Nach der Landtagsfraktionssitzung der Linken, sowie Gesprächen mit Prof. Zimmerli (Präsident BTU Cottbus) und Prof. Schulz (Präsident HS Lausitz) hat die Partei den Beschluss gefasst, den von Frau Ministerin Kunst eingebrachten Vorschlag der Auflösung und Neugründung einer Hochschule in der Lausitz zu unterstützen. Die Fraktion hat allerdings Bedingungen für die Zustimmung gestellt, die im folgenden aufgeführt werden.
Die Fraktion DIE Linke trägt das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz unter folgenden Bedingungen mit:
• Der Prozess muss so gestaltet werden, dass mit der neu zu gründenden Universität die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Lausitz gesichert wird, die Stärken und Spezifika beider jetziger Hochschulen zusammengeführt und dadurch potenziert werden.
• Die Landesregierung begleitet und fördert den Neugründungsprozess im Einvernehmen und unter Einbeziehung der Wissenschaftler und Studierenden und der demokratischen Mitwirkung der Gremien.
• Die Kontinuität in Lehre, Forschung und Qualifizierung muss gesichert werden.
• Vertrauensschutz und eine mittel- und langfristige Perspektive für die Beschäftigten – für alle Beschäftigtengruppen – Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftlich-technisches und Verwaltungspersonal ist zu sichern.
• Nach der Neugründung sollen die unbesetzten Stellen schnellstmöglich besetzt werden.
• Den Studierenden ist zu garantieren, dass die begonnenen Studiengänge ohne Verschlechterung der Studienbedingungen fortgesetzt und beendet werden können (inklusive der Fortsetzung des Semestertickets für die Studierenden beider ehemaliger Hochschulen).
• Das Mittelverteilungsmodell ist für die neue Hochschule auszusetzen. Finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage der bisherigen Mittelzuweisung beider Hochschulen, plus zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Prozent der bisherigen Mittel (ca. 6 Mio. Euro) ist zu gewährleisten.
• Für zusätzliche, neue Vorhaben, wie z.B. Colleges, werden zusätzliche Mittel eingeworben.
• Für neue Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich werden zusätzlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
• Die drei Standorte Cottbus, Sachsendorf und Senftenberg bleiben erhalten.
• Gesundheits- und Pflegestudiengänge werden nicht ausschließlich in Senftenberg konzentriert; die jetzigen Kapazitäten und Kompetenzen in Cottbus werden weiter genutzt.
• Die Landesregierung verpflichtet sich, sich intensiv für die Ansiedlung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einzusetzen.
Quelle: Die Linke
Nach der Landtagsfraktionssitzung der Linken, sowie Gesprächen mit Prof. Zimmerli (Präsident BTU Cottbus) und Prof. Schulz (Präsident HS Lausitz) hat die Partei den Beschluss gefasst, den von Frau Ministerin Kunst eingebrachten Vorschlag der Auflösung und Neugründung einer Hochschule in der Lausitz zu unterstützen. Die Fraktion hat allerdings Bedingungen für die Zustimmung gestellt, die im folgenden aufgeführt werden.
Die Fraktion DIE Linke trägt das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz unter folgenden Bedingungen mit:
• Der Prozess muss so gestaltet werden, dass mit der neu zu gründenden Universität die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Lausitz gesichert wird, die Stärken und Spezifika beider jetziger Hochschulen zusammengeführt und dadurch potenziert werden.
• Die Landesregierung begleitet und fördert den Neugründungsprozess im Einvernehmen und unter Einbeziehung der Wissenschaftler und Studierenden und der demokratischen Mitwirkung der Gremien.
• Die Kontinuität in Lehre, Forschung und Qualifizierung muss gesichert werden.
• Vertrauensschutz und eine mittel- und langfristige Perspektive für die Beschäftigten – für alle Beschäftigtengruppen – Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftlich-technisches und Verwaltungspersonal ist zu sichern.
• Nach der Neugründung sollen die unbesetzten Stellen schnellstmöglich besetzt werden.
• Den Studierenden ist zu garantieren, dass die begonnenen Studiengänge ohne Verschlechterung der Studienbedingungen fortgesetzt und beendet werden können (inklusive der Fortsetzung des Semestertickets für die Studierenden beider ehemaliger Hochschulen).
• Das Mittelverteilungsmodell ist für die neue Hochschule auszusetzen. Finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage der bisherigen Mittelzuweisung beider Hochschulen, plus zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Prozent der bisherigen Mittel (ca. 6 Mio. Euro) ist zu gewährleisten.
• Für zusätzliche, neue Vorhaben, wie z.B. Colleges, werden zusätzliche Mittel eingeworben.
• Für neue Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich werden zusätzlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
• Die drei Standorte Cottbus, Sachsendorf und Senftenberg bleiben erhalten.
• Gesundheits- und Pflegestudiengänge werden nicht ausschließlich in Senftenberg konzentriert; die jetzigen Kapazitäten und Kompetenzen in Cottbus werden weiter genutzt.
• Die Landesregierung verpflichtet sich, sich intensiv für die Ansiedlung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einzusetzen.
Quelle: Die Linke
Nach der Landtagsfraktionssitzung der Linken, sowie Gesprächen mit Prof. Zimmerli (Präsident BTU Cottbus) und Prof. Schulz (Präsident HS Lausitz) hat die Partei den Beschluss gefasst, den von Frau Ministerin Kunst eingebrachten Vorschlag der Auflösung und Neugründung einer Hochschule in der Lausitz zu unterstützen. Die Fraktion hat allerdings Bedingungen für die Zustimmung gestellt, die im folgenden aufgeführt werden.
Die Fraktion DIE Linke trägt das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz unter folgenden Bedingungen mit:
• Der Prozess muss so gestaltet werden, dass mit der neu zu gründenden Universität die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Lausitz gesichert wird, die Stärken und Spezifika beider jetziger Hochschulen zusammengeführt und dadurch potenziert werden.
• Die Landesregierung begleitet und fördert den Neugründungsprozess im Einvernehmen und unter Einbeziehung der Wissenschaftler und Studierenden und der demokratischen Mitwirkung der Gremien.
• Die Kontinuität in Lehre, Forschung und Qualifizierung muss gesichert werden.
• Vertrauensschutz und eine mittel- und langfristige Perspektive für die Beschäftigten – für alle Beschäftigtengruppen – Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftlich-technisches und Verwaltungspersonal ist zu sichern.
• Nach der Neugründung sollen die unbesetzten Stellen schnellstmöglich besetzt werden.
• Den Studierenden ist zu garantieren, dass die begonnenen Studiengänge ohne Verschlechterung der Studienbedingungen fortgesetzt und beendet werden können (inklusive der Fortsetzung des Semestertickets für die Studierenden beider ehemaliger Hochschulen).
• Das Mittelverteilungsmodell ist für die neue Hochschule auszusetzen. Finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage der bisherigen Mittelzuweisung beider Hochschulen, plus zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Prozent der bisherigen Mittel (ca. 6 Mio. Euro) ist zu gewährleisten.
• Für zusätzliche, neue Vorhaben, wie z.B. Colleges, werden zusätzliche Mittel eingeworben.
• Für neue Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich werden zusätzlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
• Die drei Standorte Cottbus, Sachsendorf und Senftenberg bleiben erhalten.
• Gesundheits- und Pflegestudiengänge werden nicht ausschließlich in Senftenberg konzentriert; die jetzigen Kapazitäten und Kompetenzen in Cottbus werden weiter genutzt.
• Die Landesregierung verpflichtet sich, sich intensiv für die Ansiedlung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einzusetzen.
Quelle: Die Linke
Nach der Landtagsfraktionssitzung der Linken, sowie Gesprächen mit Prof. Zimmerli (Präsident BTU Cottbus) und Prof. Schulz (Präsident HS Lausitz) hat die Partei den Beschluss gefasst, den von Frau Ministerin Kunst eingebrachten Vorschlag der Auflösung und Neugründung einer Hochschule in der Lausitz zu unterstützen. Die Fraktion hat allerdings Bedingungen für die Zustimmung gestellt, die im folgenden aufgeführt werden.
Die Fraktion DIE Linke trägt das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz unter folgenden Bedingungen mit:
• Der Prozess muss so gestaltet werden, dass mit der neu zu gründenden Universität die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Lausitz gesichert wird, die Stärken und Spezifika beider jetziger Hochschulen zusammengeführt und dadurch potenziert werden.
• Die Landesregierung begleitet und fördert den Neugründungsprozess im Einvernehmen und unter Einbeziehung der Wissenschaftler und Studierenden und der demokratischen Mitwirkung der Gremien.
• Die Kontinuität in Lehre, Forschung und Qualifizierung muss gesichert werden.
• Vertrauensschutz und eine mittel- und langfristige Perspektive für die Beschäftigten – für alle Beschäftigtengruppen – Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftlich-technisches und Verwaltungspersonal ist zu sichern.
• Nach der Neugründung sollen die unbesetzten Stellen schnellstmöglich besetzt werden.
• Den Studierenden ist zu garantieren, dass die begonnenen Studiengänge ohne Verschlechterung der Studienbedingungen fortgesetzt und beendet werden können (inklusive der Fortsetzung des Semestertickets für die Studierenden beider ehemaliger Hochschulen).
• Das Mittelverteilungsmodell ist für die neue Hochschule auszusetzen. Finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage der bisherigen Mittelzuweisung beider Hochschulen, plus zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Prozent der bisherigen Mittel (ca. 6 Mio. Euro) ist zu gewährleisten.
• Für zusätzliche, neue Vorhaben, wie z.B. Colleges, werden zusätzliche Mittel eingeworben.
• Für neue Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich werden zusätzlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
• Die drei Standorte Cottbus, Sachsendorf und Senftenberg bleiben erhalten.
• Gesundheits- und Pflegestudiengänge werden nicht ausschließlich in Senftenberg konzentriert; die jetzigen Kapazitäten und Kompetenzen in Cottbus werden weiter genutzt.
• Die Landesregierung verpflichtet sich, sich intensiv für die Ansiedlung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einzusetzen.
Quelle: Die Linke
Nach der Landtagsfraktionssitzung der Linken, sowie Gesprächen mit Prof. Zimmerli (Präsident BTU Cottbus) und Prof. Schulz (Präsident HS Lausitz) hat die Partei den Beschluss gefasst, den von Frau Ministerin Kunst eingebrachten Vorschlag der Auflösung und Neugründung einer Hochschule in der Lausitz zu unterstützen. Die Fraktion hat allerdings Bedingungen für die Zustimmung gestellt, die im folgenden aufgeführt werden.
Die Fraktion DIE Linke trägt das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz unter folgenden Bedingungen mit:
• Der Prozess muss so gestaltet werden, dass mit der neu zu gründenden Universität die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Lausitz gesichert wird, die Stärken und Spezifika beider jetziger Hochschulen zusammengeführt und dadurch potenziert werden.
• Die Landesregierung begleitet und fördert den Neugründungsprozess im Einvernehmen und unter Einbeziehung der Wissenschaftler und Studierenden und der demokratischen Mitwirkung der Gremien.
• Die Kontinuität in Lehre, Forschung und Qualifizierung muss gesichert werden.
• Vertrauensschutz und eine mittel- und langfristige Perspektive für die Beschäftigten – für alle Beschäftigtengruppen – Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftlich-technisches und Verwaltungspersonal ist zu sichern.
• Nach der Neugründung sollen die unbesetzten Stellen schnellstmöglich besetzt werden.
• Den Studierenden ist zu garantieren, dass die begonnenen Studiengänge ohne Verschlechterung der Studienbedingungen fortgesetzt und beendet werden können (inklusive der Fortsetzung des Semestertickets für die Studierenden beider ehemaliger Hochschulen).
• Das Mittelverteilungsmodell ist für die neue Hochschule auszusetzen. Finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage der bisherigen Mittelzuweisung beider Hochschulen, plus zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Prozent der bisherigen Mittel (ca. 6 Mio. Euro) ist zu gewährleisten.
• Für zusätzliche, neue Vorhaben, wie z.B. Colleges, werden zusätzliche Mittel eingeworben.
• Für neue Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich werden zusätzlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
• Die drei Standorte Cottbus, Sachsendorf und Senftenberg bleiben erhalten.
• Gesundheits- und Pflegestudiengänge werden nicht ausschließlich in Senftenberg konzentriert; die jetzigen Kapazitäten und Kompetenzen in Cottbus werden weiter genutzt.
• Die Landesregierung verpflichtet sich, sich intensiv für die Ansiedlung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einzusetzen.
Quelle: Die Linke
Nach der Landtagsfraktionssitzung der Linken, sowie Gesprächen mit Prof. Zimmerli (Präsident BTU Cottbus) und Prof. Schulz (Präsident HS Lausitz) hat die Partei den Beschluss gefasst, den von Frau Ministerin Kunst eingebrachten Vorschlag der Auflösung und Neugründung einer Hochschule in der Lausitz zu unterstützen. Die Fraktion hat allerdings Bedingungen für die Zustimmung gestellt, die im folgenden aufgeführt werden.
Die Fraktion DIE Linke trägt das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz unter folgenden Bedingungen mit:
• Der Prozess muss so gestaltet werden, dass mit der neu zu gründenden Universität die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Lausitz gesichert wird, die Stärken und Spezifika beider jetziger Hochschulen zusammengeführt und dadurch potenziert werden.
• Die Landesregierung begleitet und fördert den Neugründungsprozess im Einvernehmen und unter Einbeziehung der Wissenschaftler und Studierenden und der demokratischen Mitwirkung der Gremien.
• Die Kontinuität in Lehre, Forschung und Qualifizierung muss gesichert werden.
• Vertrauensschutz und eine mittel- und langfristige Perspektive für die Beschäftigten – für alle Beschäftigtengruppen – Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftlich-technisches und Verwaltungspersonal ist zu sichern.
• Nach der Neugründung sollen die unbesetzten Stellen schnellstmöglich besetzt werden.
• Den Studierenden ist zu garantieren, dass die begonnenen Studiengänge ohne Verschlechterung der Studienbedingungen fortgesetzt und beendet werden können (inklusive der Fortsetzung des Semestertickets für die Studierenden beider ehemaliger Hochschulen).
• Das Mittelverteilungsmodell ist für die neue Hochschule auszusetzen. Finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage der bisherigen Mittelzuweisung beider Hochschulen, plus zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Prozent der bisherigen Mittel (ca. 6 Mio. Euro) ist zu gewährleisten.
• Für zusätzliche, neue Vorhaben, wie z.B. Colleges, werden zusätzliche Mittel eingeworben.
• Für neue Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich werden zusätzlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
• Die drei Standorte Cottbus, Sachsendorf und Senftenberg bleiben erhalten.
• Gesundheits- und Pflegestudiengänge werden nicht ausschließlich in Senftenberg konzentriert; die jetzigen Kapazitäten und Kompetenzen in Cottbus werden weiter genutzt.
• Die Landesregierung verpflichtet sich, sich intensiv für die Ansiedlung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einzusetzen.
Quelle: Die Linke
Nach der Landtagsfraktionssitzung der Linken, sowie Gesprächen mit Prof. Zimmerli (Präsident BTU Cottbus) und Prof. Schulz (Präsident HS Lausitz) hat die Partei den Beschluss gefasst, den von Frau Ministerin Kunst eingebrachten Vorschlag der Auflösung und Neugründung einer Hochschule in der Lausitz zu unterstützen. Die Fraktion hat allerdings Bedingungen für die Zustimmung gestellt, die im folgenden aufgeführt werden.
Die Fraktion DIE Linke trägt das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz unter folgenden Bedingungen mit:
• Der Prozess muss so gestaltet werden, dass mit der neu zu gründenden Universität die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Lausitz gesichert wird, die Stärken und Spezifika beider jetziger Hochschulen zusammengeführt und dadurch potenziert werden.
• Die Landesregierung begleitet und fördert den Neugründungsprozess im Einvernehmen und unter Einbeziehung der Wissenschaftler und Studierenden und der demokratischen Mitwirkung der Gremien.
• Die Kontinuität in Lehre, Forschung und Qualifizierung muss gesichert werden.
• Vertrauensschutz und eine mittel- und langfristige Perspektive für die Beschäftigten – für alle Beschäftigtengruppen – Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftlich-technisches und Verwaltungspersonal ist zu sichern.
• Nach der Neugründung sollen die unbesetzten Stellen schnellstmöglich besetzt werden.
• Den Studierenden ist zu garantieren, dass die begonnenen Studiengänge ohne Verschlechterung der Studienbedingungen fortgesetzt und beendet werden können (inklusive der Fortsetzung des Semestertickets für die Studierenden beider ehemaliger Hochschulen).
• Das Mittelverteilungsmodell ist für die neue Hochschule auszusetzen. Finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage der bisherigen Mittelzuweisung beider Hochschulen, plus zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Prozent der bisherigen Mittel (ca. 6 Mio. Euro) ist zu gewährleisten.
• Für zusätzliche, neue Vorhaben, wie z.B. Colleges, werden zusätzliche Mittel eingeworben.
• Für neue Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich werden zusätzlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
• Die drei Standorte Cottbus, Sachsendorf und Senftenberg bleiben erhalten.
• Gesundheits- und Pflegestudiengänge werden nicht ausschließlich in Senftenberg konzentriert; die jetzigen Kapazitäten und Kompetenzen in Cottbus werden weiter genutzt.
• Die Landesregierung verpflichtet sich, sich intensiv für die Ansiedlung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einzusetzen.
Quelle: Die Linke
Nach der Landtagsfraktionssitzung der Linken, sowie Gesprächen mit Prof. Zimmerli (Präsident BTU Cottbus) und Prof. Schulz (Präsident HS Lausitz) hat die Partei den Beschluss gefasst, den von Frau Ministerin Kunst eingebrachten Vorschlag der Auflösung und Neugründung einer Hochschule in der Lausitz zu unterstützen. Die Fraktion hat allerdings Bedingungen für die Zustimmung gestellt, die im folgenden aufgeführt werden.
Die Fraktion DIE Linke trägt das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz unter folgenden Bedingungen mit:
• Der Prozess muss so gestaltet werden, dass mit der neu zu gründenden Universität die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Lausitz gesichert wird, die Stärken und Spezifika beider jetziger Hochschulen zusammengeführt und dadurch potenziert werden.
• Die Landesregierung begleitet und fördert den Neugründungsprozess im Einvernehmen und unter Einbeziehung der Wissenschaftler und Studierenden und der demokratischen Mitwirkung der Gremien.
• Die Kontinuität in Lehre, Forschung und Qualifizierung muss gesichert werden.
• Vertrauensschutz und eine mittel- und langfristige Perspektive für die Beschäftigten – für alle Beschäftigtengruppen – Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftlich-technisches und Verwaltungspersonal ist zu sichern.
• Nach der Neugründung sollen die unbesetzten Stellen schnellstmöglich besetzt werden.
• Den Studierenden ist zu garantieren, dass die begonnenen Studiengänge ohne Verschlechterung der Studienbedingungen fortgesetzt und beendet werden können (inklusive der Fortsetzung des Semestertickets für die Studierenden beider ehemaliger Hochschulen).
• Das Mittelverteilungsmodell ist für die neue Hochschule auszusetzen. Finanzielle Planungssicherheit auf der Grundlage der bisherigen Mittelzuweisung beider Hochschulen, plus zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Prozent der bisherigen Mittel (ca. 6 Mio. Euro) ist zu gewährleisten.
• Für zusätzliche, neue Vorhaben, wie z.B. Colleges, werden zusätzliche Mittel eingeworben.
• Für neue Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich werden zusätzlich 3,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
• Die drei Standorte Cottbus, Sachsendorf und Senftenberg bleiben erhalten.
• Gesundheits- und Pflegestudiengänge werden nicht ausschließlich in Senftenberg konzentriert; die jetzigen Kapazitäten und Kompetenzen in Cottbus werden weiter genutzt.
• Die Landesregierung verpflichtet sich, sich intensiv für die Ansiedlung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einzusetzen.
Quelle: Die Linke