Das Landesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag eine Verfassungsbeschwerde der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde gegen eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung zur Förderpraxis des Kulturministeriums zurückgewiesen. Damit hat das Landesverfassungsgericht wie zuvor das Verwaltungsgericht Potsdam und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, dass die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde keinen Anspruch auf eine weitergehende Förderung hat als ihr zuerkannt wurde.
Das Ministerium sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass es zulässig ist, jüdische Gemeinden je nach Mitgliederzahl unterschiedlich zu fördern. Damit ist das Land nicht gehalten, einer kleinen Gruppe wie der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde den gleichen Förderbetrag zuzuerkennen wie dem vielfach größeren Landesverband. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat mit seinem Urteil die Förderentscheidungen des Ministeriums für die Jahre 2000 bis 2004 und die dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht beanstandet.
Das Land ist weiterhin bestrebt, das jüdische Leben in Brandenburg in seiner ganzen Breite zu fördern. Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde ist eingeladen, nach der nunmehr erfolgten verfassungsgerichtlichen Klärung den Gesprächsfaden zum Ministerium wiederaufzunehmen und zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu gelangen.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kult
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