Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten ab 01.01.2013 in Brandenburg ist falsch, schafft keine Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Motivationsabbau bei der Polizei im Land Brandenburg führen. Die angeblichen Vorteile der namentlichen Kennzeichnungen sind schlicht und einfach zu entkräften. Es gab im Land Brandenburg seit 1990 nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Polizeibeamter nicht ermittelt wurde, wenn gegen ihn ein strafrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren lief. Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache die bereits jetzt zu beobachten ist. Anhand von Dienstplänen und Einsatzplanungen ist immer herauszubekommen, welcher Polizeibeamter wann im Einsatz war. Insoweit ist die namentliche Kennzeichnung von Streifenpolizisten entbehrlich, gefährlich und falsch. Polizeibeamte in Einsatzhundertschaften können mit einem speziellen individuellen Nummerncode gekennzeichnet werden. Wenn das Land Brandenburg dieses in meinen Augen gefährliche und unnötige Gesetz ab 01.01.,2013 einführt sollte wenigstens aus Fürsorgegründen eine generelle Auskunftssperre bei den Meldeämtern für alle Polizeibeamte realisiert werden. Die finanziellen Ausgaben dafür hat das Land zu übernehmen. es kann nicht sein, dass das Land aktiv zur Gefährdung von Polizeibeamten beiträgt und die eigenen Beamten nicht angemessen schützt.
Im übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten ab 01.01.2013 in Brandenburg ist falsch, schafft keine Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Motivationsabbau bei der Polizei im Land Brandenburg führen. Die angeblichen Vorteile der namentlichen Kennzeichnungen sind schlicht und einfach zu entkräften. Es gab im Land Brandenburg seit 1990 nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Polizeibeamter nicht ermittelt wurde, wenn gegen ihn ein strafrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren lief. Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache die bereits jetzt zu beobachten ist. Anhand von Dienstplänen und Einsatzplanungen ist immer herauszubekommen, welcher Polizeibeamter wann im Einsatz war. Insoweit ist die namentliche Kennzeichnung von Streifenpolizisten entbehrlich, gefährlich und falsch. Polizeibeamte in Einsatzhundertschaften können mit einem speziellen individuellen Nummerncode gekennzeichnet werden. Wenn das Land Brandenburg dieses in meinen Augen gefährliche und unnötige Gesetz ab 01.01.,2013 einführt sollte wenigstens aus Fürsorgegründen eine generelle Auskunftssperre bei den Meldeämtern für alle Polizeibeamte realisiert werden. Die finanziellen Ausgaben dafür hat das Land zu übernehmen. es kann nicht sein, dass das Land aktiv zur Gefährdung von Polizeibeamten beiträgt und die eigenen Beamten nicht angemessen schützt.
Im übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten ab 01.01.2013 in Brandenburg ist falsch, schafft keine Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Motivationsabbau bei der Polizei im Land Brandenburg führen. Die angeblichen Vorteile der namentlichen Kennzeichnungen sind schlicht und einfach zu entkräften. Es gab im Land Brandenburg seit 1990 nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Polizeibeamter nicht ermittelt wurde, wenn gegen ihn ein strafrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren lief. Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache die bereits jetzt zu beobachten ist. Anhand von Dienstplänen und Einsatzplanungen ist immer herauszubekommen, welcher Polizeibeamter wann im Einsatz war. Insoweit ist die namentliche Kennzeichnung von Streifenpolizisten entbehrlich, gefährlich und falsch. Polizeibeamte in Einsatzhundertschaften können mit einem speziellen individuellen Nummerncode gekennzeichnet werden. Wenn das Land Brandenburg dieses in meinen Augen gefährliche und unnötige Gesetz ab 01.01.,2013 einführt sollte wenigstens aus Fürsorgegründen eine generelle Auskunftssperre bei den Meldeämtern für alle Polizeibeamte realisiert werden. Die finanziellen Ausgaben dafür hat das Land zu übernehmen. es kann nicht sein, dass das Land aktiv zur Gefährdung von Polizeibeamten beiträgt und die eigenen Beamten nicht angemessen schützt.
Im übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten ab 01.01.2013 in Brandenburg ist falsch, schafft keine Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Motivationsabbau bei der Polizei im Land Brandenburg führen. Die angeblichen Vorteile der namentlichen Kennzeichnungen sind schlicht und einfach zu entkräften. Es gab im Land Brandenburg seit 1990 nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Polizeibeamter nicht ermittelt wurde, wenn gegen ihn ein strafrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren lief. Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache die bereits jetzt zu beobachten ist. Anhand von Dienstplänen und Einsatzplanungen ist immer herauszubekommen, welcher Polizeibeamter wann im Einsatz war. Insoweit ist die namentliche Kennzeichnung von Streifenpolizisten entbehrlich, gefährlich und falsch. Polizeibeamte in Einsatzhundertschaften können mit einem speziellen individuellen Nummerncode gekennzeichnet werden. Wenn das Land Brandenburg dieses in meinen Augen gefährliche und unnötige Gesetz ab 01.01.,2013 einführt sollte wenigstens aus Fürsorgegründen eine generelle Auskunftssperre bei den Meldeämtern für alle Polizeibeamte realisiert werden. Die finanziellen Ausgaben dafür hat das Land zu übernehmen. es kann nicht sein, dass das Land aktiv zur Gefährdung von Polizeibeamten beiträgt und die eigenen Beamten nicht angemessen schützt.
Im übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten ab 01.01.2013 in Brandenburg ist falsch, schafft keine Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Motivationsabbau bei der Polizei im Land Brandenburg führen. Die angeblichen Vorteile der namentlichen Kennzeichnungen sind schlicht und einfach zu entkräften. Es gab im Land Brandenburg seit 1990 nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Polizeibeamter nicht ermittelt wurde, wenn gegen ihn ein strafrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren lief. Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache die bereits jetzt zu beobachten ist. Anhand von Dienstplänen und Einsatzplanungen ist immer herauszubekommen, welcher Polizeibeamter wann im Einsatz war. Insoweit ist die namentliche Kennzeichnung von Streifenpolizisten entbehrlich, gefährlich und falsch. Polizeibeamte in Einsatzhundertschaften können mit einem speziellen individuellen Nummerncode gekennzeichnet werden. Wenn das Land Brandenburg dieses in meinen Augen gefährliche und unnötige Gesetz ab 01.01.,2013 einführt sollte wenigstens aus Fürsorgegründen eine generelle Auskunftssperre bei den Meldeämtern für alle Polizeibeamte realisiert werden. Die finanziellen Ausgaben dafür hat das Land zu übernehmen. es kann nicht sein, dass das Land aktiv zur Gefährdung von Polizeibeamten beiträgt und die eigenen Beamten nicht angemessen schützt.
Im übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
Quelle: Jürgen Maresch
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Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten ab 01.01.2013 in Brandenburg ist falsch, schafft keine Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Motivationsabbau bei der Polizei im Land Brandenburg führen. Die angeblichen Vorteile der namentlichen Kennzeichnungen sind schlicht und einfach zu entkräften. Es gab im Land Brandenburg seit 1990 nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Polizeibeamter nicht ermittelt wurde, wenn gegen ihn ein strafrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren lief. Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache die bereits jetzt zu beobachten ist. Anhand von Dienstplänen und Einsatzplanungen ist immer herauszubekommen, welcher Polizeibeamter wann im Einsatz war. Insoweit ist die namentliche Kennzeichnung von Streifenpolizisten entbehrlich, gefährlich und falsch. Polizeibeamte in Einsatzhundertschaften können mit einem speziellen individuellen Nummerncode gekennzeichnet werden. Wenn das Land Brandenburg dieses in meinen Augen gefährliche und unnötige Gesetz ab 01.01.,2013 einführt sollte wenigstens aus Fürsorgegründen eine generelle Auskunftssperre bei den Meldeämtern für alle Polizeibeamte realisiert werden. Die finanziellen Ausgaben dafür hat das Land zu übernehmen. es kann nicht sein, dass das Land aktiv zur Gefährdung von Polizeibeamten beiträgt und die eigenen Beamten nicht angemessen schützt.
Im übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
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Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten ab 01.01.2013 in Brandenburg ist falsch, schafft keine Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Motivationsabbau bei der Polizei im Land Brandenburg führen. Die angeblichen Vorteile der namentlichen Kennzeichnungen sind schlicht und einfach zu entkräften. Es gab im Land Brandenburg seit 1990 nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Polizeibeamter nicht ermittelt wurde, wenn gegen ihn ein strafrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren lief. Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache die bereits jetzt zu beobachten ist. Anhand von Dienstplänen und Einsatzplanungen ist immer herauszubekommen, welcher Polizeibeamter wann im Einsatz war. Insoweit ist die namentliche Kennzeichnung von Streifenpolizisten entbehrlich, gefährlich und falsch. Polizeibeamte in Einsatzhundertschaften können mit einem speziellen individuellen Nummerncode gekennzeichnet werden. Wenn das Land Brandenburg dieses in meinen Augen gefährliche und unnötige Gesetz ab 01.01.,2013 einführt sollte wenigstens aus Fürsorgegründen eine generelle Auskunftssperre bei den Meldeämtern für alle Polizeibeamte realisiert werden. Die finanziellen Ausgaben dafür hat das Land zu übernehmen. es kann nicht sein, dass das Land aktiv zur Gefährdung von Polizeibeamten beiträgt und die eigenen Beamten nicht angemessen schützt.
Im übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
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Die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten ab 01.01.2013 in Brandenburg ist falsch, schafft keine Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Motivationsabbau bei der Polizei im Land Brandenburg führen. Die angeblichen Vorteile der namentlichen Kennzeichnungen sind schlicht und einfach zu entkräften. Es gab im Land Brandenburg seit 1990 nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Polizeibeamter nicht ermittelt wurde, wenn gegen ihn ein strafrechtliches oder disziplinarrechtliches Verfahren lief. Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache die bereits jetzt zu beobachten ist. Anhand von Dienstplänen und Einsatzplanungen ist immer herauszubekommen, welcher Polizeibeamter wann im Einsatz war. Insoweit ist die namentliche Kennzeichnung von Streifenpolizisten entbehrlich, gefährlich und falsch. Polizeibeamte in Einsatzhundertschaften können mit einem speziellen individuellen Nummerncode gekennzeichnet werden. Wenn das Land Brandenburg dieses in meinen Augen gefährliche und unnötige Gesetz ab 01.01.,2013 einführt sollte wenigstens aus Fürsorgegründen eine generelle Auskunftssperre bei den Meldeämtern für alle Polizeibeamte realisiert werden. Die finanziellen Ausgaben dafür hat das Land zu übernehmen. es kann nicht sein, dass das Land aktiv zur Gefährdung von Polizeibeamten beiträgt und die eigenen Beamten nicht angemessen schützt.
Im übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich gegen dieses Gesetz gestimmt habe.
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