Sozialminister Günter Baaske ruft alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, sich an der Sozialwahl 2011 zu beteiligen. Noch bis zum 1. Juni wählen die Versicherten die Parlamente der Sozialversicherung, zu der die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gehören.
Baaske: „Mit der Wahl können die Beitragszahler mitbestimmen, wer ihre Interessen vertritt und darüber entscheiden soll, wofür die Sozialträger ihre Mittel einsetzen. Die Versichertenparlamente treffen wichtige Entscheidungen, beispielsweise welche Zusatzleistungen eine Krankenkasse bezahlt und ob Zusatzbeiträge eingeführt werden.“ Die Wahlunterlagen für die Briefwahl wurden im April bundesweit an insgesamt 48 Millionen Wahlberechtigte verschickt, darunter rund 1,7 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Die Parlamente treffen alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern; unter anderem verabschieden sie die Satzung, beschließen den Haushalt und verantworten alle wichtigen Finanzentscheidungen.
Aufgerufen zur Sozialwahl 2011 sind die Versicherten bei der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK, KKH-Allianz, hkk-Erste Gesundheit, BKK Ernst & Young, HypoVereinsbank BKK sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland wählen die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
Die Versicherten können ihre ausgefüllten Wahlunterlagen im „roten Wahlbrief“ portofrei an die Träger zurückschicken. Diejenigen, die von verschiedenen Versicherungsträgern Wahlunterlagen erhalten haben, können mehrfach wählen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske ruft alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, sich an der Sozialwahl 2011 zu beteiligen. Noch bis zum 1. Juni wählen die Versicherten die Parlamente der Sozialversicherung, zu der die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gehören.
Baaske: „Mit der Wahl können die Beitragszahler mitbestimmen, wer ihre Interessen vertritt und darüber entscheiden soll, wofür die Sozialträger ihre Mittel einsetzen. Die Versichertenparlamente treffen wichtige Entscheidungen, beispielsweise welche Zusatzleistungen eine Krankenkasse bezahlt und ob Zusatzbeiträge eingeführt werden.“ Die Wahlunterlagen für die Briefwahl wurden im April bundesweit an insgesamt 48 Millionen Wahlberechtigte verschickt, darunter rund 1,7 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Die Parlamente treffen alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern; unter anderem verabschieden sie die Satzung, beschließen den Haushalt und verantworten alle wichtigen Finanzentscheidungen.
Aufgerufen zur Sozialwahl 2011 sind die Versicherten bei der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK, KKH-Allianz, hkk-Erste Gesundheit, BKK Ernst & Young, HypoVereinsbank BKK sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland wählen die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
Die Versicherten können ihre ausgefüllten Wahlunterlagen im „roten Wahlbrief“ portofrei an die Träger zurückschicken. Diejenigen, die von verschiedenen Versicherungsträgern Wahlunterlagen erhalten haben, können mehrfach wählen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske ruft alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, sich an der Sozialwahl 2011 zu beteiligen. Noch bis zum 1. Juni wählen die Versicherten die Parlamente der Sozialversicherung, zu der die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gehören.
Baaske: „Mit der Wahl können die Beitragszahler mitbestimmen, wer ihre Interessen vertritt und darüber entscheiden soll, wofür die Sozialträger ihre Mittel einsetzen. Die Versichertenparlamente treffen wichtige Entscheidungen, beispielsweise welche Zusatzleistungen eine Krankenkasse bezahlt und ob Zusatzbeiträge eingeführt werden.“ Die Wahlunterlagen für die Briefwahl wurden im April bundesweit an insgesamt 48 Millionen Wahlberechtigte verschickt, darunter rund 1,7 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Die Parlamente treffen alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern; unter anderem verabschieden sie die Satzung, beschließen den Haushalt und verantworten alle wichtigen Finanzentscheidungen.
Aufgerufen zur Sozialwahl 2011 sind die Versicherten bei der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK, KKH-Allianz, hkk-Erste Gesundheit, BKK Ernst & Young, HypoVereinsbank BKK sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland wählen die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
Die Versicherten können ihre ausgefüllten Wahlunterlagen im „roten Wahlbrief“ portofrei an die Träger zurückschicken. Diejenigen, die von verschiedenen Versicherungsträgern Wahlunterlagen erhalten haben, können mehrfach wählen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske ruft alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, sich an der Sozialwahl 2011 zu beteiligen. Noch bis zum 1. Juni wählen die Versicherten die Parlamente der Sozialversicherung, zu der die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gehören.
Baaske: „Mit der Wahl können die Beitragszahler mitbestimmen, wer ihre Interessen vertritt und darüber entscheiden soll, wofür die Sozialträger ihre Mittel einsetzen. Die Versichertenparlamente treffen wichtige Entscheidungen, beispielsweise welche Zusatzleistungen eine Krankenkasse bezahlt und ob Zusatzbeiträge eingeführt werden.“ Die Wahlunterlagen für die Briefwahl wurden im April bundesweit an insgesamt 48 Millionen Wahlberechtigte verschickt, darunter rund 1,7 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Die Parlamente treffen alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern; unter anderem verabschieden sie die Satzung, beschließen den Haushalt und verantworten alle wichtigen Finanzentscheidungen.
Aufgerufen zur Sozialwahl 2011 sind die Versicherten bei der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK, KKH-Allianz, hkk-Erste Gesundheit, BKK Ernst & Young, HypoVereinsbank BKK sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland wählen die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
Die Versicherten können ihre ausgefüllten Wahlunterlagen im „roten Wahlbrief“ portofrei an die Träger zurückschicken. Diejenigen, die von verschiedenen Versicherungsträgern Wahlunterlagen erhalten haben, können mehrfach wählen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie