Nachdem erst in der vergangenen Woche beim Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße gestreikt wurde (wie berichtet), ruft die Gewerkschaft ver.di die rund 140 Beschäftigten erneut zum Streiken auf. Demzufolge soll nächste Woche Donnerstag und Freitag in der Zeit von 7:45 Uhr bis 15 Uhr die Arbeit niedergelegt werden. Verdi fordert seit November 2020, den Rettungsdienstbeschäftigten der privaten Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH unter anderem einen Corona-Bonus zu zahlen.
Die Gewerkschaft ver.di teilte dazu mit:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die rund 140 Rettungsdienstbeschäftigten der privaten Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH erneut zu zwei Warnstreiktagen am 10. März 2022 und am 11. März 2022 jeweils in der Zeit von 7:45 Uhr bis 15 Uhr aufgerufen. Für 8 Rettungswagen (RTW) und für alle 3 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) wurde jeweils ein Notdienst zugesagt. Für die 3 Krankentransportwagen (KTW), die nur von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 15 Uhr im Einsatz sind, und für einen Rettungswagen (RTW) der Rettungswache Guben und für einen Rettungswagen der Rettungswache Forst wurde aber kein Notdienst zugesagt. In Forst und Guben sind jeweils neben dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) jeweils zwei Rettungswagen (RTW) stationiert, so dass mit den zugesagten Notdiensten in Forst und Guben während des Warnstreik jeweils ein NEF und ein RTW im Notdienst sind.
Am 10. März 2022 um 8:30 Uhr findet eine Kundgebung vor der Rettungswache Forst und am 11. März 2022 um 8:30 Uhr findet eine Kundgebung vor der Rettungswache in Guben statt.
Forderungen
Seit November 2020 fordert die Gewerkschaft ver.di für die rund 140 Rettungsdienstbeschäftigten eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 EUR. Der Landkreis Spree-Neiße hatte schon im Dezember 2020 gegenüber Falck die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung zugesagt. Trotz Finanzierungszusage lehnt das Unternehmen, das seit dem Jahr 2013 den Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße mit 7 Rettungswachen erfüllt, die Zahlung der einmaligen steuerfreien Corona-Sonderzahlung ab. Der Warnstreik wird von der Gewerkschaft sofort ausgesetzt, wenn die Firma die Zahlung der Corona-Sonderzahlung (zahlbar bis zum 31. März 2022) rechtsverbindlich zusagt.
Die Personalkosten einer Corona-Sonderzahlung sind “gebührenansatzfähig” und werden daher über die Rettungsdienstgebühren der kreisfreien Städte und Landkreise von den Krankenkassen finanziert. Im Land Brandenburg haben im Jahr 2020 und im Jahr 2021 alle 2.500 Rettungsdienstbeschäftigte in 12 von 14 Landkreisen und in den 4 kreisfreien Städten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 300 EUR bis 600 EUR erhalten. „Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass die private Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH, die nur den Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße betreibt und keine weiteren Unternehmensteile hat, die Finanzierungszusage des Landkreises ablehnt und den Rettungsdienstbeschäftigten die Corona-Sonderzahlung verweigert“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer. „Für diesen Warnstreik trägt das Falck-Management die Verantwortung“, so Franke weiter. Inzwischen hatte auch der Kreistag Spree-Neiße am 23. Februar 2022 mit großer
Mehrheit und mit der Stimme des Landrates die private Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH zur Zahlung der Corona-Sonderzahlung aufgefordert.
ver.di hat den Manteltarifvertrag mit der privaten Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH zum 31. Dezember 2021 wirksam gekündigt und Falck zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Neben der Corona-Sonderzahlung fordert ver.di 30 Tage Urlaub im Jahr für alle Rettungsdienstbeschäftigten, eine monatliche Wechselschichtzulage in Höhe von 102 EUR auch für die Beschäftigten in 24-Stunden-Diensten und eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, die zurzeit von 48 Stunden pro Woche beträgt. Die Firma Falck hat erst nach längerem Zögern Tarifverhandlungen ab dem 18. März 2022 angeboten, aber gleichzeitig die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung abgelehnt. Eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung kann nach § 3 Nr. 11a Einkommenssteuergesetz nur noch bis zum 31. März 2022 steuerfrei gezahlt werden.
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Red. / Presseinformation
Bild: Falck Notfallrettung