Insgesamt 180 Millionen EUR standen in den Bundeshaushalten 2009-2011 für die Förderung des alters- und behindertengerechten Bauens zur Verfügung. Damit soll nun Schluss sein: Das Bundeskabinett hat beschlossen, im Bundeshaushalt 2012 dafür keine Mittel mehr vorzusehen. „Dies ist ein falsches Signal“, kommentierte der künftige Vorstandsvorsitzende der LAFIM-Gruppe, Thomas Glaubitz. „Damit wird der von der Politik allgemein hervorgehobene Grundsatz des Vorrangs ambulanter Pflege vor einer stationären Unterbringung schleichend ausgehöhlt und fragwürdig gemacht. Die Ausrichtung der Seniorenpolitik wird dadurch gerade in das Gegenteil dessen verkehrt, was auch aktuell immer noch durch die Vertreter der Politik propagiert wird.“
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat bislang bundesweit 20 Modellvorhaben gefördert. Dabei wurden nicht nur Wohngebäude altersgerecht umgebaut, auch das Wohnumfeld und die Infrastruktur rückten in den Fokus: Gibt es öffentliche Verkehrsmittel, sind Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Ärzte in der Nähe? Ziel dieser Vorhaben war es, Beratungsangebote zum altersgerechten Umbauen zu erweitern, vernetzen und sie zu professionalisieren. Obwohl eine wissenschaftliche Gesamtwürdigung dieser Ansätze noch nicht vorliegt, wurden die Mittel gestrichen.
„Angesichts der Wucht der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft ist das ein kurzsichtiges Handeln: Es ist ein falsches Signal, das in die Irre führt. Das langjährige Versäumnis, rechtzeitig mit den Instrumenten des Baurechts für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu sorgen“, meint Thomas Glaubitz,“ führt immer mehr dazu, dass das politische Ziel des Vorrangs ambulanter Hilfen nicht eingelöst werden kann. Denn der Wohnungsbestand ist nun einmal so, wie er ist: Nicht alterns- bzw. altersgerecht und nicht barrierefrei.“ In wenigen Jahren werden fast acht Millionen Menschen in Deutschland über 80 Jahre alt sein – das sind etwa doppelt so viele wie heute. Der Bedarf an Wohnraum, der den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht wird, wird also in Zukunft weiter stark steigen. Unter den bestehenden räumlichen, finanziellen und personellen Bedingungen im Wohnumfeld können ambulante Dienste immer weniger effizient und in der Fläche tätig werden. Der förderpolitische Kahlschlag müsse verhindert werden, meint Thomas Glaubitz.
Insgesamt 180 Millionen EUR standen in den Bundeshaushalten 2009-2011 für die Förderung des alters- und behindertengerechten Bauens zur Verfügung. Damit soll nun Schluss sein: Das Bundeskabinett hat beschlossen, im Bundeshaushalt 2012 dafür keine Mittel mehr vorzusehen. „Dies ist ein falsches Signal“, kommentierte der künftige Vorstandsvorsitzende der LAFIM-Gruppe, Thomas Glaubitz. „Damit wird der von der Politik allgemein hervorgehobene Grundsatz des Vorrangs ambulanter Pflege vor einer stationären Unterbringung schleichend ausgehöhlt und fragwürdig gemacht. Die Ausrichtung der Seniorenpolitik wird dadurch gerade in das Gegenteil dessen verkehrt, was auch aktuell immer noch durch die Vertreter der Politik propagiert wird.“
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat bislang bundesweit 20 Modellvorhaben gefördert. Dabei wurden nicht nur Wohngebäude altersgerecht umgebaut, auch das Wohnumfeld und die Infrastruktur rückten in den Fokus: Gibt es öffentliche Verkehrsmittel, sind Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Ärzte in der Nähe? Ziel dieser Vorhaben war es, Beratungsangebote zum altersgerechten Umbauen zu erweitern, vernetzen und sie zu professionalisieren. Obwohl eine wissenschaftliche Gesamtwürdigung dieser Ansätze noch nicht vorliegt, wurden die Mittel gestrichen.
„Angesichts der Wucht der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft ist das ein kurzsichtiges Handeln: Es ist ein falsches Signal, das in die Irre führt. Das langjährige Versäumnis, rechtzeitig mit den Instrumenten des Baurechts für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu sorgen“, meint Thomas Glaubitz,“ führt immer mehr dazu, dass das politische Ziel des Vorrangs ambulanter Hilfen nicht eingelöst werden kann. Denn der Wohnungsbestand ist nun einmal so, wie er ist: Nicht alterns- bzw. altersgerecht und nicht barrierefrei.“ In wenigen Jahren werden fast acht Millionen Menschen in Deutschland über 80 Jahre alt sein – das sind etwa doppelt so viele wie heute. Der Bedarf an Wohnraum, der den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht wird, wird also in Zukunft weiter stark steigen. Unter den bestehenden räumlichen, finanziellen und personellen Bedingungen im Wohnumfeld können ambulante Dienste immer weniger effizient und in der Fläche tätig werden. Der förderpolitische Kahlschlag müsse verhindert werden, meint Thomas Glaubitz.