Bildungsministerin Martina Münch weist die Kritik des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Markus Dröge, und der Vertreter Evangelischer Schulen an den Kürzungsplänen der Landesregierung zurück: „Dass die Zuschüsse für freie Schulen sinken werden, war seit langem bekannt, das kommt nicht unerwartet. Wir waren mit allen Trägern freier Schulen seit Monaten im Gespräch, auch mit den Kirchen. Sie wussten, dass niemand vom Sparen ausgenommen ist und dass auch sie ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.“ Die Brandenburger Landesregierung hat am 28. Juni die Aufstellung des Haushaltes 2012 beschlossen, unmittelbar danach wurden die Träger freier Schulen über das Ergebnis der Abstimmung informiert. Eine frühere Information über konkrete Zahlen war somit gar nicht möglich.
Martina Münch: „Das Bildungsministerium muss 2012 rund 24 Millionen Euro einsparen – davon ist kein Bereich ausgenommen, auch nicht die freien Schulen. Sie waren bislang sehr gut finanziert, das zeigt der Vergleich mit anderen Bundesländern und die Zahl der Neugründungen. In diesem Schuljahr wird gar nicht gekürzt. Nach der bevorstehenden moderaten Kürzung erstmals zum Schuljahr 2012/13 um insgesamt 4,8 Millionen Euro liegt Brandenburg immer noch im Mittelfeld bei den Zuschüssen für freie Schulen. Selbst nach der stufenweisen Absenkung über drei Jahre bis zum Schuljahr 2014/15 sind die staatlichen Zuschüsse für freie Schulen in Brandenburg immer noch besser als vielen anderen Bundesländern.“
Bildungsministerin Münch bekräftigt, dass niemand Schulschließungen beabsichtigt, im Gegenteil: „Die Angebote freier Schulen – ob konfessionell oder reformpädagogisch geprägt – sind eine gute Ergänzung zu den staatlichen Schulen. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Schulwahlfreiheit wird in Brandenburg gut umgesetzt.“
Die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt werden verändert, um die Privatschulen nicht dauerhaft so zu bezuschussen, als würden bei ihnen Kosten für die schulische Grundversorgung anfallen, die von Verfassungswegen dem öffentlichen Schulwesen zugewiesen ist. Das öffentliche Schulwesen muss flächendeckend ein wohnortnahes Angebot der verschiedenen Bildungsgänge vorhalten, es muss alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die Privatschulen dagegen können sich Standort, Bildungsgang und Schülerschaft aussuchen, sie können sogar kurzfristig Schulverträge kündigen und die betroffenen Kinder auf das öffentliche Schulwesen verweisen, so wie erst vor wenigen Tagen von der Hoffbauer-Stiftung praktiziert.
Die künftige Finanzierung der freien Schulen wird auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt: Ein entscheidender Orientierungsfaktor liegt nun in den für die personelle Ausstattung an öffentlichen Schulen geltenden Richtwerten. Bei der Bezuschussung werden in Zukunft außerdem die Sachkosten berücksichtigt. Das macht die Finanzierung transparenter und – auch für die freien Träger – planbarer, damit werden staatliche und private Schulen vergleichbarer und sichern so den fairen Wettbewerb.
Dass einzelne freie Schulen aktuell in ihrem Bestand gefährdet sein sollen, kann Bildungsministerin Münch nicht nachvollziehen: „ „Die aktuellen Neugründungen sprechen gegen diese Behauptung: Im neuen Schuljahr eröffnen acht neue Schulen in freier Trägerschaft, sechs weitere stehen kurz vor der Genehmigung. In nur zwanzig Jahren Brandenburgischer Schullandschaft hat der die Anzahl der freien Schulen und der dort beschulten Kinder das Niveau der alten Bundesländern erreicht und teilweise bereits überschritten.“
Um den freien Schulen Gelegenheit zu geben, sich auf das veränderte Finanzierungssystem einzustellen, sind außerdem Übergangsregelungen vorgesehen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Bildungsministerin Martina Münch weist die Kritik des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Markus Dröge, und der Vertreter Evangelischer Schulen an den Kürzungsplänen der Landesregierung zurück: „Dass die Zuschüsse für freie Schulen sinken werden, war seit langem bekannt, das kommt nicht unerwartet. Wir waren mit allen Trägern freier Schulen seit Monaten im Gespräch, auch mit den Kirchen. Sie wussten, dass niemand vom Sparen ausgenommen ist und dass auch sie ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.“ Die Brandenburger Landesregierung hat am 28. Juni die Aufstellung des Haushaltes 2012 beschlossen, unmittelbar danach wurden die Träger freier Schulen über das Ergebnis der Abstimmung informiert. Eine frühere Information über konkrete Zahlen war somit gar nicht möglich.
Martina Münch: „Das Bildungsministerium muss 2012 rund 24 Millionen Euro einsparen – davon ist kein Bereich ausgenommen, auch nicht die freien Schulen. Sie waren bislang sehr gut finanziert, das zeigt der Vergleich mit anderen Bundesländern und die Zahl der Neugründungen. In diesem Schuljahr wird gar nicht gekürzt. Nach der bevorstehenden moderaten Kürzung erstmals zum Schuljahr 2012/13 um insgesamt 4,8 Millionen Euro liegt Brandenburg immer noch im Mittelfeld bei den Zuschüssen für freie Schulen. Selbst nach der stufenweisen Absenkung über drei Jahre bis zum Schuljahr 2014/15 sind die staatlichen Zuschüsse für freie Schulen in Brandenburg immer noch besser als vielen anderen Bundesländern.“
Bildungsministerin Münch bekräftigt, dass niemand Schulschließungen beabsichtigt, im Gegenteil: „Die Angebote freier Schulen – ob konfessionell oder reformpädagogisch geprägt – sind eine gute Ergänzung zu den staatlichen Schulen. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Schulwahlfreiheit wird in Brandenburg gut umgesetzt.“
Die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt werden verändert, um die Privatschulen nicht dauerhaft so zu bezuschussen, als würden bei ihnen Kosten für die schulische Grundversorgung anfallen, die von Verfassungswegen dem öffentlichen Schulwesen zugewiesen ist. Das öffentliche Schulwesen muss flächendeckend ein wohnortnahes Angebot der verschiedenen Bildungsgänge vorhalten, es muss alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die Privatschulen dagegen können sich Standort, Bildungsgang und Schülerschaft aussuchen, sie können sogar kurzfristig Schulverträge kündigen und die betroffenen Kinder auf das öffentliche Schulwesen verweisen, so wie erst vor wenigen Tagen von der Hoffbauer-Stiftung praktiziert.
Die künftige Finanzierung der freien Schulen wird auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt: Ein entscheidender Orientierungsfaktor liegt nun in den für die personelle Ausstattung an öffentlichen Schulen geltenden Richtwerten. Bei der Bezuschussung werden in Zukunft außerdem die Sachkosten berücksichtigt. Das macht die Finanzierung transparenter und – auch für die freien Träger – planbarer, damit werden staatliche und private Schulen vergleichbarer und sichern so den fairen Wettbewerb.
Dass einzelne freie Schulen aktuell in ihrem Bestand gefährdet sein sollen, kann Bildungsministerin Münch nicht nachvollziehen: „ „Die aktuellen Neugründungen sprechen gegen diese Behauptung: Im neuen Schuljahr eröffnen acht neue Schulen in freier Trägerschaft, sechs weitere stehen kurz vor der Genehmigung. In nur zwanzig Jahren Brandenburgischer Schullandschaft hat der die Anzahl der freien Schulen und der dort beschulten Kinder das Niveau der alten Bundesländern erreicht und teilweise bereits überschritten.“
Um den freien Schulen Gelegenheit zu geben, sich auf das veränderte Finanzierungssystem einzustellen, sind außerdem Übergangsregelungen vorgesehen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Bildungsministerin Martina Münch weist die Kritik des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Markus Dröge, und der Vertreter Evangelischer Schulen an den Kürzungsplänen der Landesregierung zurück: „Dass die Zuschüsse für freie Schulen sinken werden, war seit langem bekannt, das kommt nicht unerwartet. Wir waren mit allen Trägern freier Schulen seit Monaten im Gespräch, auch mit den Kirchen. Sie wussten, dass niemand vom Sparen ausgenommen ist und dass auch sie ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.“ Die Brandenburger Landesregierung hat am 28. Juni die Aufstellung des Haushaltes 2012 beschlossen, unmittelbar danach wurden die Träger freier Schulen über das Ergebnis der Abstimmung informiert. Eine frühere Information über konkrete Zahlen war somit gar nicht möglich.
Martina Münch: „Das Bildungsministerium muss 2012 rund 24 Millionen Euro einsparen – davon ist kein Bereich ausgenommen, auch nicht die freien Schulen. Sie waren bislang sehr gut finanziert, das zeigt der Vergleich mit anderen Bundesländern und die Zahl der Neugründungen. In diesem Schuljahr wird gar nicht gekürzt. Nach der bevorstehenden moderaten Kürzung erstmals zum Schuljahr 2012/13 um insgesamt 4,8 Millionen Euro liegt Brandenburg immer noch im Mittelfeld bei den Zuschüssen für freie Schulen. Selbst nach der stufenweisen Absenkung über drei Jahre bis zum Schuljahr 2014/15 sind die staatlichen Zuschüsse für freie Schulen in Brandenburg immer noch besser als vielen anderen Bundesländern.“
Bildungsministerin Münch bekräftigt, dass niemand Schulschließungen beabsichtigt, im Gegenteil: „Die Angebote freier Schulen – ob konfessionell oder reformpädagogisch geprägt – sind eine gute Ergänzung zu den staatlichen Schulen. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Schulwahlfreiheit wird in Brandenburg gut umgesetzt.“
Die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt werden verändert, um die Privatschulen nicht dauerhaft so zu bezuschussen, als würden bei ihnen Kosten für die schulische Grundversorgung anfallen, die von Verfassungswegen dem öffentlichen Schulwesen zugewiesen ist. Das öffentliche Schulwesen muss flächendeckend ein wohnortnahes Angebot der verschiedenen Bildungsgänge vorhalten, es muss alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die Privatschulen dagegen können sich Standort, Bildungsgang und Schülerschaft aussuchen, sie können sogar kurzfristig Schulverträge kündigen und die betroffenen Kinder auf das öffentliche Schulwesen verweisen, so wie erst vor wenigen Tagen von der Hoffbauer-Stiftung praktiziert.
Die künftige Finanzierung der freien Schulen wird auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt: Ein entscheidender Orientierungsfaktor liegt nun in den für die personelle Ausstattung an öffentlichen Schulen geltenden Richtwerten. Bei der Bezuschussung werden in Zukunft außerdem die Sachkosten berücksichtigt. Das macht die Finanzierung transparenter und – auch für die freien Träger – planbarer, damit werden staatliche und private Schulen vergleichbarer und sichern so den fairen Wettbewerb.
Dass einzelne freie Schulen aktuell in ihrem Bestand gefährdet sein sollen, kann Bildungsministerin Münch nicht nachvollziehen: „ „Die aktuellen Neugründungen sprechen gegen diese Behauptung: Im neuen Schuljahr eröffnen acht neue Schulen in freier Trägerschaft, sechs weitere stehen kurz vor der Genehmigung. In nur zwanzig Jahren Brandenburgischer Schullandschaft hat der die Anzahl der freien Schulen und der dort beschulten Kinder das Niveau der alten Bundesländern erreicht und teilweise bereits überschritten.“
Um den freien Schulen Gelegenheit zu geben, sich auf das veränderte Finanzierungssystem einzustellen, sind außerdem Übergangsregelungen vorgesehen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Bildungsministerin Martina Münch weist die Kritik des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Markus Dröge, und der Vertreter Evangelischer Schulen an den Kürzungsplänen der Landesregierung zurück: „Dass die Zuschüsse für freie Schulen sinken werden, war seit langem bekannt, das kommt nicht unerwartet. Wir waren mit allen Trägern freier Schulen seit Monaten im Gespräch, auch mit den Kirchen. Sie wussten, dass niemand vom Sparen ausgenommen ist und dass auch sie ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.“ Die Brandenburger Landesregierung hat am 28. Juni die Aufstellung des Haushaltes 2012 beschlossen, unmittelbar danach wurden die Träger freier Schulen über das Ergebnis der Abstimmung informiert. Eine frühere Information über konkrete Zahlen war somit gar nicht möglich.
Martina Münch: „Das Bildungsministerium muss 2012 rund 24 Millionen Euro einsparen – davon ist kein Bereich ausgenommen, auch nicht die freien Schulen. Sie waren bislang sehr gut finanziert, das zeigt der Vergleich mit anderen Bundesländern und die Zahl der Neugründungen. In diesem Schuljahr wird gar nicht gekürzt. Nach der bevorstehenden moderaten Kürzung erstmals zum Schuljahr 2012/13 um insgesamt 4,8 Millionen Euro liegt Brandenburg immer noch im Mittelfeld bei den Zuschüssen für freie Schulen. Selbst nach der stufenweisen Absenkung über drei Jahre bis zum Schuljahr 2014/15 sind die staatlichen Zuschüsse für freie Schulen in Brandenburg immer noch besser als vielen anderen Bundesländern.“
Bildungsministerin Münch bekräftigt, dass niemand Schulschließungen beabsichtigt, im Gegenteil: „Die Angebote freier Schulen – ob konfessionell oder reformpädagogisch geprägt – sind eine gute Ergänzung zu den staatlichen Schulen. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Schulwahlfreiheit wird in Brandenburg gut umgesetzt.“
Die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt werden verändert, um die Privatschulen nicht dauerhaft so zu bezuschussen, als würden bei ihnen Kosten für die schulische Grundversorgung anfallen, die von Verfassungswegen dem öffentlichen Schulwesen zugewiesen ist. Das öffentliche Schulwesen muss flächendeckend ein wohnortnahes Angebot der verschiedenen Bildungsgänge vorhalten, es muss alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die Privatschulen dagegen können sich Standort, Bildungsgang und Schülerschaft aussuchen, sie können sogar kurzfristig Schulverträge kündigen und die betroffenen Kinder auf das öffentliche Schulwesen verweisen, so wie erst vor wenigen Tagen von der Hoffbauer-Stiftung praktiziert.
Die künftige Finanzierung der freien Schulen wird auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt: Ein entscheidender Orientierungsfaktor liegt nun in den für die personelle Ausstattung an öffentlichen Schulen geltenden Richtwerten. Bei der Bezuschussung werden in Zukunft außerdem die Sachkosten berücksichtigt. Das macht die Finanzierung transparenter und – auch für die freien Träger – planbarer, damit werden staatliche und private Schulen vergleichbarer und sichern so den fairen Wettbewerb.
Dass einzelne freie Schulen aktuell in ihrem Bestand gefährdet sein sollen, kann Bildungsministerin Münch nicht nachvollziehen: „ „Die aktuellen Neugründungen sprechen gegen diese Behauptung: Im neuen Schuljahr eröffnen acht neue Schulen in freier Trägerschaft, sechs weitere stehen kurz vor der Genehmigung. In nur zwanzig Jahren Brandenburgischer Schullandschaft hat der die Anzahl der freien Schulen und der dort beschulten Kinder das Niveau der alten Bundesländern erreicht und teilweise bereits überschritten.“
Um den freien Schulen Gelegenheit zu geben, sich auf das veränderte Finanzierungssystem einzustellen, sind außerdem Übergangsregelungen vorgesehen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport