Innenminister Dietmar Woidke hat kurz nach Amtsantritt die Arbeit der Brandenburger Polizei gelobt und sich nachdrücklich zur anstehenden Polizeireform bekannt. „Die Arbeit der Landespolizei war und ist erfolgreich. Damit dies auch künftig so bleibt, sind die auf den Weg gebrachten grundlegenden Reformen notwendig“, erklärte Woidke bei der heutigen 1. Lesung zum Entwurf des Polizeistrukturreformgesetzes ‚Polizei 2020‘ im Landtag.
Unter anderem erklärte Woidke:
„Immer wieder höre ich, dass es keine Aufgabenkritik gegeben hätte. Diese Behauptung wird nicht wahrer dadurch, dass man sie immer wieder wiederholt. Die Kommission hat sich die Aufgaben angeschaut. Sie hat aber schlicht keine Aufgaben gefunden, die man hätte verlagern können oder grundsätzlich nicht mehr wahrnehmen muss. Und genau deshalb enthält der vorgelegte Gesetzentwurf auch an keiner Stelle einen Wegfall bestimmter polizeilicher Aufgaben.
Die Kommission hat aber gleichwohl festgestellt, dass die Arbeit der Polizei erheblich straffer und effizienter durchgeführt werden kann. Deshalb schlägt die Landesregierung vor, die bisherigen Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt und die Landeseinsatzeinheit der Polizei zu einem Polizeipräsidium zusammenzuführen.
Daneben hat die Kommission vorgeschlagen, die bisherigen 15 Schutzbereiche zu vier Direktionen zusammenzufassen. Deren Grenzen wiederum werden mit den Landgerichtsbezirken identisch sein. Dies verbessert die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Dieser Vorschlag ist weithin auf Zustimmung gestoßen – bis hin zur CDU-Fraktion, die ebenfalls vier Direktionen für sinnvoll hält.
Die Polizeibeiräte sollen in Zukunft stärker als regionales Beratungsgremium wirken. Deshalb sollen sie nicht mehr auf der Ebene der Polizeipräsidien sondern auf der Ebene der vier Direktionen arbeiten. Auch das ist eine klare Verbesserung im Zuge der Reform – Kommunen und Polizei rücken über die Beiräte enger zusammen. Heute ist ein Polizeibeirat zuständig für einen Bereich, der sich zum Beispiel von Lauchhammer bis Prenzlau erstreckt.
Der vorgelegte Gesetzentwurf regelt nun die Einrichtung des einen neuen Polizeipräsidiums. Wir beginnen mit der Umsetzung der Polizeireform also an der Spitze der Polizeiorganisation. Daneben wird die Arbeit der Polizeibeiräte, wie von der Kommission vorgeschlagen, neu gefasst.
Weitere von der Kommission vorgeschlagene und von der Landesregierung in ihrem Konzept vorgeschlagene Änderungen – wie die Einrichtung der Direktionen und die Verringerung der Zahl der Wachen – sind nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes. Das sind Umstrukturierungen, die untergesetzlich geregelt werden – und zwar so, wie es seit 20 Jahren guter Brauch war und ist. Und wie es zum Beispiel auch mein Vorgänger Jörg Schönbohm gehandhabt hat.
Brandenburg ist in den letzten Jahren sicherer geworden. Die erfasste Kriminalität ist um ein volles Drittel zurückgegangen. Daneben gilt: Die Mittel aus dem Solidarpakt, von der EU und aus dem Länderfinanzausgleich werden in den kommenden Jahren massiv sinken – und zwar um ca. zwei Milliarden Euro bis 2020. Wer weniger Geld hat, muss schauen, dass das verbleibende Geld effektiver eingesetzt wird. Es kann nicht angehen, dass dies als „Politik nach Kassenlage“ diffamiert wird. Wer nicht auf das zur Verfügung stehende Geld schaut, dem könnte man mit Recht Verantwortungslosigkeit vorwerfen!“
Im Zentrum des heute debattierten Gesetzesentwurfs steht die geplante Zusammenlegung der bisherigen beiden Polizeipräsidien mit dem Landekriminalamt und der Landeseinsatzeinheit zu einem Polizeipräsidium als Landesoberbehörde. Der Entwurf enthält außerdem die für die Errichtung des Polizeipräsidiums erforderlichen gesetzlichen Folgeänderungen. Sie betreffen unter anderem die künftige Arbeit der Polizeibeiräte.
Quelle: Miniterium des Innern
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