Innenminister Dietmar Woidke hat klargestellt, dass er sich nicht für eine generelle Überprüfung von Polizeibediensteten ab der Besoldungsgruppe A 9 auf eine mögliche frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit ausgesprochen habe. Einen Bericht der „Märkischen Oderzeitung“ vom heutigen Tag nannte er „missverständlich“.
„Mir geht es um Folgendes: Wenn Stasi-Vorwürfe gegen Polizisten erhoben werden, möchte und muss ich als Innenminister in der Lage sein, alle be- und entlastenden Fakten prüfen zu können. Dies ist für ein faires und rechtsstaatliches Verfahren auch im Interesse der Betroffenen unabdingbar und selbstverständlich. Ich brauche aber die rechtliche Möglichkeit, dies dann auch tun zu können“, sagte Woidke heute in Potsdam.
Woidke unterstrich, dass die Polizei einen besonders sensiblen Bereich hoheitlicher Tätigkeit darstellt, an dessen Integrität und Ansehen hohe Ansprüche zu stellen sind. „Entscheidend ist für mich, bei entsprechendem Anlass Beamte in herausgehobenen, leitenden, besonders verantwortlichen oder in der Öffentlichkeit stehenden Funktionen überprüfen zu können“, sagte Woidke. Grundsätzlich bezog sich Woidke dabei auf die Gruppe des höheren Dienstes.
Es gebe in Brandenburg aber derzeit auch Wachenleiter, die nicht dem höheren Dienst angehören. Vor diesem Hintergrund sei seine Äußerung zu verstehen, im Einzelfall nicht formal auf Besoldungsgruppen allein abzustellen. „Es geht mir um eine rechtsstaatliche Handhabe in solchen Fällen, in denen Beamte sich mit einem Verdacht konfrontiert sehen, und nicht um eine generelle Ausweitung der Überprüfungen auf den gehobenen Dienst“, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke hat klargestellt, dass er sich nicht für eine generelle Überprüfung von Polizeibediensteten ab der Besoldungsgruppe A 9 auf eine mögliche frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit ausgesprochen habe. Einen Bericht der „Märkischen Oderzeitung“ vom heutigen Tag nannte er „missverständlich“.
„Mir geht es um Folgendes: Wenn Stasi-Vorwürfe gegen Polizisten erhoben werden, möchte und muss ich als Innenminister in der Lage sein, alle be- und entlastenden Fakten prüfen zu können. Dies ist für ein faires und rechtsstaatliches Verfahren auch im Interesse der Betroffenen unabdingbar und selbstverständlich. Ich brauche aber die rechtliche Möglichkeit, dies dann auch tun zu können“, sagte Woidke heute in Potsdam.
Woidke unterstrich, dass die Polizei einen besonders sensiblen Bereich hoheitlicher Tätigkeit darstellt, an dessen Integrität und Ansehen hohe Ansprüche zu stellen sind. „Entscheidend ist für mich, bei entsprechendem Anlass Beamte in herausgehobenen, leitenden, besonders verantwortlichen oder in der Öffentlichkeit stehenden Funktionen überprüfen zu können“, sagte Woidke. Grundsätzlich bezog sich Woidke dabei auf die Gruppe des höheren Dienstes.
Es gebe in Brandenburg aber derzeit auch Wachenleiter, die nicht dem höheren Dienst angehören. Vor diesem Hintergrund sei seine Äußerung zu verstehen, im Einzelfall nicht formal auf Besoldungsgruppen allein abzustellen. „Es geht mir um eine rechtsstaatliche Handhabe in solchen Fällen, in denen Beamte sich mit einem Verdacht konfrontiert sehen, und nicht um eine generelle Ausweitung der Überprüfungen auf den gehobenen Dienst“, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke hat klargestellt, dass er sich nicht für eine generelle Überprüfung von Polizeibediensteten ab der Besoldungsgruppe A 9 auf eine mögliche frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit ausgesprochen habe. Einen Bericht der „Märkischen Oderzeitung“ vom heutigen Tag nannte er „missverständlich“.
„Mir geht es um Folgendes: Wenn Stasi-Vorwürfe gegen Polizisten erhoben werden, möchte und muss ich als Innenminister in der Lage sein, alle be- und entlastenden Fakten prüfen zu können. Dies ist für ein faires und rechtsstaatliches Verfahren auch im Interesse der Betroffenen unabdingbar und selbstverständlich. Ich brauche aber die rechtliche Möglichkeit, dies dann auch tun zu können“, sagte Woidke heute in Potsdam.
Woidke unterstrich, dass die Polizei einen besonders sensiblen Bereich hoheitlicher Tätigkeit darstellt, an dessen Integrität und Ansehen hohe Ansprüche zu stellen sind. „Entscheidend ist für mich, bei entsprechendem Anlass Beamte in herausgehobenen, leitenden, besonders verantwortlichen oder in der Öffentlichkeit stehenden Funktionen überprüfen zu können“, sagte Woidke. Grundsätzlich bezog sich Woidke dabei auf die Gruppe des höheren Dienstes.
Es gebe in Brandenburg aber derzeit auch Wachenleiter, die nicht dem höheren Dienst angehören. Vor diesem Hintergrund sei seine Äußerung zu verstehen, im Einzelfall nicht formal auf Besoldungsgruppen allein abzustellen. „Es geht mir um eine rechtsstaatliche Handhabe in solchen Fällen, in denen Beamte sich mit einem Verdacht konfrontiert sehen, und nicht um eine generelle Ausweitung der Überprüfungen auf den gehobenen Dienst“, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke hat klargestellt, dass er sich nicht für eine generelle Überprüfung von Polizeibediensteten ab der Besoldungsgruppe A 9 auf eine mögliche frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit ausgesprochen habe. Einen Bericht der „Märkischen Oderzeitung“ vom heutigen Tag nannte er „missverständlich“.
„Mir geht es um Folgendes: Wenn Stasi-Vorwürfe gegen Polizisten erhoben werden, möchte und muss ich als Innenminister in der Lage sein, alle be- und entlastenden Fakten prüfen zu können. Dies ist für ein faires und rechtsstaatliches Verfahren auch im Interesse der Betroffenen unabdingbar und selbstverständlich. Ich brauche aber die rechtliche Möglichkeit, dies dann auch tun zu können“, sagte Woidke heute in Potsdam.
Woidke unterstrich, dass die Polizei einen besonders sensiblen Bereich hoheitlicher Tätigkeit darstellt, an dessen Integrität und Ansehen hohe Ansprüche zu stellen sind. „Entscheidend ist für mich, bei entsprechendem Anlass Beamte in herausgehobenen, leitenden, besonders verantwortlichen oder in der Öffentlichkeit stehenden Funktionen überprüfen zu können“, sagte Woidke. Grundsätzlich bezog sich Woidke dabei auf die Gruppe des höheren Dienstes.
Es gebe in Brandenburg aber derzeit auch Wachenleiter, die nicht dem höheren Dienst angehören. Vor diesem Hintergrund sei seine Äußerung zu verstehen, im Einzelfall nicht formal auf Besoldungsgruppen allein abzustellen. „Es geht mir um eine rechtsstaatliche Handhabe in solchen Fällen, in denen Beamte sich mit einem Verdacht konfrontiert sehen, und nicht um eine generelle Ausweitung der Überprüfungen auf den gehobenen Dienst“, so Woidke.
Quelle: Ministerium des Innern