Am 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. „Das begrüße ich ausdrücklich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit trägt dazu bei, den kulturellen Austausch innerhalb Europas und die Integration zu fördern. Auch kann sie einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land Brandenburg leisten“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Er appellierte an den Bund, seine Zurückhaltung gegenüber der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aufzugeben: „Zuwanderung ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland – und damit auch für Brandenburg – unverzichtbar. Gleichzeitig müssen die Bemühungen verstärkt werden, Arbeitslose so zu unterstützen und zu qualifizieren, dass sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden können.“
Wichtig sei ihm dabei der Aspekt der „guten Arbeit“, sagte Christoffers. Dies bedeute in erster Linie, Lohnuntergrenzen einzuführen. „Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss auf alle Branchen ausgeweitet und ein gesetzlicher Mindestlohn als allgemeine Untergrenze für alle eingeführt werden, die in Deutschland arbeiten“, forderte der Minister.
Damit Brandenburg im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen kann, müssten neben guten Löhne auch attraktive Arbeitsbedingungen geboten werden. Mittelfristige Aufgabe der brandenburgischen Landespolitik sei es, „gemeinsam mit Sozialpartnern, Verbänden, Kammern und Kommunen die Bedingungen für einen gemeinsamen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialraum zu schaffen, der deutschen und ausländischen Arbeitnehmern eine Zukunft hier in der Region gibt“.
„Um einen mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit einhergehenden Druck auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land zu vermeiden, um Lohndumping zu verhindern und eine wirtschaftlich faire wie sozial gerechte Wettbewerbssituation zu schaffen, müssen soziale Mindeststandards ausgebaut werden“, forderte Minister Christoffers.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Am 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. „Das begrüße ich ausdrücklich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit trägt dazu bei, den kulturellen Austausch innerhalb Europas und die Integration zu fördern. Auch kann sie einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land Brandenburg leisten“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Er appellierte an den Bund, seine Zurückhaltung gegenüber der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aufzugeben: „Zuwanderung ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland – und damit auch für Brandenburg – unverzichtbar. Gleichzeitig müssen die Bemühungen verstärkt werden, Arbeitslose so zu unterstützen und zu qualifizieren, dass sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden können.“
Wichtig sei ihm dabei der Aspekt der „guten Arbeit“, sagte Christoffers. Dies bedeute in erster Linie, Lohnuntergrenzen einzuführen. „Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss auf alle Branchen ausgeweitet und ein gesetzlicher Mindestlohn als allgemeine Untergrenze für alle eingeführt werden, die in Deutschland arbeiten“, forderte der Minister.
Damit Brandenburg im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen kann, müssten neben guten Löhne auch attraktive Arbeitsbedingungen geboten werden. Mittelfristige Aufgabe der brandenburgischen Landespolitik sei es, „gemeinsam mit Sozialpartnern, Verbänden, Kammern und Kommunen die Bedingungen für einen gemeinsamen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialraum zu schaffen, der deutschen und ausländischen Arbeitnehmern eine Zukunft hier in der Region gibt“.
„Um einen mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit einhergehenden Druck auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land zu vermeiden, um Lohndumping zu verhindern und eine wirtschaftlich faire wie sozial gerechte Wettbewerbssituation zu schaffen, müssen soziale Mindeststandards ausgebaut werden“, forderte Minister Christoffers.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Am 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. „Das begrüße ich ausdrücklich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit trägt dazu bei, den kulturellen Austausch innerhalb Europas und die Integration zu fördern. Auch kann sie einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land Brandenburg leisten“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Er appellierte an den Bund, seine Zurückhaltung gegenüber der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aufzugeben: „Zuwanderung ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland – und damit auch für Brandenburg – unverzichtbar. Gleichzeitig müssen die Bemühungen verstärkt werden, Arbeitslose so zu unterstützen und zu qualifizieren, dass sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden können.“
Wichtig sei ihm dabei der Aspekt der „guten Arbeit“, sagte Christoffers. Dies bedeute in erster Linie, Lohnuntergrenzen einzuführen. „Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss auf alle Branchen ausgeweitet und ein gesetzlicher Mindestlohn als allgemeine Untergrenze für alle eingeführt werden, die in Deutschland arbeiten“, forderte der Minister.
Damit Brandenburg im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen kann, müssten neben guten Löhne auch attraktive Arbeitsbedingungen geboten werden. Mittelfristige Aufgabe der brandenburgischen Landespolitik sei es, „gemeinsam mit Sozialpartnern, Verbänden, Kammern und Kommunen die Bedingungen für einen gemeinsamen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialraum zu schaffen, der deutschen und ausländischen Arbeitnehmern eine Zukunft hier in der Region gibt“.
„Um einen mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit einhergehenden Druck auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land zu vermeiden, um Lohndumping zu verhindern und eine wirtschaftlich faire wie sozial gerechte Wettbewerbssituation zu schaffen, müssen soziale Mindeststandards ausgebaut werden“, forderte Minister Christoffers.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Am 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. „Das begrüße ich ausdrücklich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit trägt dazu bei, den kulturellen Austausch innerhalb Europas und die Integration zu fördern. Auch kann sie einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land Brandenburg leisten“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.
Er appellierte an den Bund, seine Zurückhaltung gegenüber der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aufzugeben: „Zuwanderung ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland – und damit auch für Brandenburg – unverzichtbar. Gleichzeitig müssen die Bemühungen verstärkt werden, Arbeitslose so zu unterstützen und zu qualifizieren, dass sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden können.“
Wichtig sei ihm dabei der Aspekt der „guten Arbeit“, sagte Christoffers. Dies bedeute in erster Linie, Lohnuntergrenzen einzuführen. „Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss auf alle Branchen ausgeweitet und ein gesetzlicher Mindestlohn als allgemeine Untergrenze für alle eingeführt werden, die in Deutschland arbeiten“, forderte der Minister.
Damit Brandenburg im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen kann, müssten neben guten Löhne auch attraktive Arbeitsbedingungen geboten werden. Mittelfristige Aufgabe der brandenburgischen Landespolitik sei es, „gemeinsam mit Sozialpartnern, Verbänden, Kammern und Kommunen die Bedingungen für einen gemeinsamen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialraum zu schaffen, der deutschen und ausländischen Arbeitnehmern eine Zukunft hier in der Region gibt“.
„Um einen mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit einhergehenden Druck auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land zu vermeiden, um Lohndumping zu verhindern und eine wirtschaftlich faire wie sozial gerechte Wettbewerbssituation zu schaffen, müssen soziale Mindeststandards ausgebaut werden“, forderte Minister Christoffers.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten