Raumordnungsminister Jörg Vogelsänger und Finanzminister Dr. Helmut Markov unterzeichnen im Anschluss an die Kabinettsitzung am kommenden Dienstag (7. November) für Brandenburg das fünfte Verwaltungsabkommen zur Braunkohlensanierung in der Lausitz (VA 5). Für die Landesregierung hatte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Verhandlungen mit dem Bund und den weiteren Braunkohlenländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geführt.
590 Millionen Euro sollen im Zeitraum von 2013 bis 2017 für die weitere Sanierung ehemaliger Tagebauflächen der DDR-Kohleindustrie in die brandenburgische Lausitz fließen. Bund und Länder finanzieren die Braunkohlesanierung gemeinsam. Als Grundlage dafür werden Verwaltungsabkommen zur Finanzierung abgeschlossen. Die Entscheidungen über die Sanierungsprojekte werden in regionalen Sanierungsbeiräten und in dem von Bund und Braunkohleländern besetzten Steuerungs- und Budgetausschuss getroffen.
Die Originale der zu zeichnenden Vertragsdokumente werden durch Dr. Friedrich von Bismarck, Leiter der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung, zur Verfügung gestellt. Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung ist Vorbereitungs-, Kontroll- und Prüfgremium. In dieser Funktion übernimmt es der Geschäftsstellenleiter, die Unterschriften auf dem Original der Verwaltungsvereinbarung bei den Vertragspartnern beim Bund und bei den Ländern als Grundlage für die Fortführung der Braunkohlesanierung zusammenzutragen.
Quelle: Staatskanzlei
Raumordnungsminister Jörg Vogelsänger und Finanzminister Dr. Helmut Markov unterzeichnen im Anschluss an die Kabinettsitzung am kommenden Dienstag (7. November) für Brandenburg das fünfte Verwaltungsabkommen zur Braunkohlensanierung in der Lausitz (VA 5). Für die Landesregierung hatte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Verhandlungen mit dem Bund und den weiteren Braunkohlenländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geführt.
590 Millionen Euro sollen im Zeitraum von 2013 bis 2017 für die weitere Sanierung ehemaliger Tagebauflächen der DDR-Kohleindustrie in die brandenburgische Lausitz fließen. Bund und Länder finanzieren die Braunkohlesanierung gemeinsam. Als Grundlage dafür werden Verwaltungsabkommen zur Finanzierung abgeschlossen. Die Entscheidungen über die Sanierungsprojekte werden in regionalen Sanierungsbeiräten und in dem von Bund und Braunkohleländern besetzten Steuerungs- und Budgetausschuss getroffen.
Die Originale der zu zeichnenden Vertragsdokumente werden durch Dr. Friedrich von Bismarck, Leiter der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung, zur Verfügung gestellt. Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung ist Vorbereitungs-, Kontroll- und Prüfgremium. In dieser Funktion übernimmt es der Geschäftsstellenleiter, die Unterschriften auf dem Original der Verwaltungsvereinbarung bei den Vertragspartnern beim Bund und bei den Ländern als Grundlage für die Fortführung der Braunkohlesanierung zusammenzutragen.
Quelle: Staatskanzlei