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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tack: Patientenrechtegesetz lässt viele Fragen offen

9:21 Uhr | 2. Februar 2013
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Brandenburg wird auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. „Eine Reform ist unabdingbar“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack, derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und werde dem Anspruch, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, nicht gerecht.
Dabei geht es aus Brandenburger Sicht beispielsweise um den Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL), dem auch mit dem neuen Gesetz nur ungenügend entsprochen wird. „Wir bleiben dabei, Patientinnen und Patienten sollen rechtzeitig und in verständlicher Form über IGeL Angebote, die ihnen der Behandelnde verkaufen möchte, informiert werden“, so Tack.
Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt nach wie vor im Gesetz. Der Fonds sollte Patienten unterstützen, die bei Behandlung einen Existenz gefährdenden Schaden erlitten haben. „Arzthaftungsprozesse ziehen sich oft jahrelang hin, selbst wenn ein Behandlungsfehler offensichtlich ist. Hier ist schnelle Hilfe nötig“, sagte die Ministerin. Sie kritisiert darüber hinaus die weiterhin fehlende verbindliche Regelung zu einem Patientenbrief. Patientinnen und Patienten sollten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung verständlich aufklärt werden und dies auch schwarz auf weiß nach Hause tragen können. Denn noch immer erhalten Patientinnen und Patienten keine Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden, welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und wie sie behandelt wurden.
Die Mehrheit der Bundesländer einschließlich Brandenburg hatte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Bundesregierung hat sich aber darüber hinweggesetzt.
Auch wenn das Gesetz nun beschlossen ist: Brandenburg wird weiter gemeinsam mit den anderen Ländern mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Brandenburg wird auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. „Eine Reform ist unabdingbar“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack, derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und werde dem Anspruch, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, nicht gerecht.
Dabei geht es aus Brandenburger Sicht beispielsweise um den Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL), dem auch mit dem neuen Gesetz nur ungenügend entsprochen wird. „Wir bleiben dabei, Patientinnen und Patienten sollen rechtzeitig und in verständlicher Form über IGeL Angebote, die ihnen der Behandelnde verkaufen möchte, informiert werden“, so Tack.
Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt nach wie vor im Gesetz. Der Fonds sollte Patienten unterstützen, die bei Behandlung einen Existenz gefährdenden Schaden erlitten haben. „Arzthaftungsprozesse ziehen sich oft jahrelang hin, selbst wenn ein Behandlungsfehler offensichtlich ist. Hier ist schnelle Hilfe nötig“, sagte die Ministerin. Sie kritisiert darüber hinaus die weiterhin fehlende verbindliche Regelung zu einem Patientenbrief. Patientinnen und Patienten sollten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung verständlich aufklärt werden und dies auch schwarz auf weiß nach Hause tragen können. Denn noch immer erhalten Patientinnen und Patienten keine Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden, welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und wie sie behandelt wurden.
Die Mehrheit der Bundesländer einschließlich Brandenburg hatte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Bundesregierung hat sich aber darüber hinweggesetzt.
Auch wenn das Gesetz nun beschlossen ist: Brandenburg wird weiter gemeinsam mit den anderen Ländern mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Brandenburg wird auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. „Eine Reform ist unabdingbar“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack, derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und werde dem Anspruch, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, nicht gerecht.
Dabei geht es aus Brandenburger Sicht beispielsweise um den Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL), dem auch mit dem neuen Gesetz nur ungenügend entsprochen wird. „Wir bleiben dabei, Patientinnen und Patienten sollen rechtzeitig und in verständlicher Form über IGeL Angebote, die ihnen der Behandelnde verkaufen möchte, informiert werden“, so Tack.
Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt nach wie vor im Gesetz. Der Fonds sollte Patienten unterstützen, die bei Behandlung einen Existenz gefährdenden Schaden erlitten haben. „Arzthaftungsprozesse ziehen sich oft jahrelang hin, selbst wenn ein Behandlungsfehler offensichtlich ist. Hier ist schnelle Hilfe nötig“, sagte die Ministerin. Sie kritisiert darüber hinaus die weiterhin fehlende verbindliche Regelung zu einem Patientenbrief. Patientinnen und Patienten sollten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung verständlich aufklärt werden und dies auch schwarz auf weiß nach Hause tragen können. Denn noch immer erhalten Patientinnen und Patienten keine Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden, welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und wie sie behandelt wurden.
Die Mehrheit der Bundesländer einschließlich Brandenburg hatte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Bundesregierung hat sich aber darüber hinweggesetzt.
Auch wenn das Gesetz nun beschlossen ist: Brandenburg wird weiter gemeinsam mit den anderen Ländern mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Brandenburg wird auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. „Eine Reform ist unabdingbar“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack, derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und werde dem Anspruch, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, nicht gerecht.
Dabei geht es aus Brandenburger Sicht beispielsweise um den Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL), dem auch mit dem neuen Gesetz nur ungenügend entsprochen wird. „Wir bleiben dabei, Patientinnen und Patienten sollen rechtzeitig und in verständlicher Form über IGeL Angebote, die ihnen der Behandelnde verkaufen möchte, informiert werden“, so Tack.
Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt nach wie vor im Gesetz. Der Fonds sollte Patienten unterstützen, die bei Behandlung einen Existenz gefährdenden Schaden erlitten haben. „Arzthaftungsprozesse ziehen sich oft jahrelang hin, selbst wenn ein Behandlungsfehler offensichtlich ist. Hier ist schnelle Hilfe nötig“, sagte die Ministerin. Sie kritisiert darüber hinaus die weiterhin fehlende verbindliche Regelung zu einem Patientenbrief. Patientinnen und Patienten sollten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung verständlich aufklärt werden und dies auch schwarz auf weiß nach Hause tragen können. Denn noch immer erhalten Patientinnen und Patienten keine Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden, welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und wie sie behandelt wurden.
Die Mehrheit der Bundesländer einschließlich Brandenburg hatte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Bundesregierung hat sich aber darüber hinweggesetzt.
Auch wenn das Gesetz nun beschlossen ist: Brandenburg wird weiter gemeinsam mit den anderen Ländern mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauerschutz

Brandenburg wird auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. „Eine Reform ist unabdingbar“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack, derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und werde dem Anspruch, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, nicht gerecht.
Dabei geht es aus Brandenburger Sicht beispielsweise um den Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL), dem auch mit dem neuen Gesetz nur ungenügend entsprochen wird. „Wir bleiben dabei, Patientinnen und Patienten sollen rechtzeitig und in verständlicher Form über IGeL Angebote, die ihnen der Behandelnde verkaufen möchte, informiert werden“, so Tack.
Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt nach wie vor im Gesetz. Der Fonds sollte Patienten unterstützen, die bei Behandlung einen Existenz gefährdenden Schaden erlitten haben. „Arzthaftungsprozesse ziehen sich oft jahrelang hin, selbst wenn ein Behandlungsfehler offensichtlich ist. Hier ist schnelle Hilfe nötig“, sagte die Ministerin. Sie kritisiert darüber hinaus die weiterhin fehlende verbindliche Regelung zu einem Patientenbrief. Patientinnen und Patienten sollten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung verständlich aufklärt werden und dies auch schwarz auf weiß nach Hause tragen können. Denn noch immer erhalten Patientinnen und Patienten keine Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden, welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und wie sie behandelt wurden.
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Auch wenn das Gesetz nun beschlossen ist: Brandenburg wird weiter gemeinsam mit den anderen Ländern mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken.
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Brandenburg wird auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. „Eine Reform ist unabdingbar“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack, derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und werde dem Anspruch, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, nicht gerecht.
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Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt nach wie vor im Gesetz. Der Fonds sollte Patienten unterstützen, die bei Behandlung einen Existenz gefährdenden Schaden erlitten haben. „Arzthaftungsprozesse ziehen sich oft jahrelang hin, selbst wenn ein Behandlungsfehler offensichtlich ist. Hier ist schnelle Hilfe nötig“, sagte die Ministerin. Sie kritisiert darüber hinaus die weiterhin fehlende verbindliche Regelung zu einem Patientenbrief. Patientinnen und Patienten sollten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung verständlich aufklärt werden und dies auch schwarz auf weiß nach Hause tragen können. Denn noch immer erhalten Patientinnen und Patienten keine Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden, welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und wie sie behandelt wurden.
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Auch wenn das Gesetz nun beschlossen ist: Brandenburg wird weiter gemeinsam mit den anderen Ländern mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken.
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Brandenburg wird auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. „Eine Reform ist unabdingbar“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack, derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und werde dem Anspruch, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, nicht gerecht.
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Die Mehrheit der Bundesländer einschließlich Brandenburg hatte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Bundesregierung hat sich aber darüber hinweggesetzt.
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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