Im Rahmen der Herbstbaumesse vom 17.-21.10.2011 im A10 Center Wildau informierte das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald über die Möglichkeiten einer barrierefreien Wohnungsanpassung.
Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, über die Investitionsbank den Landes Brandenburg einen Antrag auf Fördergelder für einen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung zu stellen.
Voraussetzungen für die Antragsstellung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent und eine Gehbehinderung, Blindheit oder Gehörlosigkeit.
Da es sich bei der Art der Förderung lediglich um einen Zuschuss der ILB handelt, muss eine Eigenleistung von 10% der Gesamtausgaben aufgebracht werden.
Ist das Aufbringen dieser Eigenleistung nicht möglich, können auch Leistungen Dritter (z.B. durch das Sozialamt) als Eigenleistungen anerkannt werden.
Sie können die Zuschüsse, unabhängig davon ob Sie Vermieter, Mieter oder Wohnungseigentümer sind, beantragen. Der entsprechende Umbau zielt darauf ab, den vorhandenen Wohnraum möglichst vollständig behindertengerecht zu gestalten.
Um einen Antrag bei der ILB zu stellen, ist in der Regel ein Hausbesuch durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes notwendig, um individuelle und bauliche Gegebenheiten abzuklären.
Weitere Informationen über die Antragsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Geltungsdauer erfahren Sie von der Behindertenberatungsstelle des Landkreises Dahme- Spreewald, Frau Ebert, unter der Telefonnummer 03375- 262132 oder direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter www.ilb.de
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Im Rahmen der Herbstbaumesse vom 17.-21.10.2011 im A10 Center Wildau informierte das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald über die Möglichkeiten einer barrierefreien Wohnungsanpassung.
Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, über die Investitionsbank den Landes Brandenburg einen Antrag auf Fördergelder für einen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung zu stellen.
Voraussetzungen für die Antragsstellung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent und eine Gehbehinderung, Blindheit oder Gehörlosigkeit.
Da es sich bei der Art der Förderung lediglich um einen Zuschuss der ILB handelt, muss eine Eigenleistung von 10% der Gesamtausgaben aufgebracht werden.
Ist das Aufbringen dieser Eigenleistung nicht möglich, können auch Leistungen Dritter (z.B. durch das Sozialamt) als Eigenleistungen anerkannt werden.
Sie können die Zuschüsse, unabhängig davon ob Sie Vermieter, Mieter oder Wohnungseigentümer sind, beantragen. Der entsprechende Umbau zielt darauf ab, den vorhandenen Wohnraum möglichst vollständig behindertengerecht zu gestalten.
Um einen Antrag bei der ILB zu stellen, ist in der Regel ein Hausbesuch durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes notwendig, um individuelle und bauliche Gegebenheiten abzuklären.
Weitere Informationen über die Antragsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Geltungsdauer erfahren Sie von der Behindertenberatungsstelle des Landkreises Dahme- Spreewald, Frau Ebert, unter der Telefonnummer 03375- 262132 oder direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter www.ilb.de
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Im Rahmen der Herbstbaumesse vom 17.-21.10.2011 im A10 Center Wildau informierte das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald über die Möglichkeiten einer barrierefreien Wohnungsanpassung.
Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, über die Investitionsbank den Landes Brandenburg einen Antrag auf Fördergelder für einen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung zu stellen.
Voraussetzungen für die Antragsstellung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent und eine Gehbehinderung, Blindheit oder Gehörlosigkeit.
Da es sich bei der Art der Förderung lediglich um einen Zuschuss der ILB handelt, muss eine Eigenleistung von 10% der Gesamtausgaben aufgebracht werden.
Ist das Aufbringen dieser Eigenleistung nicht möglich, können auch Leistungen Dritter (z.B. durch das Sozialamt) als Eigenleistungen anerkannt werden.
Sie können die Zuschüsse, unabhängig davon ob Sie Vermieter, Mieter oder Wohnungseigentümer sind, beantragen. Der entsprechende Umbau zielt darauf ab, den vorhandenen Wohnraum möglichst vollständig behindertengerecht zu gestalten.
Um einen Antrag bei der ILB zu stellen, ist in der Regel ein Hausbesuch durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes notwendig, um individuelle und bauliche Gegebenheiten abzuklären.
Weitere Informationen über die Antragsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Geltungsdauer erfahren Sie von der Behindertenberatungsstelle des Landkreises Dahme- Spreewald, Frau Ebert, unter der Telefonnummer 03375- 262132 oder direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter www.ilb.de
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Im Rahmen der Herbstbaumesse vom 17.-21.10.2011 im A10 Center Wildau informierte das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald über die Möglichkeiten einer barrierefreien Wohnungsanpassung.
Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, über die Investitionsbank den Landes Brandenburg einen Antrag auf Fördergelder für einen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung zu stellen.
Voraussetzungen für die Antragsstellung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent und eine Gehbehinderung, Blindheit oder Gehörlosigkeit.
Da es sich bei der Art der Förderung lediglich um einen Zuschuss der ILB handelt, muss eine Eigenleistung von 10% der Gesamtausgaben aufgebracht werden.
Ist das Aufbringen dieser Eigenleistung nicht möglich, können auch Leistungen Dritter (z.B. durch das Sozialamt) als Eigenleistungen anerkannt werden.
Sie können die Zuschüsse, unabhängig davon ob Sie Vermieter, Mieter oder Wohnungseigentümer sind, beantragen. Der entsprechende Umbau zielt darauf ab, den vorhandenen Wohnraum möglichst vollständig behindertengerecht zu gestalten.
Um einen Antrag bei der ILB zu stellen, ist in der Regel ein Hausbesuch durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes notwendig, um individuelle und bauliche Gegebenheiten abzuklären.
Weitere Informationen über die Antragsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Geltungsdauer erfahren Sie von der Behindertenberatungsstelle des Landkreises Dahme- Spreewald, Frau Ebert, unter der Telefonnummer 03375- 262132 oder direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter www.ilb.de
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald