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Landesregierung und Gewerkschaften erzielen Einigung zur Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für Brandenburgs Beamte

11:19 Uhr | 4. Mai 2011
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Gestern Abend traf Finanzminister Dr. Helmuth Markov gemeinsam mit Innenminister Dietmar Woidke zu einem zweiten Gespräch mit den Gewerkschaftsspitzen von DGB, Ver.di, GEW, GdP, DpolG, BdK, dbb und dem Deutschen Richterbund zusammen. Gegenstand der Diskussion war die Übertragung des kürzlich erzielten Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg.
Dazu teilen alle Beteiligten an diesem Gespräch mit:
„Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg übertragen wird.
Beide Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“
Finanzminister Markov kündigte im Anschluss an, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten und in Kürze dem Landtag zuleiten wird, der die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zum Inhalt hat. Die Übernahme des Tarifabschlusses der Angestellten bezeichnete Markov als „gerechten und fairen Schritt, mit dem die Landesregierung den berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten trotz der enormen finanziellen Herausforderung entgegen kommt.“
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster, als Verhandlungsführer der Brandenburger Gewerkschaften, begrüßte das Ergebnis der gemeinsamen Gespräche „als ersten wichtigen Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“.
Hintergrund:
Das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 enthält eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und über die Gewährung einer Einmalzahlung. Es soll inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger übertragen werden.
Dies bedeutet im Einzelnen:
1. Lineare Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Beamten um 1,5 Prozent ab 1. April 2011,
2. lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1. Januar 2012,
3. lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Dienstbezüge,
4. lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012 weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro.
5. Gewährung einer Einmalzahlung für den Monat April 2011 in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge sowie Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von 120 Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Das Anpassungsgesetz soll rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft treten.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Gestern Abend traf Finanzminister Dr. Helmuth Markov gemeinsam mit Innenminister Dietmar Woidke zu einem zweiten Gespräch mit den Gewerkschaftsspitzen von DGB, Ver.di, GEW, GdP, DpolG, BdK, dbb und dem Deutschen Richterbund zusammen. Gegenstand der Diskussion war die Übertragung des kürzlich erzielten Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg.
Dazu teilen alle Beteiligten an diesem Gespräch mit:
„Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg übertragen wird.
Beide Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“
Finanzminister Markov kündigte im Anschluss an, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten und in Kürze dem Landtag zuleiten wird, der die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zum Inhalt hat. Die Übernahme des Tarifabschlusses der Angestellten bezeichnete Markov als „gerechten und fairen Schritt, mit dem die Landesregierung den berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten trotz der enormen finanziellen Herausforderung entgegen kommt.“
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster, als Verhandlungsführer der Brandenburger Gewerkschaften, begrüßte das Ergebnis der gemeinsamen Gespräche „als ersten wichtigen Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“.
Hintergrund:
Das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 enthält eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und über die Gewährung einer Einmalzahlung. Es soll inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger übertragen werden.
Dies bedeutet im Einzelnen:
1. Lineare Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Beamten um 1,5 Prozent ab 1. April 2011,
2. lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1. Januar 2012,
3. lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Dienstbezüge,
4. lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012 weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro.
5. Gewährung einer Einmalzahlung für den Monat April 2011 in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge sowie Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von 120 Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Das Anpassungsgesetz soll rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft treten.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Gestern Abend traf Finanzminister Dr. Helmuth Markov gemeinsam mit Innenminister Dietmar Woidke zu einem zweiten Gespräch mit den Gewerkschaftsspitzen von DGB, Ver.di, GEW, GdP, DpolG, BdK, dbb und dem Deutschen Richterbund zusammen. Gegenstand der Diskussion war die Übertragung des kürzlich erzielten Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg.
Dazu teilen alle Beteiligten an diesem Gespräch mit:
„Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg übertragen wird.
Beide Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“
Finanzminister Markov kündigte im Anschluss an, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten und in Kürze dem Landtag zuleiten wird, der die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zum Inhalt hat. Die Übernahme des Tarifabschlusses der Angestellten bezeichnete Markov als „gerechten und fairen Schritt, mit dem die Landesregierung den berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten trotz der enormen finanziellen Herausforderung entgegen kommt.“
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster, als Verhandlungsführer der Brandenburger Gewerkschaften, begrüßte das Ergebnis der gemeinsamen Gespräche „als ersten wichtigen Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“.
Hintergrund:
Das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 enthält eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und über die Gewährung einer Einmalzahlung. Es soll inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger übertragen werden.
Dies bedeutet im Einzelnen:
1. Lineare Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Beamten um 1,5 Prozent ab 1. April 2011,
2. lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1. Januar 2012,
3. lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Dienstbezüge,
4. lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012 weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro.
5. Gewährung einer Einmalzahlung für den Monat April 2011 in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge sowie Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von 120 Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Das Anpassungsgesetz soll rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft treten.
Quelle: Ministerium der Finanzen

Gestern Abend traf Finanzminister Dr. Helmuth Markov gemeinsam mit Innenminister Dietmar Woidke zu einem zweiten Gespräch mit den Gewerkschaftsspitzen von DGB, Ver.di, GEW, GdP, DpolG, BdK, dbb und dem Deutschen Richterbund zusammen. Gegenstand der Diskussion war die Übertragung des kürzlich erzielten Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg.
Dazu teilen alle Beteiligten an diesem Gespräch mit:
„Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg übertragen wird.
Beide Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“
Finanzminister Markov kündigte im Anschluss an, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten und in Kürze dem Landtag zuleiten wird, der die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zum Inhalt hat. Die Übernahme des Tarifabschlusses der Angestellten bezeichnete Markov als „gerechten und fairen Schritt, mit dem die Landesregierung den berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten trotz der enormen finanziellen Herausforderung entgegen kommt.“
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster, als Verhandlungsführer der Brandenburger Gewerkschaften, begrüßte das Ergebnis der gemeinsamen Gespräche „als ersten wichtigen Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“.
Hintergrund:
Das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 enthält eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und über die Gewährung einer Einmalzahlung. Es soll inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger übertragen werden.
Dies bedeutet im Einzelnen:
1. Lineare Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Beamten um 1,5 Prozent ab 1. April 2011,
2. lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1. Januar 2012,
3. lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Dienstbezüge,
4. lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012 weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro.
5. Gewährung einer Einmalzahlung für den Monat April 2011 in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge sowie Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von 120 Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Das Anpassungsgesetz soll rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft treten.
Quelle: Ministerium der Finanzen

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