Im Fall der zwei wegen ihrer früheren hauptamtlichen Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit zum Gegenstand kritischer Berichterstattung gewordenen Polizeibeamten Ulf Buschmann und Torsten Bley sieht Innenminister Dietmar Woidke “keinen Handlungsbedarf”. Hintergrund ist die heutige Berichterstattung in der “Berliner Morgenpost” und der “WELT”.
In diesen zwei Fällen sei das Ergebnis der damaligen Überprüfungs- und Einstellungsverfahren in den 90er Jahren von ihm “nicht zu kritisieren”, sagte Woidke heute in Potsdam. Die Zeitungen hätten sich “die falschen Beispiele zur Illustration ihrer Thesen ausgesucht”. In beiden Fällen sei damals keineswegs “weggesehen” worden, wie die Zeitungen berichten. Vielmehr sei die damalige Überprüfung in Kenntnis aller dafür relevanter Sachverhalte erfolgt. Es bestünden auch “keine Bedenken”, die betreffenden Beamten in ihren heutigen dienstlichen Funktionen zu belassen, so Woidke. “Beide Beamte haben Anspruch auf meinen Schutz als ihr oberster Dienstherr”, unterstrich Woidke.
Die Berichterstattung anhand dieser beiden Polizeibeamten nannte der Minister “fragwürdig”. Dies zeige sich etwa daran, dass sich einer der Beamten nach 25 Jahren in der Berichterstattung vorhalten lassen muss, er habe als Schüler 1986 die “Lessing-Medaille in Gold” erhalten. “Ich kann in solchen Vorhaltungen keinen Beitrag zur ernsthaften Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit erkennen”, erklärte Woidke. Beide Beamte taugten seiner Meinung nach auch nicht dazu, einen angeblichen “Sonderweg” Brandenburgs beim Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS zu belegen. Die Zeitungen schreiben: “Solche Karrieren gab es wohl nur in Brandenburg”. “Allein die Formulierung zeigt, dass sich die Autoren ihrer Sache nicht sicher sind. Den Beweis für diese These bleiben sie schuldig. Ihn anzutreten, dürfte bei näherer Kenntnis des Sachverhalts auch schwer fallen, weil die Behauptung sehr zu bezweifeln ist”, sagte Woidke.
Im Einzelnen ist folgendes im Interesse der Transparenz und Offenheit festzustellen: Aus der heutigen Berichterstattung ergeben sich für das Innenministerium keine neuen, bislang unbekannten Sachverhalte. Dem Innenministerium ist bekannt, dass es sich sowohl bei Kriminaloberrat Torsten Bley als auch bei Polizeioberrat Ulf Buschmann um ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdienstes handelt. In Kenntnis dieses Sachverhalts wurden beide Beamte in den 90er Jahren überprüft und anschließend weiterbeschäftigt.
Herr Bley ist 1969 geboren, war also zur Zeit der Wende knapp 20 Jahre alt. Er hat im Rahmen der Überprüfungs- und Einstellungsverfahren in dem entsprechenden Personalfragebogen offensichtlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das ehemalige MfS gemacht, die von September 1988 bis März 1990, also der Auflösung des MfS/AfNS, dauerte. Im Einzelnen gab Herr Bley an, seit September 1988 im Rahmen der militärischen Grundausbildung, als Sachbearbeiter in der HA Kader und Schulung und durch eine Delegation zum Studium der Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin hauptamtlich für das frühere MfS tätig gewesen zu sein. Die anschließende Abfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde hatte zum Ergebnis, dass die eigenen Angaben von Herrn Bley durch die Recherchen der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt worden sind. Der entsprechende Bericht der Behörde stammt aus dem Jahr 1994, ein erneutes Auskunftsersuchen bei der Behörde führte 2005 zur Bestätigung der damaligen Auskunft. Im Juni 1994 wurde dem Beamten durch das Innenministerium mitgeteilt, dass Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bestehen. Das Innenministerium geht davon aus, dass der Beamte sich – so wie es gefordert wurde – vollständig ehrlich gegenüber seinem Dienstherren, dem Land Brandenburg, verhalten hat. Die aktuelle Berichterstattung liefert dem Ministerium keinerlei Hinweise, an dieser Einschätzung zu zweifeln. Insofern können wir in diesem Fall keinen Handlungsbedarf erkennen.
Herr Buschmann ist 1966 geboren und war zur Zeit der Wende 24 Jahre alt. Auch er hat im Personalfragebogen, der der Überprüfung zugrunde lag, offensichtlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das ehemalige MfS gemacht. Im Einzelnen führte der Beamte den abgeleisteten Wehrdienst, die Studienvorbereitung und seit September 1988 den Beginn des Studiums der Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin an. Die hauptamtliche Tätigkeit erstreckte sich nach diesen Angaben von Oktober 1985 bis Februar 1990. Diese Eigenangaben des Beamten wurden nach erfolgter Abfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde von dieser im Jahr 1994 bestätigt. Eine erneute Auskunft der Behörde im Jahr 2005 hatte kein anderes Ergebnis. Auch in diesem Fall geht das Innenministerium daher unverändert davon aus, dass der Beamte sich seinem Dienstherrn gegenüber wahrheitsgemäß und zutreffend zu seiner Tätigkeit für das ehemalige MfS geäußert hat. Im Juni 1994 wurde dem Beamten nach erfolgter Überprüfung durch das Innenministerium mitgeteilt, dass keine Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Heute besteht in diesem Fall für das Innenministerium ebenfalls keine Veranlassung zu dienstlichen oder personellen Maßnahmen.
Beide Fälle sind dem Innenministerium nicht neu und zu beiden liegen, soweit ersichtlich, keine neuen Erkenntnisse oder Sachverhalte vor, die durch die Recherchen von “Berliner Morgenpost” und “WELT” zu Tage gefördert worden wären. Innenminister Dietmar Woidke ist über beide Fälle unterrichtet. Die dem Ministerium bekannten Sachverhalte hinsichtlich der lange zurückliegenden und von beiden Beamten von Anfang an offen und ehrlich eingeräumten Tätigkeiten für das frühere MfS bieten heute keinerlei Anlass, an der dienstlichen Eignung der beiden Beamten für ihre jetzigen Funktionen zu zweifeln.
Beide Beamte waren hauptamtlich für das MfS tätig. Diese Tätigkeit bezog sich im Wesentlichen auf die Ableistung des Wehrdienstes und/oder die Delegation zum Studium der Kriminalistik. Dann kam die Wende. Es erscheint auch aus heutiger Sicht nicht sachgerecht und realitätstauglich, jedwede Tätigkeit für das frühere MfS grundsätzlich und pauschal zum absoluten Ausschlussgrund für eine Weiterbeschäftigung zu erklären, ohne den Einzelfall differenziert zu prüfen. Herr Bley zum Beispiel war zu Wendezeiten knapp 20 Jahre alt, seine Tätigkeit für das MfS beschränkte sich auf rund ein Jahr. Es ist unangemessen und unverhältnismäßig, dies dem Beamten ein Leben lang nachzutragen, zumal er ehrlich mit diesem Abschnitt seiner Biographie umgegangen ist. Bei den damaligen Überprüfungsverfahren handelt es sich um ein abgeschlossenes Kapitel der Zeitgeschichte, mit dessen Folgen wir als Ministerium heute angemessen umgehen müssen, soweit wir dazu Anlass haben. Innenminister Woidke hat in den letzten Monaten in mehreren Fällen keinen Zweifel daran gelassen, dass er dazu bereit ist, wenn ein solcher Anlass besteht. Hier liegt der Fall jedoch anders. Das Innenministerium weist darauf hin, dass – bei allen möglichen Unterschieden der Überprüfungspraxis im Einzelnen – eine Tätigkeit für das ehemalige MfS an sich in keinem ostdeutschen Bundesland nach der Wende automatisch und in jedem Fall zu einer Nichtweiterverwendung im Landesdienst geführt hat.
Quelle: Ministerium des Innern
Im Fall der zwei wegen ihrer früheren hauptamtlichen Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit zum Gegenstand kritischer Berichterstattung gewordenen Polizeibeamten Ulf Buschmann und Torsten Bley sieht Innenminister Dietmar Woidke “keinen Handlungsbedarf”. Hintergrund ist die heutige Berichterstattung in der “Berliner Morgenpost” und der “WELT”.
In diesen zwei Fällen sei das Ergebnis der damaligen Überprüfungs- und Einstellungsverfahren in den 90er Jahren von ihm “nicht zu kritisieren”, sagte Woidke heute in Potsdam. Die Zeitungen hätten sich “die falschen Beispiele zur Illustration ihrer Thesen ausgesucht”. In beiden Fällen sei damals keineswegs “weggesehen” worden, wie die Zeitungen berichten. Vielmehr sei die damalige Überprüfung in Kenntnis aller dafür relevanter Sachverhalte erfolgt. Es bestünden auch “keine Bedenken”, die betreffenden Beamten in ihren heutigen dienstlichen Funktionen zu belassen, so Woidke. “Beide Beamte haben Anspruch auf meinen Schutz als ihr oberster Dienstherr”, unterstrich Woidke.
Die Berichterstattung anhand dieser beiden Polizeibeamten nannte der Minister “fragwürdig”. Dies zeige sich etwa daran, dass sich einer der Beamten nach 25 Jahren in der Berichterstattung vorhalten lassen muss, er habe als Schüler 1986 die “Lessing-Medaille in Gold” erhalten. “Ich kann in solchen Vorhaltungen keinen Beitrag zur ernsthaften Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit erkennen”, erklärte Woidke. Beide Beamte taugten seiner Meinung nach auch nicht dazu, einen angeblichen “Sonderweg” Brandenburgs beim Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS zu belegen. Die Zeitungen schreiben: “Solche Karrieren gab es wohl nur in Brandenburg”. “Allein die Formulierung zeigt, dass sich die Autoren ihrer Sache nicht sicher sind. Den Beweis für diese These bleiben sie schuldig. Ihn anzutreten, dürfte bei näherer Kenntnis des Sachverhalts auch schwer fallen, weil die Behauptung sehr zu bezweifeln ist”, sagte Woidke.
Im Einzelnen ist folgendes im Interesse der Transparenz und Offenheit festzustellen: Aus der heutigen Berichterstattung ergeben sich für das Innenministerium keine neuen, bislang unbekannten Sachverhalte. Dem Innenministerium ist bekannt, dass es sich sowohl bei Kriminaloberrat Torsten Bley als auch bei Polizeioberrat Ulf Buschmann um ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdienstes handelt. In Kenntnis dieses Sachverhalts wurden beide Beamte in den 90er Jahren überprüft und anschließend weiterbeschäftigt.
Herr Bley ist 1969 geboren, war also zur Zeit der Wende knapp 20 Jahre alt. Er hat im Rahmen der Überprüfungs- und Einstellungsverfahren in dem entsprechenden Personalfragebogen offensichtlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das ehemalige MfS gemacht, die von September 1988 bis März 1990, also der Auflösung des MfS/AfNS, dauerte. Im Einzelnen gab Herr Bley an, seit September 1988 im Rahmen der militärischen Grundausbildung, als Sachbearbeiter in der HA Kader und Schulung und durch eine Delegation zum Studium der Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin hauptamtlich für das frühere MfS tätig gewesen zu sein. Die anschließende Abfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde hatte zum Ergebnis, dass die eigenen Angaben von Herrn Bley durch die Recherchen der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt worden sind. Der entsprechende Bericht der Behörde stammt aus dem Jahr 1994, ein erneutes Auskunftsersuchen bei der Behörde führte 2005 zur Bestätigung der damaligen Auskunft. Im Juni 1994 wurde dem Beamten durch das Innenministerium mitgeteilt, dass Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bestehen. Das Innenministerium geht davon aus, dass der Beamte sich – so wie es gefordert wurde – vollständig ehrlich gegenüber seinem Dienstherren, dem Land Brandenburg, verhalten hat. Die aktuelle Berichterstattung liefert dem Ministerium keinerlei Hinweise, an dieser Einschätzung zu zweifeln. Insofern können wir in diesem Fall keinen Handlungsbedarf erkennen.
Herr Buschmann ist 1966 geboren und war zur Zeit der Wende 24 Jahre alt. Auch er hat im Personalfragebogen, der der Überprüfung zugrunde lag, offensichtlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das ehemalige MfS gemacht. Im Einzelnen führte der Beamte den abgeleisteten Wehrdienst, die Studienvorbereitung und seit September 1988 den Beginn des Studiums der Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin an. Die hauptamtliche Tätigkeit erstreckte sich nach diesen Angaben von Oktober 1985 bis Februar 1990. Diese Eigenangaben des Beamten wurden nach erfolgter Abfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde von dieser im Jahr 1994 bestätigt. Eine erneute Auskunft der Behörde im Jahr 2005 hatte kein anderes Ergebnis. Auch in diesem Fall geht das Innenministerium daher unverändert davon aus, dass der Beamte sich seinem Dienstherrn gegenüber wahrheitsgemäß und zutreffend zu seiner Tätigkeit für das ehemalige MfS geäußert hat. Im Juni 1994 wurde dem Beamten nach erfolgter Überprüfung durch das Innenministerium mitgeteilt, dass keine Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Heute besteht in diesem Fall für das Innenministerium ebenfalls keine Veranlassung zu dienstlichen oder personellen Maßnahmen.
Beide Fälle sind dem Innenministerium nicht neu und zu beiden liegen, soweit ersichtlich, keine neuen Erkenntnisse oder Sachverhalte vor, die durch die Recherchen von “Berliner Morgenpost” und “WELT” zu Tage gefördert worden wären. Innenminister Dietmar Woidke ist über beide Fälle unterrichtet. Die dem Ministerium bekannten Sachverhalte hinsichtlich der lange zurückliegenden und von beiden Beamten von Anfang an offen und ehrlich eingeräumten Tätigkeiten für das frühere MfS bieten heute keinerlei Anlass, an der dienstlichen Eignung der beiden Beamten für ihre jetzigen Funktionen zu zweifeln.
Beide Beamte waren hauptamtlich für das MfS tätig. Diese Tätigkeit bezog sich im Wesentlichen auf die Ableistung des Wehrdienstes und/oder die Delegation zum Studium der Kriminalistik. Dann kam die Wende. Es erscheint auch aus heutiger Sicht nicht sachgerecht und realitätstauglich, jedwede Tätigkeit für das frühere MfS grundsätzlich und pauschal zum absoluten Ausschlussgrund für eine Weiterbeschäftigung zu erklären, ohne den Einzelfall differenziert zu prüfen. Herr Bley zum Beispiel war zu Wendezeiten knapp 20 Jahre alt, seine Tätigkeit für das MfS beschränkte sich auf rund ein Jahr. Es ist unangemessen und unverhältnismäßig, dies dem Beamten ein Leben lang nachzutragen, zumal er ehrlich mit diesem Abschnitt seiner Biographie umgegangen ist. Bei den damaligen Überprüfungsverfahren handelt es sich um ein abgeschlossenes Kapitel der Zeitgeschichte, mit dessen Folgen wir als Ministerium heute angemessen umgehen müssen, soweit wir dazu Anlass haben. Innenminister Woidke hat in den letzten Monaten in mehreren Fällen keinen Zweifel daran gelassen, dass er dazu bereit ist, wenn ein solcher Anlass besteht. Hier liegt der Fall jedoch anders. Das Innenministerium weist darauf hin, dass – bei allen möglichen Unterschieden der Überprüfungspraxis im Einzelnen – eine Tätigkeit für das ehemalige MfS an sich in keinem ostdeutschen Bundesland nach der Wende automatisch und in jedem Fall zu einer Nichtweiterverwendung im Landesdienst geführt hat.
Quelle: Ministerium des Innern
Im Fall der zwei wegen ihrer früheren hauptamtlichen Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit zum Gegenstand kritischer Berichterstattung gewordenen Polizeibeamten Ulf Buschmann und Torsten Bley sieht Innenminister Dietmar Woidke “keinen Handlungsbedarf”. Hintergrund ist die heutige Berichterstattung in der “Berliner Morgenpost” und der “WELT”.
In diesen zwei Fällen sei das Ergebnis der damaligen Überprüfungs- und Einstellungsverfahren in den 90er Jahren von ihm “nicht zu kritisieren”, sagte Woidke heute in Potsdam. Die Zeitungen hätten sich “die falschen Beispiele zur Illustration ihrer Thesen ausgesucht”. In beiden Fällen sei damals keineswegs “weggesehen” worden, wie die Zeitungen berichten. Vielmehr sei die damalige Überprüfung in Kenntnis aller dafür relevanter Sachverhalte erfolgt. Es bestünden auch “keine Bedenken”, die betreffenden Beamten in ihren heutigen dienstlichen Funktionen zu belassen, so Woidke. “Beide Beamte haben Anspruch auf meinen Schutz als ihr oberster Dienstherr”, unterstrich Woidke.
Die Berichterstattung anhand dieser beiden Polizeibeamten nannte der Minister “fragwürdig”. Dies zeige sich etwa daran, dass sich einer der Beamten nach 25 Jahren in der Berichterstattung vorhalten lassen muss, er habe als Schüler 1986 die “Lessing-Medaille in Gold” erhalten. “Ich kann in solchen Vorhaltungen keinen Beitrag zur ernsthaften Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit erkennen”, erklärte Woidke. Beide Beamte taugten seiner Meinung nach auch nicht dazu, einen angeblichen “Sonderweg” Brandenburgs beim Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS zu belegen. Die Zeitungen schreiben: “Solche Karrieren gab es wohl nur in Brandenburg”. “Allein die Formulierung zeigt, dass sich die Autoren ihrer Sache nicht sicher sind. Den Beweis für diese These bleiben sie schuldig. Ihn anzutreten, dürfte bei näherer Kenntnis des Sachverhalts auch schwer fallen, weil die Behauptung sehr zu bezweifeln ist”, sagte Woidke.
Im Einzelnen ist folgendes im Interesse der Transparenz und Offenheit festzustellen: Aus der heutigen Berichterstattung ergeben sich für das Innenministerium keine neuen, bislang unbekannten Sachverhalte. Dem Innenministerium ist bekannt, dass es sich sowohl bei Kriminaloberrat Torsten Bley als auch bei Polizeioberrat Ulf Buschmann um ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdienstes handelt. In Kenntnis dieses Sachverhalts wurden beide Beamte in den 90er Jahren überprüft und anschließend weiterbeschäftigt.
Herr Bley ist 1969 geboren, war also zur Zeit der Wende knapp 20 Jahre alt. Er hat im Rahmen der Überprüfungs- und Einstellungsverfahren in dem entsprechenden Personalfragebogen offensichtlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das ehemalige MfS gemacht, die von September 1988 bis März 1990, also der Auflösung des MfS/AfNS, dauerte. Im Einzelnen gab Herr Bley an, seit September 1988 im Rahmen der militärischen Grundausbildung, als Sachbearbeiter in der HA Kader und Schulung und durch eine Delegation zum Studium der Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin hauptamtlich für das frühere MfS tätig gewesen zu sein. Die anschließende Abfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde hatte zum Ergebnis, dass die eigenen Angaben von Herrn Bley durch die Recherchen der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt worden sind. Der entsprechende Bericht der Behörde stammt aus dem Jahr 1994, ein erneutes Auskunftsersuchen bei der Behörde führte 2005 zur Bestätigung der damaligen Auskunft. Im Juni 1994 wurde dem Beamten durch das Innenministerium mitgeteilt, dass Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bestehen. Das Innenministerium geht davon aus, dass der Beamte sich – so wie es gefordert wurde – vollständig ehrlich gegenüber seinem Dienstherren, dem Land Brandenburg, verhalten hat. Die aktuelle Berichterstattung liefert dem Ministerium keinerlei Hinweise, an dieser Einschätzung zu zweifeln. Insofern können wir in diesem Fall keinen Handlungsbedarf erkennen.
Herr Buschmann ist 1966 geboren und war zur Zeit der Wende 24 Jahre alt. Auch er hat im Personalfragebogen, der der Überprüfung zugrunde lag, offensichtlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das ehemalige MfS gemacht. Im Einzelnen führte der Beamte den abgeleisteten Wehrdienst, die Studienvorbereitung und seit September 1988 den Beginn des Studiums der Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin an. Die hauptamtliche Tätigkeit erstreckte sich nach diesen Angaben von Oktober 1985 bis Februar 1990. Diese Eigenangaben des Beamten wurden nach erfolgter Abfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde von dieser im Jahr 1994 bestätigt. Eine erneute Auskunft der Behörde im Jahr 2005 hatte kein anderes Ergebnis. Auch in diesem Fall geht das Innenministerium daher unverändert davon aus, dass der Beamte sich seinem Dienstherrn gegenüber wahrheitsgemäß und zutreffend zu seiner Tätigkeit für das ehemalige MfS geäußert hat. Im Juni 1994 wurde dem Beamten nach erfolgter Überprüfung durch das Innenministerium mitgeteilt, dass keine Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Heute besteht in diesem Fall für das Innenministerium ebenfalls keine Veranlassung zu dienstlichen oder personellen Maßnahmen.
Beide Fälle sind dem Innenministerium nicht neu und zu beiden liegen, soweit ersichtlich, keine neuen Erkenntnisse oder Sachverhalte vor, die durch die Recherchen von “Berliner Morgenpost” und “WELT” zu Tage gefördert worden wären. Innenminister Dietmar Woidke ist über beide Fälle unterrichtet. Die dem Ministerium bekannten Sachverhalte hinsichtlich der lange zurückliegenden und von beiden Beamten von Anfang an offen und ehrlich eingeräumten Tätigkeiten für das frühere MfS bieten heute keinerlei Anlass, an der dienstlichen Eignung der beiden Beamten für ihre jetzigen Funktionen zu zweifeln.
Beide Beamte waren hauptamtlich für das MfS tätig. Diese Tätigkeit bezog sich im Wesentlichen auf die Ableistung des Wehrdienstes und/oder die Delegation zum Studium der Kriminalistik. Dann kam die Wende. Es erscheint auch aus heutiger Sicht nicht sachgerecht und realitätstauglich, jedwede Tätigkeit für das frühere MfS grundsätzlich und pauschal zum absoluten Ausschlussgrund für eine Weiterbeschäftigung zu erklären, ohne den Einzelfall differenziert zu prüfen. Herr Bley zum Beispiel war zu Wendezeiten knapp 20 Jahre alt, seine Tätigkeit für das MfS beschränkte sich auf rund ein Jahr. Es ist unangemessen und unverhältnismäßig, dies dem Beamten ein Leben lang nachzutragen, zumal er ehrlich mit diesem Abschnitt seiner Biographie umgegangen ist. Bei den damaligen Überprüfungsverfahren handelt es sich um ein abgeschlossenes Kapitel der Zeitgeschichte, mit dessen Folgen wir als Ministerium heute angemessen umgehen müssen, soweit wir dazu Anlass haben. Innenminister Woidke hat in den letzten Monaten in mehreren Fällen keinen Zweifel daran gelassen, dass er dazu bereit ist, wenn ein solcher Anlass besteht. Hier liegt der Fall jedoch anders. Das Innenministerium weist darauf hin, dass – bei allen möglichen Unterschieden der Überprüfungspraxis im Einzelnen – eine Tätigkeit für das ehemalige MfS an sich in keinem ostdeutschen Bundesland nach der Wende automatisch und in jedem Fall zu einer Nichtweiterverwendung im Landesdienst geführt hat.
Quelle: Ministerium des Innern
Im Fall der zwei wegen ihrer früheren hauptamtlichen Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit zum Gegenstand kritischer Berichterstattung gewordenen Polizeibeamten Ulf Buschmann und Torsten Bley sieht Innenminister Dietmar Woidke “keinen Handlungsbedarf”. Hintergrund ist die heutige Berichterstattung in der “Berliner Morgenpost” und der “WELT”.
In diesen zwei Fällen sei das Ergebnis der damaligen Überprüfungs- und Einstellungsverfahren in den 90er Jahren von ihm “nicht zu kritisieren”, sagte Woidke heute in Potsdam. Die Zeitungen hätten sich “die falschen Beispiele zur Illustration ihrer Thesen ausgesucht”. In beiden Fällen sei damals keineswegs “weggesehen” worden, wie die Zeitungen berichten. Vielmehr sei die damalige Überprüfung in Kenntnis aller dafür relevanter Sachverhalte erfolgt. Es bestünden auch “keine Bedenken”, die betreffenden Beamten in ihren heutigen dienstlichen Funktionen zu belassen, so Woidke. “Beide Beamte haben Anspruch auf meinen Schutz als ihr oberster Dienstherr”, unterstrich Woidke.
Die Berichterstattung anhand dieser beiden Polizeibeamten nannte der Minister “fragwürdig”. Dies zeige sich etwa daran, dass sich einer der Beamten nach 25 Jahren in der Berichterstattung vorhalten lassen muss, er habe als Schüler 1986 die “Lessing-Medaille in Gold” erhalten. “Ich kann in solchen Vorhaltungen keinen Beitrag zur ernsthaften Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit erkennen”, erklärte Woidke. Beide Beamte taugten seiner Meinung nach auch nicht dazu, einen angeblichen “Sonderweg” Brandenburgs beim Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS zu belegen. Die Zeitungen schreiben: “Solche Karrieren gab es wohl nur in Brandenburg”. “Allein die Formulierung zeigt, dass sich die Autoren ihrer Sache nicht sicher sind. Den Beweis für diese These bleiben sie schuldig. Ihn anzutreten, dürfte bei näherer Kenntnis des Sachverhalts auch schwer fallen, weil die Behauptung sehr zu bezweifeln ist”, sagte Woidke.
Im Einzelnen ist folgendes im Interesse der Transparenz und Offenheit festzustellen: Aus der heutigen Berichterstattung ergeben sich für das Innenministerium keine neuen, bislang unbekannten Sachverhalte. Dem Innenministerium ist bekannt, dass es sich sowohl bei Kriminaloberrat Torsten Bley als auch bei Polizeioberrat Ulf Buschmann um ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdienstes handelt. In Kenntnis dieses Sachverhalts wurden beide Beamte in den 90er Jahren überprüft und anschließend weiterbeschäftigt.
Herr Bley ist 1969 geboren, war also zur Zeit der Wende knapp 20 Jahre alt. Er hat im Rahmen der Überprüfungs- und Einstellungsverfahren in dem entsprechenden Personalfragebogen offensichtlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das ehemalige MfS gemacht, die von September 1988 bis März 1990, also der Auflösung des MfS/AfNS, dauerte. Im Einzelnen gab Herr Bley an, seit September 1988 im Rahmen der militärischen Grundausbildung, als Sachbearbeiter in der HA Kader und Schulung und durch eine Delegation zum Studium der Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin hauptamtlich für das frühere MfS tätig gewesen zu sein. Die anschließende Abfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde hatte zum Ergebnis, dass die eigenen Angaben von Herrn Bley durch die Recherchen der Stasi-Unterlagen-Behörde bestätigt worden sind. Der entsprechende Bericht der Behörde stammt aus dem Jahr 1994, ein erneutes Auskunftsersuchen bei der Behörde führte 2005 zur Bestätigung der damaligen Auskunft. Im Juni 1994 wurde dem Beamten durch das Innenministerium mitgeteilt, dass Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bestehen. Das Innenministerium geht davon aus, dass der Beamte sich – so wie es gefordert wurde – vollständig ehrlich gegenüber seinem Dienstherren, dem Land Brandenburg, verhalten hat. Die aktuelle Berichterstattung liefert dem Ministerium keinerlei Hinweise, an dieser Einschätzung zu zweifeln. Insofern können wir in diesem Fall keinen Handlungsbedarf erkennen.
Herr Buschmann ist 1966 geboren und war zur Zeit der Wende 24 Jahre alt. Auch er hat im Personalfragebogen, der der Überprüfung zugrunde lag, offensichtlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das ehemalige MfS gemacht. Im Einzelnen führte der Beamte den abgeleisteten Wehrdienst, die Studienvorbereitung und seit September 1988 den Beginn des Studiums der Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin an. Die hauptamtliche Tätigkeit erstreckte sich nach diesen Angaben von Oktober 1985 bis Februar 1990. Diese Eigenangaben des Beamten wurden nach erfolgter Abfrage bei der Stasi-Unterlagen-Behörde von dieser im Jahr 1994 bestätigt. Eine erneute Auskunft der Behörde im Jahr 2005 hatte kein anderes Ergebnis. Auch in diesem Fall geht das Innenministerium daher unverändert davon aus, dass der Beamte sich seinem Dienstherrn gegenüber wahrheitsgemäß und zutreffend zu seiner Tätigkeit für das ehemalige MfS geäußert hat. Im Juni 1994 wurde dem Beamten nach erfolgter Überprüfung durch das Innenministerium mitgeteilt, dass keine Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Heute besteht in diesem Fall für das Innenministerium ebenfalls keine Veranlassung zu dienstlichen oder personellen Maßnahmen.
Beide Fälle sind dem Innenministerium nicht neu und zu beiden liegen, soweit ersichtlich, keine neuen Erkenntnisse oder Sachverhalte vor, die durch die Recherchen von “Berliner Morgenpost” und “WELT” zu Tage gefördert worden wären. Innenminister Dietmar Woidke ist über beide Fälle unterrichtet. Die dem Ministerium bekannten Sachverhalte hinsichtlich der lange zurückliegenden und von beiden Beamten von Anfang an offen und ehrlich eingeräumten Tätigkeiten für das frühere MfS bieten heute keinerlei Anlass, an der dienstlichen Eignung der beiden Beamten für ihre jetzigen Funktionen zu zweifeln.
Beide Beamte waren hauptamtlich für das MfS tätig. Diese Tätigkeit bezog sich im Wesentlichen auf die Ableistung des Wehrdienstes und/oder die Delegation zum Studium der Kriminalistik. Dann kam die Wende. Es erscheint auch aus heutiger Sicht nicht sachgerecht und realitätstauglich, jedwede Tätigkeit für das frühere MfS grundsätzlich und pauschal zum absoluten Ausschlussgrund für eine Weiterbeschäftigung zu erklären, ohne den Einzelfall differenziert zu prüfen. Herr Bley zum Beispiel war zu Wendezeiten knapp 20 Jahre alt, seine Tätigkeit für das MfS beschränkte sich auf rund ein Jahr. Es ist unangemessen und unverhältnismäßig, dies dem Beamten ein Leben lang nachzutragen, zumal er ehrlich mit diesem Abschnitt seiner Biographie umgegangen ist. Bei den damaligen Überprüfungsverfahren handelt es sich um ein abgeschlossenes Kapitel der Zeitgeschichte, mit dessen Folgen wir als Ministerium heute angemessen umgehen müssen, soweit wir dazu Anlass haben. Innenminister Woidke hat in den letzten Monaten in mehreren Fällen keinen Zweifel daran gelassen, dass er dazu bereit ist, wenn ein solcher Anlass besteht. Hier liegt der Fall jedoch anders. Das Innenministerium weist darauf hin, dass – bei allen möglichen Unterschieden der Überprüfungspraxis im Einzelnen – eine Tätigkeit für das ehemalige MfS an sich in keinem ostdeutschen Bundesland nach der Wende automatisch und in jedem Fall zu einer Nichtweiterverwendung im Landesdienst geführt hat.
Quelle: Ministerium des Innern