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Verbot des rechtsextremistischen Schutzbundes Deutschland bestätigt – Schönbohm: Alle Instrumente nutzen – Mandatsverlust für Rechtsextremisten

10:11 Uhr | 29. Juli 2008
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ‘Schutzbund Deutschland’ zurückgewiesen. Damit ist das Verbot rechtskräftig. Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Vereinigung im Juli 2006 verboten. Ende März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dieses Verbot bestätigt, wogegen die Verantwortlichen der rechtsextremistischen Organisation die nun abgewiesene Beschwerde einlegten.
Durch die endgültige Bestätigung des Verbots verlieren laut brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen. Betroffen hiervon sind ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide waren über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos. Die Mandatsverluste müssen von den zuständigen Wahlausschüssen noch bestätigt werden.
“Es ist gut, dass meine Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig ist. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus wird unvermindert fortgesetzt”, betonte Innenminister Schönbohm. “Der demokratische Rechtsstaat wird im Kampf gegen seine Feinde die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem mit der Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet worden. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der ‘Schutzbund’ durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies im April 2005 die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow sowie im Juni 2005 die Strausberger Vereinigung ‘ANSDAPO’. Vorher waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland’ (JF) und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ‘Schutzbund Deutschland’ zurückgewiesen. Damit ist das Verbot rechtskräftig. Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Vereinigung im Juli 2006 verboten. Ende März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dieses Verbot bestätigt, wogegen die Verantwortlichen der rechtsextremistischen Organisation die nun abgewiesene Beschwerde einlegten.
Durch die endgültige Bestätigung des Verbots verlieren laut brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen. Betroffen hiervon sind ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide waren über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos. Die Mandatsverluste müssen von den zuständigen Wahlausschüssen noch bestätigt werden.
“Es ist gut, dass meine Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig ist. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus wird unvermindert fortgesetzt”, betonte Innenminister Schönbohm. “Der demokratische Rechtsstaat wird im Kampf gegen seine Feinde die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem mit der Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet worden. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der ‘Schutzbund’ durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies im April 2005 die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow sowie im Juni 2005 die Strausberger Vereinigung ‘ANSDAPO’. Vorher waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland’ (JF) und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ‘Schutzbund Deutschland’ zurückgewiesen. Damit ist das Verbot rechtskräftig. Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Vereinigung im Juli 2006 verboten. Ende März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dieses Verbot bestätigt, wogegen die Verantwortlichen der rechtsextremistischen Organisation die nun abgewiesene Beschwerde einlegten.
Durch die endgültige Bestätigung des Verbots verlieren laut brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen. Betroffen hiervon sind ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide waren über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos. Die Mandatsverluste müssen von den zuständigen Wahlausschüssen noch bestätigt werden.
“Es ist gut, dass meine Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig ist. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus wird unvermindert fortgesetzt”, betonte Innenminister Schönbohm. “Der demokratische Rechtsstaat wird im Kampf gegen seine Feinde die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem mit der Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet worden. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der ‘Schutzbund’ durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies im April 2005 die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow sowie im Juni 2005 die Strausberger Vereinigung ‘ANSDAPO’. Vorher waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland’ (JF) und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ‘Schutzbund Deutschland’ zurückgewiesen. Damit ist das Verbot rechtskräftig. Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Vereinigung im Juli 2006 verboten. Ende März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dieses Verbot bestätigt, wogegen die Verantwortlichen der rechtsextremistischen Organisation die nun abgewiesene Beschwerde einlegten.
Durch die endgültige Bestätigung des Verbots verlieren laut brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen. Betroffen hiervon sind ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide waren über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos. Die Mandatsverluste müssen von den zuständigen Wahlausschüssen noch bestätigt werden.
“Es ist gut, dass meine Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig ist. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus wird unvermindert fortgesetzt”, betonte Innenminister Schönbohm. “Der demokratische Rechtsstaat wird im Kampf gegen seine Feinde die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem mit der Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet worden. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der ‘Schutzbund’ durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies im April 2005 die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow sowie im Juni 2005 die Strausberger Vereinigung ‘ANSDAPO’. Vorher waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland’ (JF) und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ‘Schutzbund Deutschland’ zurückgewiesen. Damit ist das Verbot rechtskräftig. Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Vereinigung im Juli 2006 verboten. Ende März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dieses Verbot bestätigt, wogegen die Verantwortlichen der rechtsextremistischen Organisation die nun abgewiesene Beschwerde einlegten.
Durch die endgültige Bestätigung des Verbots verlieren laut brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen. Betroffen hiervon sind ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide waren über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos. Die Mandatsverluste müssen von den zuständigen Wahlausschüssen noch bestätigt werden.
“Es ist gut, dass meine Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig ist. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus wird unvermindert fortgesetzt”, betonte Innenminister Schönbohm. “Der demokratische Rechtsstaat wird im Kampf gegen seine Feinde die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem mit der Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet worden. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der ‘Schutzbund’ durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies im April 2005 die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow sowie im Juni 2005 die Strausberger Vereinigung ‘ANSDAPO’. Vorher waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland’ (JF) und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ‘Schutzbund Deutschland’ zurückgewiesen. Damit ist das Verbot rechtskräftig. Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Vereinigung im Juli 2006 verboten. Ende März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dieses Verbot bestätigt, wogegen die Verantwortlichen der rechtsextremistischen Organisation die nun abgewiesene Beschwerde einlegten.
Durch die endgültige Bestätigung des Verbots verlieren laut brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen. Betroffen hiervon sind ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide waren über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos. Die Mandatsverluste müssen von den zuständigen Wahlausschüssen noch bestätigt werden.
“Es ist gut, dass meine Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig ist. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus wird unvermindert fortgesetzt”, betonte Innenminister Schönbohm. “Der demokratische Rechtsstaat wird im Kampf gegen seine Feinde die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem mit der Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet worden. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der ‘Schutzbund’ durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies im April 2005 die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow sowie im Juni 2005 die Strausberger Vereinigung ‘ANSDAPO’. Vorher waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland’ (JF) und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ‘Schutzbund Deutschland’ zurückgewiesen. Damit ist das Verbot rechtskräftig. Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Vereinigung im Juli 2006 verboten. Ende März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dieses Verbot bestätigt, wogegen die Verantwortlichen der rechtsextremistischen Organisation die nun abgewiesene Beschwerde einlegten.
Durch die endgültige Bestätigung des Verbots verlieren laut brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen. Betroffen hiervon sind ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide waren über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos. Die Mandatsverluste müssen von den zuständigen Wahlausschüssen noch bestätigt werden.
“Es ist gut, dass meine Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig ist. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus wird unvermindert fortgesetzt”, betonte Innenminister Schönbohm. “Der demokratische Rechtsstaat wird im Kampf gegen seine Feinde die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem mit der Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet worden. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der ‘Schutzbund’ durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies im April 2005 die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow sowie im Juni 2005 die Strausberger Vereinigung ‘ANSDAPO’. Vorher waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland’ (JF) und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ‘Schutzbund Deutschland’ zurückgewiesen. Damit ist das Verbot rechtskräftig. Innenminister Jörg Schönbohm hatte die Vereinigung im Juli 2006 verboten. Ende März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dieses Verbot bestätigt, wogegen die Verantwortlichen der rechtsextremistischen Organisation die nun abgewiesene Beschwerde einlegten.
Durch die endgültige Bestätigung des Verbots verlieren laut brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auch die bisherigen Mitglieder der Vereinigung ihre Sitze in den Kommunalvertretungen. Betroffen hiervon sind ein Abgeordneter im Kreistag Prignitz und ein Abgeordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittstock/Dosse (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Beide waren über NPD-Listen in die Vertretungen eingezogen, sind jetzt aber fraktionslos. Die Mandatsverluste müssen von den zuständigen Wahlausschüssen noch bestätigt werden.
“Es ist gut, dass meine Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig ist. Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus wird unvermindert fortgesetzt”, betonte Innenminister Schönbohm. “Der demokratische Rechtsstaat wird im Kampf gegen seine Feinde die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen.”
Das ‘Schutzbund’-Verbot war unter anderem mit der Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet worden. Programmatisch knüpfte er an das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 an. Teilweise wurden Formulierungen fast wortgleich verwendet. Der Verein betrieb eine umfangreiche rechtsextremistische Propaganda sowohl mit Flugblättern als auch über das Internet. Überregionale Aufmerksamkeit erlangte der ‘Schutzbund’ durch ein Flugblatt, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch verunglimpft wurde.
In den Jahren 2005 und 2006 hatte das Innenministerium insgesamt drei rechtsextremistische Organisationen verboten. Neben dem ‘Schutzbund Deutschland’ waren dies im April 2005 die ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow sowie im Juni 2005 die Strausberger Vereinigung ‘ANSDAPO’. Vorher waren im Jahre 1995 die ‘Direkte Aktion/Mitteldeutschland’ (JF) und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten worden.
Quelle: Ministerium des Innern

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Aktuell mehrere Waldbrände in Kolkwitz, Altdöbern, Drebkau und Wülknitz

02.Juli 2025 | 6.1k Leser

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Cottbus | BTU lädt zu Sommerfest am 4. Juli, Ausblick auf Programmhighlights
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Cottbus | Neue Runde für Projekt "Kinderstadt", Koordinatorin über letzte freie Plätze & Neuerungen
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Für die diesjährige Kinderstadt in Cottbus vom 4. bis 8. August gibt es noch freie Plätze. Wie die Stadt mitteilte, richtet sich das kostenfreie Ferienangebot an Kinder zwischen 8 und ...14 Jahren und findet im Ströbitzer Schulgarten statt. Die Teilnehmenden erwartet eine Woche voller kreativer Stationen, Mitmachaktionen und Freizeitangebote. Ziel soll es zudem sein, den Alltag in einer selbst gestalteten Stadt aktiv mitzubestimmen. Die Kinderstadt ist inklusiv angelegt, mit barrierearmen Zugängen, Rückzugsräumen und individueller Unterstützung. Anmeldungen sind unter anderem online unter http://www.cottbus.de/kinderstadt möglich.

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