Bildungsministerin Martina Münch hat gestern in Potsdam über die im Mai startenden Regionalkonferenzen und erste Zielsetzungen zum Thema Inklusion informiert. „Bei der Umsetzung von Inklusion geht es nicht nur um die Veränderung von Rahmenbedingungen – es geht vielmehr um einen tiefgreifenden Bewusstseinswandel“, macht Bildungsministerin Münch klar. „Das wesentliche Prinzip von Inklusion ist die Wertschätzung von Vielfalt – heterogene Gruppen werden der Normalfall, in der Gesellschaft wie in der Schule. Das bedeutet steigende Chancengerechtigkeit, denn gerade Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf ‘Lernen‘ sind in der Regel Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Elternhäusern. Mein Ziel ist: Im Jahr 2019 soll kein Kind wegen eines besonderen Förderbedarfs im Lernen, in der sprachlichen Entwicklung oder im Verhalten seine Schule im Wohnumfeld verlassen müssen.“
„Dazu werden wir bereits jetzt die ersten Weichen stellen“, so Münch. Einer der ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Schule ist der weitere Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung. Um die Lehrkräfte bei diesem Prozess zu unterstützen, wird es im kommenden Schuljahr umfassende Inklusions-Fortbildungsangebote geben. Die nötigen schulgesetzlichen Änderungen werden bis zum Sommer 2013 erfolgen. „Ich gehe davon aus, dass alle Grundschulen – aufwachsend mit der ersten Klasse – ab dem Schuljahr 2013/14 in der Lage sind, jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ‘Lernen‘, ‘emotionale und soziale Entwicklung‘ oder ‘Sprache‘ aufzunehmen, zu unterrichten und angemessen zu fördern“, sagt Ministerin Münch. In weiteren Schritten müsse Inklusion auch für Schülerinnen und Schüler mit geistigen oder körperlichen Behinderungen umgesetzt werden.
Bildungsministerin Münch betont, dass Brandenburg beim Thema Inklusion nicht bei Null anfängt. „Anders als in anderen Ländern haben wir bereits seit Gründung des Landes mit dem ersten Schulreformgesetz vom Mai 1991 eine schulgesetzliche Regelung, nach der gemeinsamer Unterricht Vorrang hat.“ Sie verweist auch auf die Einführung der flexiblen Eingangsphase im Jahr 2004, der individuellen Lernstandsanalysen für alle Grundschüler 2005 und der förderdiagnostischen Lernbeobachtung 2007. „Auch personell sind wir gut aufgestellt: Derzeit arbeiten bereits 427 Sonderpädagogen an den 417 öffentlichen Grundschulen und gehen flexibel vor Ort auf die Förderbedürfnisse von Kindern ein.“
Die Umsetzung von Inklusion geht nur mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung, erklärt Münch: „In diesem Prozess brauchen wir Schulträger, Behindertenbeauftragte, Sozial- und Jugendhilfeträger, Behindertenverbände, Schüler- und Elternvertreter, Mitarbeiter von Sozial- und Jugendämtern ebenso wie Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft. Aus diesem Grund laden wir im Mai und Juni zu sechs Regionalkonferenzen ein, um mit den Verantwortlichen und Betroffenen vor Ort über die weiteren Schritte zu diskutieren.“ Im Fokus der Regionalkonferenzen stehen erfolgreich erprobte Modelle und Konzepte für eine inklusive Schule. Die erste Regionalkonferenz findet am 03. Mai 2011 in Wünsdorf statt, weitere folgen am 10. Mai in Brandenburg an der Havel, am 17. Mai in Eberswalde, am 25. Mai in Frankfurt (Oder), am 31. Mai in Cottbus und am 01. Juni 2011 in Perleberg.
Hintergrund ist die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die die Bundesrepublik Deutschland am 17. Dezember 2008 ratifiziert hat. Zentrale Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention sind:
* volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen
* Vermeidung jedweder Ausgrenzung – auch und gerade wegen einer Behinderung
* Anerkennung des Rechts auf Bildung insbesondere für Menschen mit Behinderung und gleichberechtigter Zugang zu Bildung
Das dort formulierte Ziel der Inklusion bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Voraussetzungen, gemeinsam eine Schule besuchen. Im Koalitionsvertrag ist der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts und des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf festgeschrieben.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Bildungsministerin Martina Münch hat gestern in Potsdam über die im Mai startenden Regionalkonferenzen und erste Zielsetzungen zum Thema Inklusion informiert. „Bei der Umsetzung von Inklusion geht es nicht nur um die Veränderung von Rahmenbedingungen – es geht vielmehr um einen tiefgreifenden Bewusstseinswandel“, macht Bildungsministerin Münch klar. „Das wesentliche Prinzip von Inklusion ist die Wertschätzung von Vielfalt – heterogene Gruppen werden der Normalfall, in der Gesellschaft wie in der Schule. Das bedeutet steigende Chancengerechtigkeit, denn gerade Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf ‘Lernen‘ sind in der Regel Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Elternhäusern. Mein Ziel ist: Im Jahr 2019 soll kein Kind wegen eines besonderen Förderbedarfs im Lernen, in der sprachlichen Entwicklung oder im Verhalten seine Schule im Wohnumfeld verlassen müssen.“
„Dazu werden wir bereits jetzt die ersten Weichen stellen“, so Münch. Einer der ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Schule ist der weitere Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung. Um die Lehrkräfte bei diesem Prozess zu unterstützen, wird es im kommenden Schuljahr umfassende Inklusions-Fortbildungsangebote geben. Die nötigen schulgesetzlichen Änderungen werden bis zum Sommer 2013 erfolgen. „Ich gehe davon aus, dass alle Grundschulen – aufwachsend mit der ersten Klasse – ab dem Schuljahr 2013/14 in der Lage sind, jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ‘Lernen‘, ‘emotionale und soziale Entwicklung‘ oder ‘Sprache‘ aufzunehmen, zu unterrichten und angemessen zu fördern“, sagt Ministerin Münch. In weiteren Schritten müsse Inklusion auch für Schülerinnen und Schüler mit geistigen oder körperlichen Behinderungen umgesetzt werden.
Bildungsministerin Münch betont, dass Brandenburg beim Thema Inklusion nicht bei Null anfängt. „Anders als in anderen Ländern haben wir bereits seit Gründung des Landes mit dem ersten Schulreformgesetz vom Mai 1991 eine schulgesetzliche Regelung, nach der gemeinsamer Unterricht Vorrang hat.“ Sie verweist auch auf die Einführung der flexiblen Eingangsphase im Jahr 2004, der individuellen Lernstandsanalysen für alle Grundschüler 2005 und der förderdiagnostischen Lernbeobachtung 2007. „Auch personell sind wir gut aufgestellt: Derzeit arbeiten bereits 427 Sonderpädagogen an den 417 öffentlichen Grundschulen und gehen flexibel vor Ort auf die Förderbedürfnisse von Kindern ein.“
Die Umsetzung von Inklusion geht nur mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung, erklärt Münch: „In diesem Prozess brauchen wir Schulträger, Behindertenbeauftragte, Sozial- und Jugendhilfeträger, Behindertenverbände, Schüler- und Elternvertreter, Mitarbeiter von Sozial- und Jugendämtern ebenso wie Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft. Aus diesem Grund laden wir im Mai und Juni zu sechs Regionalkonferenzen ein, um mit den Verantwortlichen und Betroffenen vor Ort über die weiteren Schritte zu diskutieren.“ Im Fokus der Regionalkonferenzen stehen erfolgreich erprobte Modelle und Konzepte für eine inklusive Schule. Die erste Regionalkonferenz findet am 03. Mai 2011 in Wünsdorf statt, weitere folgen am 10. Mai in Brandenburg an der Havel, am 17. Mai in Eberswalde, am 25. Mai in Frankfurt (Oder), am 31. Mai in Cottbus und am 01. Juni 2011 in Perleberg.
Hintergrund ist die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die die Bundesrepublik Deutschland am 17. Dezember 2008 ratifiziert hat. Zentrale Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention sind:
* volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen
* Vermeidung jedweder Ausgrenzung – auch und gerade wegen einer Behinderung
* Anerkennung des Rechts auf Bildung insbesondere für Menschen mit Behinderung und gleichberechtigter Zugang zu Bildung
Das dort formulierte Ziel der Inklusion bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Voraussetzungen, gemeinsam eine Schule besuchen. Im Koalitionsvertrag ist der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts und des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf festgeschrieben.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Bildungsministerin Martina Münch hat gestern in Potsdam über die im Mai startenden Regionalkonferenzen und erste Zielsetzungen zum Thema Inklusion informiert. „Bei der Umsetzung von Inklusion geht es nicht nur um die Veränderung von Rahmenbedingungen – es geht vielmehr um einen tiefgreifenden Bewusstseinswandel“, macht Bildungsministerin Münch klar. „Das wesentliche Prinzip von Inklusion ist die Wertschätzung von Vielfalt – heterogene Gruppen werden der Normalfall, in der Gesellschaft wie in der Schule. Das bedeutet steigende Chancengerechtigkeit, denn gerade Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf ‘Lernen‘ sind in der Regel Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Elternhäusern. Mein Ziel ist: Im Jahr 2019 soll kein Kind wegen eines besonderen Förderbedarfs im Lernen, in der sprachlichen Entwicklung oder im Verhalten seine Schule im Wohnumfeld verlassen müssen.“
„Dazu werden wir bereits jetzt die ersten Weichen stellen“, so Münch. Einer der ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Schule ist der weitere Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung. Um die Lehrkräfte bei diesem Prozess zu unterstützen, wird es im kommenden Schuljahr umfassende Inklusions-Fortbildungsangebote geben. Die nötigen schulgesetzlichen Änderungen werden bis zum Sommer 2013 erfolgen. „Ich gehe davon aus, dass alle Grundschulen – aufwachsend mit der ersten Klasse – ab dem Schuljahr 2013/14 in der Lage sind, jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ‘Lernen‘, ‘emotionale und soziale Entwicklung‘ oder ‘Sprache‘ aufzunehmen, zu unterrichten und angemessen zu fördern“, sagt Ministerin Münch. In weiteren Schritten müsse Inklusion auch für Schülerinnen und Schüler mit geistigen oder körperlichen Behinderungen umgesetzt werden.
Bildungsministerin Münch betont, dass Brandenburg beim Thema Inklusion nicht bei Null anfängt. „Anders als in anderen Ländern haben wir bereits seit Gründung des Landes mit dem ersten Schulreformgesetz vom Mai 1991 eine schulgesetzliche Regelung, nach der gemeinsamer Unterricht Vorrang hat.“ Sie verweist auch auf die Einführung der flexiblen Eingangsphase im Jahr 2004, der individuellen Lernstandsanalysen für alle Grundschüler 2005 und der förderdiagnostischen Lernbeobachtung 2007. „Auch personell sind wir gut aufgestellt: Derzeit arbeiten bereits 427 Sonderpädagogen an den 417 öffentlichen Grundschulen und gehen flexibel vor Ort auf die Förderbedürfnisse von Kindern ein.“
Die Umsetzung von Inklusion geht nur mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung, erklärt Münch: „In diesem Prozess brauchen wir Schulträger, Behindertenbeauftragte, Sozial- und Jugendhilfeträger, Behindertenverbände, Schüler- und Elternvertreter, Mitarbeiter von Sozial- und Jugendämtern ebenso wie Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft. Aus diesem Grund laden wir im Mai und Juni zu sechs Regionalkonferenzen ein, um mit den Verantwortlichen und Betroffenen vor Ort über die weiteren Schritte zu diskutieren.“ Im Fokus der Regionalkonferenzen stehen erfolgreich erprobte Modelle und Konzepte für eine inklusive Schule. Die erste Regionalkonferenz findet am 03. Mai 2011 in Wünsdorf statt, weitere folgen am 10. Mai in Brandenburg an der Havel, am 17. Mai in Eberswalde, am 25. Mai in Frankfurt (Oder), am 31. Mai in Cottbus und am 01. Juni 2011 in Perleberg.
Hintergrund ist die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die die Bundesrepublik Deutschland am 17. Dezember 2008 ratifiziert hat. Zentrale Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention sind:
* volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen
* Vermeidung jedweder Ausgrenzung – auch und gerade wegen einer Behinderung
* Anerkennung des Rechts auf Bildung insbesondere für Menschen mit Behinderung und gleichberechtigter Zugang zu Bildung
Das dort formulierte Ziel der Inklusion bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Voraussetzungen, gemeinsam eine Schule besuchen. Im Koalitionsvertrag ist der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts und des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf festgeschrieben.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Bildungsministerin Martina Münch hat gestern in Potsdam über die im Mai startenden Regionalkonferenzen und erste Zielsetzungen zum Thema Inklusion informiert. „Bei der Umsetzung von Inklusion geht es nicht nur um die Veränderung von Rahmenbedingungen – es geht vielmehr um einen tiefgreifenden Bewusstseinswandel“, macht Bildungsministerin Münch klar. „Das wesentliche Prinzip von Inklusion ist die Wertschätzung von Vielfalt – heterogene Gruppen werden der Normalfall, in der Gesellschaft wie in der Schule. Das bedeutet steigende Chancengerechtigkeit, denn gerade Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf ‘Lernen‘ sind in der Regel Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Elternhäusern. Mein Ziel ist: Im Jahr 2019 soll kein Kind wegen eines besonderen Förderbedarfs im Lernen, in der sprachlichen Entwicklung oder im Verhalten seine Schule im Wohnumfeld verlassen müssen.“
„Dazu werden wir bereits jetzt die ersten Weichen stellen“, so Münch. Einer der ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Schule ist der weitere Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung. Um die Lehrkräfte bei diesem Prozess zu unterstützen, wird es im kommenden Schuljahr umfassende Inklusions-Fortbildungsangebote geben. Die nötigen schulgesetzlichen Änderungen werden bis zum Sommer 2013 erfolgen. „Ich gehe davon aus, dass alle Grundschulen – aufwachsend mit der ersten Klasse – ab dem Schuljahr 2013/14 in der Lage sind, jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ‘Lernen‘, ‘emotionale und soziale Entwicklung‘ oder ‘Sprache‘ aufzunehmen, zu unterrichten und angemessen zu fördern“, sagt Ministerin Münch. In weiteren Schritten müsse Inklusion auch für Schülerinnen und Schüler mit geistigen oder körperlichen Behinderungen umgesetzt werden.
Bildungsministerin Münch betont, dass Brandenburg beim Thema Inklusion nicht bei Null anfängt. „Anders als in anderen Ländern haben wir bereits seit Gründung des Landes mit dem ersten Schulreformgesetz vom Mai 1991 eine schulgesetzliche Regelung, nach der gemeinsamer Unterricht Vorrang hat.“ Sie verweist auch auf die Einführung der flexiblen Eingangsphase im Jahr 2004, der individuellen Lernstandsanalysen für alle Grundschüler 2005 und der förderdiagnostischen Lernbeobachtung 2007. „Auch personell sind wir gut aufgestellt: Derzeit arbeiten bereits 427 Sonderpädagogen an den 417 öffentlichen Grundschulen und gehen flexibel vor Ort auf die Förderbedürfnisse von Kindern ein.“
Die Umsetzung von Inklusion geht nur mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung, erklärt Münch: „In diesem Prozess brauchen wir Schulträger, Behindertenbeauftragte, Sozial- und Jugendhilfeträger, Behindertenverbände, Schüler- und Elternvertreter, Mitarbeiter von Sozial- und Jugendämtern ebenso wie Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft. Aus diesem Grund laden wir im Mai und Juni zu sechs Regionalkonferenzen ein, um mit den Verantwortlichen und Betroffenen vor Ort über die weiteren Schritte zu diskutieren.“ Im Fokus der Regionalkonferenzen stehen erfolgreich erprobte Modelle und Konzepte für eine inklusive Schule. Die erste Regionalkonferenz findet am 03. Mai 2011 in Wünsdorf statt, weitere folgen am 10. Mai in Brandenburg an der Havel, am 17. Mai in Eberswalde, am 25. Mai in Frankfurt (Oder), am 31. Mai in Cottbus und am 01. Juni 2011 in Perleberg.
Hintergrund ist die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die die Bundesrepublik Deutschland am 17. Dezember 2008 ratifiziert hat. Zentrale Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention sind:
* volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen
* Vermeidung jedweder Ausgrenzung – auch und gerade wegen einer Behinderung
* Anerkennung des Rechts auf Bildung insbesondere für Menschen mit Behinderung und gleichberechtigter Zugang zu Bildung
Das dort formulierte Ziel der Inklusion bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Voraussetzungen, gemeinsam eine Schule besuchen. Im Koalitionsvertrag ist der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts und des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf festgeschrieben.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport