicht spiele hier eine wichtige Rolle.
Der soeben erschienene Bericht der Heimaufsicht beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) mache deutlich, dass in Brandenburgs Pflegeheimen ganz überwiegend gute und verlässliche Arbeit geleistet wird, sagte Ziegler weiter. Nur in wenigen Fällen seien Sanktionen nötig gewesen. Insgesamt könne eine positive Entwicklung der Wohn- und Betreuungsqualität in den Heimen konstatiert werden.
Konkret wurden in jedem vierten Pflegeheim Anhaltspunkte für Verbesserungen des Wohnens und der Pflege gesehen. Handlungsbedarf in den Heimen erkenne die Behörde besonders häufig in der Betreuung von demenzkranken Menschen. Auch der Umgang mit dem Sterben verdient nach den Erkenntnissen der Heimaufsicht eine stärkere Beachtung. Den Wohnstätten der Behindertenhilfe stellt die Aufsicht ein fast durchgängig positives Zeugnis aus.
Der Bericht wird alle zwei Jahre vorgelegt. Im vergangenen Jahr wurden alle 259 Pflegeheime und die 339 Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen durch die staatliche Aufsicht und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft.
Der Bericht der Heimaufsicht kann ab sofort unter der Adresse des LASV im Internet eingesehen werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Sozialministerin Dagmar Ziegler bekräftigt anlässlich des jüngsten Berichts der Heimaufsicht ihr Ziel, die nötige Nachfolgeregelung zum Heimgesetz des Bundes möglichst rasch vorzulegen. Das neue Gesetz solle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, kündigte Ziegler am Montag in Potsdam an. Die Ministerin strebt an, durch ein schlankes und modernes Heimrecht eine wirksame staatliche Aufsicht über die Pflege- und Behindertenheime in Brandenburg zu gewährleisten.
Ziel sei, die Pflege “aus der Skandalecke heraus in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen”, unterstrich die Ministerin. Selbst bestimmt zu leben sei kein Privileg für junge und gesunde Menschen. Heime müssten zu Orten werden, in denen hilfebedürftige Menschen erleben können, dass sie dazugehören. Es sei Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass Menschen, die auf intensive Hilfe im Heim angewiesen sind, darauf vertrauen können, gut versorgt zu werden. Die Heimaufsicht spiele hier eine wichtige Rolle.
Der soeben erschienene Bericht der Heimaufsicht beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) mache deutlich, dass in Brandenburgs Pflegeheimen ganz überwiegend gute und verlässliche Arbeit geleistet wird, sagte Ziegler weiter. Nur in wenigen Fällen seien Sanktionen nötig gewesen. Insgesamt könne eine positive Entwicklung der Wohn- und Betreuungsqualität in den Heimen konstatiert werden.
Konkret wurden in jedem vierten Pflegeheim Anhaltspunkte für Verbesserungen des Wohnens und der Pflege gesehen. Handlungsbedarf in den Heimen erkenne die Behörde besonders häufig in der Betreuung von demenzkranken Menschen. Auch der Umgang mit dem Sterben verdient nach den Erkenntnissen der Heimaufsicht eine stärkere Beachtung. Den Wohnstätten der Behindertenhilfe stellt die Aufsicht ein fast durchgängig positives Zeugnis aus.
Der Bericht wird alle zwei Jahre vorgelegt. Im vergangenen Jahr wurden alle 259 Pflegeheime und die 339 Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen durch die staatliche Aufsicht und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft.
Der Bericht der Heimaufsicht kann ab sofort unter der Adresse des LASV im Internet eingesehen werden.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie