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NIEDERLAUSITZ aktuell

Finanzministerium: Das neue Steuerabkommen mit der Schweiz ist Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit

17:59 Uhr | 25. November 2011
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Auf dem heutigen Potsdamer Steuerforum hat Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz scharf kritisiert. Auf der Veranstaltung an der Universität Potsdam hob die Staatssekretärin hervor, dass das Abkommen – sollte es so wie vorliegend in Kraft treten – vor allem einen Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit darstellt. „Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen“, sagte Trochowski auf dem Potsdamer Steuerforum. Die Finanzstaatssekretärin betonte, dass Brandenburg dem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen wird, wenn keine Nachverhandlungen möglich sind.
Finanzstaatssekretärin Trochowski erläuterte bei der Veranstaltung, dass vor allem die Vereinbarungen zur nachträglichen Besteuerung von Vermögenswerten in der Schweiz und die damit im Zusammenhang stehenden strafrechtlichen Regelungen eklatante Schwächen aufwiesen. Sie kritisierte konkret, dass Steuerpflichtige, die möglicherweise seit Jahren sich der inländischen Besteuerung entzogen haben, ihr Vermögen noch bis zum 31. Mai 2013 aus der Schweiz abziehen könnten, ohne von der im Abkommen vorgesehenen nachträglichen Besteuerung erfasst zu werden. „Das ist schlichtweg ungerecht. Darüber hinaus ist die Anwendung des Abkommens auf natürliche Personen beschränkt worden. Durch Zwischenschaltung von Stiftungen oder Trusts kann so leicht erreicht werden, dass der eigentliche Vermögensberechtigte unberücksichtigt bleibt“, sagte Trochowski.
Besonders schwerwiegend sei aus ihrer Sicht, dass es Steuerhinterziehern durch das Abkommen zu leicht gemacht werde, Straffreiheit zu erlangen. „Das ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Gleiches gilt auch für die pauschale strafrechtliche Begünstigung von Beihilfehandlungen zur Steuerhinterziehung“, erläuterte sie. Hiervon profitierten vor allem Schweizer Bankangestellte, da diese nur im Falle eines bereits jetzt schon bestehenden Verdachtes ein Strafverfahren fürchten müssten.
Nach Ansicht der Finanzstaatssekretärin setzen sich die Schwächen des Abkommens bei der zukünftigen Besteuerung von Schweizer Kapitalertragen nahtlos fort. „Denn es wird weiterhin möglich sein, Vermögenswerte über Personenverbindungen, Vermögenseinheiten, Trusts oder Stiftungen schwarz in die Schweiz zu transferieren“, kritisierte sie. Nicht hinnehmbar sei deshalb auch die zahlenmäßige Begrenzung von zukünftigen Auskunftsersuchen in die Schweiz. Hierdurch werde eine wirksame Durchführung des Abkommens von vornherein verhindert und damit dessen Zweck konterkariert. Finanzstaatssekretärin Trochowski: „Mit Transparenz hat das jedenfalls nichts zu tun.“

Ist das Steuerabkommen mit der Schweiz gerecht?
Drei Fragen an Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski
Potsdam – Am heutigen Freitag (25.11.2011) spricht Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski auf dem Potsdamer Steuerforum zum Thema “Das neue Steuerabkommen mit der Schweiz – Chancen und Risiken“. Vor der Veranstaltung an der Universität Potsdam beantwortete sie drei Fragen zum Thema.
1. Nach jahrelangem Ringen zur Bekämpfung von Steueroasen auf OECD-Ebene nun das Abkommen mit der Schweiz. Darf die Bundesrepublik dieses Abkommen ablehnen?
Trochowski: Das Abkommen kann im Hinblick auf die ansonsten positive Entwicklung bei der Beseitigung von Steueroasen keinesfalls als Erfolg verbucht werden. Vor allem die Vereinbarungen zur nachträglichen Besteuerung von Vermögenswerten in der Schweiz und die damit im Zusammenhang stehenden strafrechtlichen Regelungen weisen eklatante Schwächen auf. Sofern keine Nachverhandlungen stattfinden, wird Brandenburg dem betreffenden Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen.
2. Auf Grund welcher Punkte ist das Abkommen konkret abzulehnen?
Trochowski: Betrachtet man die auf die Vergangenheit gerichtete Regelung, dann ist das vor allem der Fakt, dass Steuerpflichtige – die möglicherweise seit Jahren sich der inländischen Besteuerung entzogen haben – ihr Vermögen noch bis zum 31. Mai 2013 aus der Schweiz abziehen können, ohne von der im Abkommen vorgesehenen nachträglichen Besteuerung erfasst zu werden. Das ist schlichtweg unerhört!
Steuerlichen Gestaltungen wird auch dadurch Vorschub geleistet, dass die Anwendung des Abkommens auf natürliche Personen beschränkt worden ist. Durch Zwischenschaltung von Stiftungen oder Trusts kann so leicht erreicht werden, dass der eigentliche Vermögensberechtigte keine Steuern zahlt. Hinzu kommt, dass die Durchführung der nachträglichen Besteuerung selbst dazu führt, dass Steuerpflichtige mit hohen Vermögenswerten begünstigt werden. Das belegen zahlreiche Rechenbeispiele.
Besonders schwerwiegend ist aus meiner Sicht, dass es Seuerhinterziehern durch das Abkommen zu leicht gemacht wird, Straffreiheit zu erlangen. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen ist dies nicht zu vereinbaren. Gleiches gilt auch für die pauschale strafrechtliche Begünstigung von Beihilfehandlungen zur Steuerhinterziehung. Hiervon profitieren vor allem Schweizer Bankangestellte, da diese nur im Falle eines bereits jetzt schon bestehenden Verdachtes ein Strafverfahren fürchten müssen. Diese Schwächen des Abkommens setzen sich bei der zukünftigen Besteuerung von Schweizer Kapitalerträgen nahtlos fort. Denn es wird weiterhin möglich sein, Vermögenswerte über Personenverbindungen, Vermögenseinheiten, Trusts oder Stiftungen schwarz in die Schweiz zu transferieren. Nicht hinnehmbar ist deshalb auch die zahlenmäßige Begrenzung von zukünftigen Auskunftsersuchen in die Schweiz. Hierdurch wird eine wirksame Durchführung des Abkommens von vornherein verhindert und damit dessen Zweck konterkariert. Mit Transparenz hat das jedenfalls nichts zu tun!
3. Welche Rolle spielt der Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit bei der Beurteilung des Abkommens?
Trochowski: Dieses Abkommen ist ein Anschlag auf das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Steuerpflichtige, die ihre Einkommen und Vermögen in den letzten Jahren ordnungsgemäß versteuert haben, werden höher besteuert und müssen sich verhöhnt fühlen. Die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung ist eine unabdingbare Voraussetzung für unsere Zustimmung im Bundesrat. Um es klar zu sagen: Kompromisse darf es hier nicht geben.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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